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Konsumentenkredite vergleichen: Wie geht das? (Teil 3)

Heute gibt es gleich mehrere Unterpunkte, aus den Hinweisen des BaFin.

1. Kreditwürdigkeit bzw. Bonität und die Bedeutung

Bevor Banken und Sparkassen ein Darlehen vergeben, müssen sie grundsätzlich das Risiko beziffern, dass der Kredit ausfällt. Das ist die Kreditwürdigkeits- oder Bonitätsprüfung.

Auf Basis dieser Prüfung entscheiden die Banken,

  • ob überhaupt ein Kredit angeboten wird
  • und, bei bonitätsabhängigen Produkten, zu welchen Bedingungen (Zinssatz, Laufzeit, ggf. Besicherung) der Kredit vergeben wird.

Für die Kreditwürdigkeitsprüfung greift die Bank auf ihr internes Risikoklassifizierungsverfahren zurück. Dies ist eine Anwendung, die eine Vielzahl von Daten auswertet und dann das Ausfallrisiko beziffert. Das Prüfverfahren gilt nicht für Mini-, Klein- und Kurzzeitkredite.

2. Bedeutung von Auskunfteien

In Risikoklassifizierungsverfahren für Kreditverhältnisse mit Verbraucherinnen und Verbrauchern fließen häufig auch Scorewerte von Auskunfteien ein. Damit werden Punktewerte bezeichnet, die als Kennziffer für die Einstufung der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Verbrauchers dienen. Wirtschaftsauskunfteien ermitteln sie nach von ihnen selbst entwickelten Verfahren, indem sie Merkmale von Verbrauchern auswerten wie etwa Kreditaktivitäten und bisherige Zahlungsausfälle. Auskunfteien spielen also eine wichtige Rolle bei der Bonitätsprüfung.

Banken und Sparkassen dürfen sich allerdings nicht allein auf externe Bonitätseinschätzungen verlassen, sondern müssen auch eigene Erkenntnisse und Informationen berücksichtigen.

3. Unterschied von Kreditkonditionenanfrage oder Kreditantrag

Kreditkonditionenanfragen sind einfache Auskunftsersuchen. Die daraufhin von Banken und Sparkassen erteilten Informationen sind in der Regel rechtlich unverbindlich. Anders ist es beim Kreditantrag. Wenn die Bank einer potentiellen Kundin oder einem potentiellen Kunden auf einen solchen Antrag hin Kreditkonditionen unterbreitet, ist dies bindend im Rechtssinne. Die Bank muss sich also daran halten.

Achtung: Kreditkonditionenanfragen und Kreditanträge werden von Wirtschaftsauskunfteien im Rahmen des Kreditscorings angabegemäß unterschiedlich behandelt. Die Stellung mehrerer Kreditanträge für eine Finanzierung könnte sich beispielsweise negativ auf den Scorewert auswirken. Näheres dazu finden Sie auf den Websites der Auskunfteien. Die BaFin hat darauf keinen Einfluss.

4. Mit persönlichen Daten geizen

Für Kreditkonditionenanfragen und den Kreditantrag müssen Sie Daten zu Ihrer finanziellen Situation offenlegen, damit Ihre individuelle Kreditwürdigkeit geprüft und bewertet werden kann. Insbesondere für die Kreditsuche im Internet gilt: Prüfen Sie, mit wem Sie es zu tun haben, bevor Sie solche sensiblen persönlichen Informationen preisgeben. Lesen Sie in den Vertragsbedingungen auf der jeweiligen Website nach, wozu ihre Daten verwendet werden können.

Es gibt beispielsweise Kreditvermittler, die nach ihren Vertragsbedingungen berechtigt sind, Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht nur an Banken und Sparkassen, sondern auch an andere Kreditvermittler weiterzureichen. Das macht es für Sie schwierig zu kontrollieren, was mit Ihren Daten geschieht. Außerdem müssen Sie sich auf Anrufe, E-Mails oder Post von anderen Kreditvermittlern einstellen, die Ihre Daten so erhalten haben. Es kann mitunter lästig sein, eine solche unerwünschte Kontaktaufnahme wieder zu beenden.

[Oktober 2022]

Konsumentenkredite vergleichen: Wie geht das? (Teil 2)

Heute zeigen wir den Punkt „Anbieter-Vorauswahl treffen anhand des 2/3-Zinses“, den die BaFin wie folgt auf Ihrer Webseite darstellt:

Zur Vorauswahl der Kreditanbieter können folgende Informationen aus der Kreditwerbung nützlich sein:

  • die Zinsspanne, die der Anbieter für Verbraucherkredite angibt, und
  • die Höhe des effektiven Jahreszinses, den er beim 2/3-Zins verwendet.

Die auffällig gestalteten Berechnungsbeispiele beruhen in der Regel auf dem niedrigstmöglichen effektiven Jahreszins. Auch bei guter Bonität können Sie für gewöhnlich nicht davon ausgehen, dass Ihnen dieser Zinssatz tatsächlich angeboten wird. Nach den Vorgaben des 2/3-Zinssatzes müssen hingegen die Kreditkonditionen dargestellt werden, die zwei Drittel der künftigen Darlehenskunden, mit denen es zum Vertragsabschluss kommt, nach Einschätzung des Anbieters voraussichtlich bekommen werden. Auch der 2/3-Zins ist damit nicht verbindlich. Zusammen mit der Zinsspanne gibt der aufgrund dieser Prognose angegebene effektive Jahreszins aber etwas mehr Orientierung im Angebotsdschungel als alle anderen in der Werbung verwendeten Beispielrechnungen.

Um die Angaben zu finden, müssen Sie in der Regel genau hinschauen. Der höchstmögliche Zinssatz ist in der Werbung oft klein gedruckt. Der 2/3-Zins ist regelmäßig ebenfalls im Kleingedruckten platziert – und nicht als Hingucker aufgemacht. Er wird vom Kreditanbieter oft auch „Repräsentatives Beispiel nach § 17 der Preisangabenverordnung [PAngV]“ oder „Zweidrittelzins“ bezeichnet.

Beachten Sie: Auch Kreditwerbung ist Werbung und dient der Kundengewinnung. Das sollten Sie im Hinterkopf haben, wenn Sie nach Informationen über Kredite suchen. Seien Sie daher kritisch, wenn Sie auf Websites, Vergleichsportalen, in den Sozialen Medien, in Flyern oder Broschüren auf Minuszinsen oder andere Kreditkonditionen stoßen, die auf den ersten Blick zu gut klingen, um wahr zu sein.

[Oktober 2022]

Konsumentenkredite vergleichen: Wie geht das? (Teil 1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat auf Ihrer Webseite in mehreren Punkten aufgelistet, wie aus ihrer Sicht Konsumentenkredite am besten verglichen werden sollten (was wir auch gerne übernehmen). Da es sich hier um eine neutrale Sichtweise handelt, greifen wir das gern auf und stellen dies in einer kleinen Reihe hier vor. Los geht es mit „Aktiv den passenden Kredit suchen“:

Berechnen Sie, wie hoch Ihr Finanzbedarf ist. Überlegen Sie anschließend, welche Raten Sie monatlich stemmen können. Am einfachsten geht das, wenn Sie anhand Ihrer regelmäßigen Einnahmen und ihrer festen und flexiblen Ausgaben eine Haushaltsrechnung erstellen. Kostenlose Vorlagen dazu gibt es im Internet, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen. Machen Sie sich auf Basis dieser Rechnung auf die Suche nach dem passenden Kredit.

Als Faustregel gilt: Bequeme Kredite sind in der Regel teure Kredite.

Für solche bequemen Kredite wie beispielsweise eingeräumte Kontoüberziehungen, also Dispositionskredite, verlangen die Geldhäuser hohe Zinsen. Bankseitig geduldete Überziehungen des Girokontos sind in der Regel die kostspieligsten Konsumentenkredite, die eine Bank anbietet. Dispositionskredite sollten Sie daher möglichst nur kurzzeitig nutzen und allenfalls dann, wenn es um geringe Beträge geht. Darüberhinausgehende Überziehungen Ihres Kontos sollten Sie gänzlich vermeiden.

Übrigens: in zwei Fällen muss eine Bank von sich aus auf Sie zugehen und ein Beratungsgespräch über alternative Finanzierungsmöglichkeiten anbieten, nämlich

  • wenn Sie Ihren Dispokredit länger als sechs Monate zu durchschnittlich 75 Prozent des Rahmens in Anspruch genommen haben, oder
  • bei einer geduldeten Überziehung, wenn Sie mehr als drei Monate lang Ihr Konto durchschnittlich um über 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs überzogen haben.

Bei allen anderen Fallgestaltungen müssen Sie selbst aktiv werden, wenn Sie eine wirtschaftlichere Alternative zu einer möglichen oder bereits vereinbarten Finanzierung suchen.

Ebenfalls bequem und teuer ist es zumeist, den Kreditrahmen einer revolvierenden Kreditkarte zu nutzen. Dabei handelt es sich um eine Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion, bei der der größte Teil des in Anspruch genommenen Betrags nicht auf einmal am Monatsende, sondern über mehrere Monate gestreckt vom Girokonto eingezogen wird. Für die offenen Beträge auf dem Kreditkartenkonto berechnen manche kartenausgebenden Institute vergleichsweise hohe Zinsen. Kontrollieren Sie daher Ihre Kreditkartenabrechnungen regelmäßig – auch um nicht Gefahr zu laufen, unbemerkt tief ins Minus zu schlittern.

Wer sich umsieht, kann in der Regel günstigere Alternativen finden.

[Oktober 2022]

Kredite und Verbraucherdarlehen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, stellt auf Ihrer Internetseite die – vom Verwendungszweck abhängigen – verschiedenen Kreditarten vor, die wir hier gern wiedergeben möchten (und was Sie zu den „Produktinformationen“ unbedingt beachten sollten, findet sich auf der v.g. Internetseite hier!).

Allgemeine Definition:

Kredite dienen zur Deckung des Finanzbedarfs eines Kreditnehmers, den dieser nicht aus eigenen Mitteln decken kann oder will. Kennzeichnend für einen Darlehensvertrag ist die Verpflichtung des Darlehensgebers, die Darlehenssumme bereitzustellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den Betrag zurückzuzahlen und die hierfür vereinbarten Zinsen zu entrichten. In Deutschland werden Kredite nicht nur von Kreditinstituten, sondern auch von Versicherungsunternehmen angeboten. Wenn ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem Verbraucher als Darlehensnehmer und einem Unternehmer als Darlehensgeber abgeschlossen wird, gelten die speziellen Vorschriften des Verbraucherdarlehensvertrags.

Dispositions- oder Überziehungskredit

Der Dispositions- oder Überziehungskredit dient primär zur Deckung eines kurzfristigen, unspezifischen Finanzbedarfs. Kreditinstitute räumen diesen ihren Kunden regelmäßig bei Eröffnung eines Girokontos ein. Voraussetzung hierfür ist ein regelmäßiger Geldeingang. Der in Anspruch genommene Betrag wird i.d.R. regelmäßig in einem überschaubaren Zeitraum wieder zurückgeführt.

Raten- oder Konsumentenkredit

Demgegenüber dient der Raten- oder Konsumentenkredit i.d.R. zur Finanzierung eines konkreten Vorhabens, wie z.B. der Anschaffung eines Kraftfahrzeugs. Er zeichnet sich durch eine fest vereinbarte Laufzeit über mehrere Monate bis hin zu mehreren Jahren sowie i.d.R. eine gleichbleibende monatliche Rate aus. Solche Kredite werden nach Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung vergeben, bei der insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sowie evtl. zu bestellende Sicherheiten geprüft werden. Kreditinstitute sind außer bei bestimmten Klein- und Kurzzeitkrediten zur Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung gesetzlich verpflichtet.

Buy-now-pay-later-Angebote

Bei Buy-now-pay-later-Angeboten geht es um den kreditbasierten Kauf mittels Online-Bezahldiensten. Zu diesen „modernen Ratenzahlungsangeboten“ hauptsächlich im Online-Handel zählen insbesondere Rechnungskäufe, d.h. Käufe, die erst nach einer bestimmten Frist bezahlt werden müssen und Raten- oder Konsumentenkredite. Oft gibt es Besonderheiten: So haben Nutzerinnen und Nutzer bei manchen Bezahldiensten beispielsweise die Möglichkeit, mit wenigen Klicks im Nachhinein das Zahlungsziel auf einen späteren Zeitpunkt hinauszuschieben oder den offenen Rechnungsbetrag in Ratenzahlung umzuwandeln. Bei anderen Bezahldiensten werden offene Rechnungsbeträge, die ein Kunde bei einem Händler hat, über einen bestimmten Zeitraum zusammengefasst und erst später fällig gestellt. Wieder andere bieten beispielsweise revolvierende Kredite an.

Baufinanzierung / Immobiliendarlehen

Die besonders langfristige Darlehensform bildet die Baufinanzierung. Sie dient dem Erwerb bzw. der Errichtung einer Immobilie. Vor der Gewährung eines solchen Darlehens prüft die Bank die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Kreditinstitute sind zur Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung gesetzlich verpflichtet. Bei dieser Finanzierungsform spielt der Wert der zu erwerbenden bzw. zu errichtenden Immobilie eine besondere Rolle, da diese dem Darlehensgeber als Sicherheit dient.

Bei Immobiliendarlehen wird regelmäßig eine Zinsbindungsfrist vereinbart, während derer die monatlich vom Darlehensnehmer zu zahlende Rate konstant bleibt. Zur Immobilienfinanzierung werden unterschiedliche Gestaltungsformen eingesetzt: Neben Annuitätendarlehen (Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen) werden auch sog. Festdarlehen in Verbindung mit einem Tilgungsersatzprodukt, wie z.B. einem Bausparvertrag oder einer Kapitallebensversicherung eingesetzt.

Verbraucherdarlehen

Neben den beschriebenen Kreditarten unterscheidet das deutsche Recht auch danach, ob das Darlehen für berufliche oder private Zwecke des Darlehensnehmers genutzt werden soll: Dient das Darlehen überwiegend weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit, ist der Darlehensnehmer als Verbraucher anzusehen. Für ihn gelten daher die besonderen Schutzvorschriften für sogenannte „Verbraucherdarlehen“.

Es gibt Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. Die Besonderheit bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen besteht darin, dass diese entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast abgesichert sein müssen, oder zur Finanzierung eines Grundstücks, eines grundstücksgleichen Rechts oder einer bestehenden oder zu errichtenden Immobilie bestimmt sein müssen.

Die besonderen Schutzvorschriften für Verbraucherdarlehen gelten jedoch nicht ausnahmslos für alle denkbaren Darlehen von Verbrauchern.

Ausnahmen gelten z.B. für Darlehen, deren Nennbetrag weniger als 200 Euro beträgt. Diese sind keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge. Weitere Ausnahmen werden in § 491 Absatz 2 BGB genannt.

[Oktober 2022]

Bund will Familien bei Wohneigentumserwerb unterstützen

Wie ntv unter Bezugnahme auf die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet, will das Bundesbauministerium, unter der Leitung von Klara Geywitz, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum stärker fördern.

Insgesamt 350 Millionen Euro sind für den Fördertopf jährlich vorgesehen. Die Förderung soll ab April 2023 beginnen und für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem maximal zu versteuerndem Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro bereitstehen. Für jedes weitere Kind werden 10.000 Euro auf das Jahreseinkommen angerechnet.

Für Wohnungskonzernen oder Genossenschaften, die das Geld für den Mehrgeschossbau abrufen können, sollen weitere 650 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Dieser zusätzliche Topf ist auch für Selbstnutzer gedacht, die ein höheres Einkommen als 60.000 Euro erzielen oder auch für Einzelpersonen. Zudem sollen Kommunen oder Unternehmen für den Bau von beispielsweise Kitas, Schulen, Sporthallen oder Bürogebäuden, diese Mittel verwenden dürfen.

Gefördert werden sollen allerdings ausschließlich neue Gebäude, die über den Energieeffizienzhausstandard 55 hinausgehen. Fraglich ist, ob die Mittel für die sicher sehr hohe Nachfrage ausreichen werden bzw. wie schnell die Mittel ausgeschöpft sein werden. Hier sei an die energetischen Fördermitteln der KfW erinnert, die innerhalb weniger Stunden vergriffen waren. Zudem bleibt abzuwarten, inwieweit diese Förderung, insbesondere in Bezug auf die aktuell sehr restriktive Kreditvergabepraxis der Banken, Familien mit geringen oder mittleren Einkommen weiterhelfen wird. Eigenkapitalersetzende Darlehen wären hier sicher eine bessere Variante als nur reine Zinsvergünstigungen.

[Oktober 2022]

aktuelle Veränderungen der Kreditvergabe durch die Banken – Teil 4: Neubau

Neubauvorhaben sind aktuell stark rückläufig, da nicht nur die Zinsen, sondern auch die Baukosten wie die Grundstückspreise stark gestiegen sind und weiter zu steigen drohen.

Dabei haben auch Banken Sorgen bei der Finanzierung von Neubauvorhaben. Zum einen zu der Kalkulierbarkeit eines Vorhabens wie zum anderen auch der Verwertbarkeit, sollten die Preise irgendwann fallen. Sinkende Immobilienpreise sind bei steigendem Zinsniveau und sinkender Nachfrage nicht unwahrscheinlich. Aktuell sind zumindest Bestandsobjekt wieder deutlich stärker gefragt, als Neubauvorhaben, wie viele Berichte und Studien zum Immobilienmarkt zeigen. Viele Bauträger haben zudem auch ihre Vorhaben teilweise auf Eis gelegt und warten ab.

Sollten Kunden keine finanziellen Reserven haben oder aufbringen können, da das Eigenkapital/Vermögen meist schon bei der Finanzierungsplanung voll eingeplant ist/werden muss, damit die Darlehenshöhen nicht noch höher liegen als unbedingt notwendig, drohen Nachfinanzierungen. Diese sind mit hohem Aufwand auf allen Seiten und somit in der Regel auch mit hohen (Zins-)Kosten verbunden. Denn kleinere Darlehen sind teurer als große Abschnitte, denn der Aufwand bei der Bank bleibt gleich bzw. muss durch das höhere Risiko genauer betrachtet und teurer refinanziert werden. Diese Kosten werden den Kunden weitergeben. Ist die Nachfinanzierung nicht mehr tragbar, wackelt das ganze Bauvorhaben und kann – wie das besagte Kartenhaus – einstürzen.

Daher ist es mehr denn je wichtig, dass ausreichend Reserven vorgehalten werden, damit steigende Kosten und/oder längere Bauzeiten durch Lieferprobleme, selbst ausgeglichen werden können. Zudem sollten ein besonderes Augenmerk auf eine möglichst sichere/solide Kalkulation der Baukosten gelegt werden und eine Nachfinanzierung ggf. schon im Vorfeld einmal mit geprüft werden. Das Risiko verschärfter Kreditvergaben seitens der Banken bzw. deren Aufsicht in der Zukunft ist dadurch aber nicht auszuschließen.

Die Unsicherheiten bei Bauwilligen wie Banken lösen sich sicherlich auf, wenn viele der zugrunde liegenden Probleme in der Zukunft entfallen und wieder mehr Planungssicherheit besteht. Wann das sein wird, ist aber nicht absehbar.

Unsicherheiten gibt es zudem bezogen z.B. auf die Förderungen des Staates. Als Beispiel, dass junge Familien die Unterstützungen der öffentlichen Hand erhoffen/benötigen. Stichwort: Eigenkapitalersetzende Darlehen des Bundes, z.B. über die KfW. Überlegungen, dass es Unterstützungen geben soll, gab es schon im letzten Koalitionsvertrag. Wann die Regierung hier die Fragen angeht, ist aber auch völlig offen. Offen sind auch Fragen bei der Bauplanung, wie neue Förderungen bei energetischer Bauweisen oder neue Bauauflagen, wie z.B. ein mögliches Verbot von Gasheizung oder die Vorgabe von Wärmepumpen/Solaranlagen oder ähnliches.

[September 2022]

aktuelle Veränderungen der Kreditvergabe durch die Banken – Teil 3: strengere Kreditprüfungen

Viele Banken haben die sogenannte Haushaltsrechnung nach oben angepasst oder werden das noch machen. Hintergrund sind stark gestiegenen Kosten für Energie, Einkäufe etc.

In der Haushaltsrechnung werden u.a. die zu leistende Kreditrate für die Baufinanzierung, sonstige Kreditraten (z.B. Autokredit), pauschalierte Lebenshaltungskosten (variieren von Bank zu Bank) wie auch die Bewirtschaftungskosten für die Immobilie berücksichtigt.

Das die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, erleben alle zurzeit beim täglichen Einkauf von Lebensmitteln, was die Banken nun stärker berücksichtigen (müssen).

Die Bewirtschaftungskosten setzten sich zusammen aus 1. den laufenden Kosten, z.B. Heiz-/ Stromkosten, die sich extrem verteuert haben. Dies führen uns die aktuellen Abrechnungen und Anpassungen von Abschlagszahlungen für Energie mehr als deutlich vor Augen. Daher rechnen Banken ebenfalls mit höheren Nebenkosten. Neben den v.g. laufenden Kosten sind 2. Instandhaltungsrücklagen (Reparaturen z.B. Dach, Fenster etc.) enthalten.

Aber auch Zinsänderungsrisiken werden deutlicher in der Haushaltsrechnung beachtet. So rechnen Banken – und das auch aufgrund von Vorgaben der Bankenaufsicht – nicht nur die aktuelle Baufinanzierungsrate, sondern oft eine kalkulatorische Rate, die höher liegen kann.

Denn sollten mit Ablauf der Zinsbindung, egal ob in 10/15 oder 20 Jahren, die Zinsen noch höher liegen als heute, so könnten auch die Kreditraten nochmals anziehen. In der Folge könnte der Kredit nicht mehr bedienbar sein, die Immobilie müsste verkauft werden.

Daher rechnen Banken (natürlich jede ein wenig anders) z.B. mit pauschal 8% Kreditbelastung auf die kalkulatorisch verbleibende Restschuld (ohne Sondertilgungen, da diese immer nur Optionen sind) oder einem Zinspuffer auf die die aktuellen Zinskonditionen und einer Mindesttilgung.

Fazit: Banken achten jetzt sehr genau auf eine ausreichende Bonität der Kunden und eine jederzeitige Bedienbarkeit der Baufinanzierung. Dies liegt im Übrigen auch im Interesse der Kunden. Wer möchte schon seine Immobilie verkaufen müssen…

[September 2022]

aktuelle Veränderungen der Kreditvergabe durch die Banken – Teil 2: Objektbewertung

Es ist immer wichtiger darauf zu achten, dass alle Angaben zum Objekt richtig und vollständig sind, um auch hier prozesseffizient unterwegs zu sein und Konditionen halten zu können.

Objektunterlagen sollten dem Antragsteller zum Kreditantrag vorliegen bzw. vom Verkäufer/Makler in der korrekten Form bis dahin ausgehändigt werden. In spezifischen Listen der Institute werden mit exakten Hinweisen die Unterlagen aufgeführt, die benötigt werden. Also was in welcher Form und bis wann gefordert ist.

So braucht es z.B. eine Wohnflächenberechnung (grundsätzlich von einem Bausachverständigen erstellt und abgezeichnet), Bauzeichnungen (Grundrisse/Ansichten/Schnitte in offizieller Form), ggf. eine Baubeschreibung, eine aktuelle amtliche Flurkarte, einen aktuellen Grundbuchauszug, etc.

Wenn Bauunterlagen dem Eigentümer nicht mehr vorliegen, sind diese meist in der Bauakte zum Bauantrag beim zuständigen Bauamt noch vorhanden. Dort können diese vom Verkäufer/Makler oder gar Käufer mit Vollmacht angefordert werden. Andernfalls müssen diese Unterlagen von einem Sachverständigen erstellt werden, was zusätzlich Zeit und Geld kostet, da hierfür ein Aufmaß vor Ort notwendig wird. Eine Flurkarte gibt es beim zuständigen Katasteramt und den Grundbuchauszug beim Grundbuchamt. Das meist auch sehr kurzfristig.

Die Unterlagen müssen die Daten (z.B. aus einem Exposé) bestätigen. Nur so ist eine korrekte Wertermittlung, der Bank oder im Vorfeld dem Kreditberater, möglich. Wenn sich die Daten im Nachgang ändern, sinkt u.U. der Objektwert und die Konditionen können sich verschlechtern. Im schlimmsten lehnt die Bank den Antrag ganz ab und er muss bei einer anderen Bank neu gestellt werden.

Bei steigenden Zinsen, die bei verzögerter Einreichung drohen, und immer noch herrschendem Zeitdruck eine Finanzierungsbestätigung für den Notartermin vorzulegen, sollten die Daten/Unterlagen also im Vorfeld vollständig wie auch in der gewünschten und einer lesbaren Form vorliegen.

[September 2022]

aktuelle Veränderungen der Kreditvergabe durch die Banken

Viele Banken haben mittlerweile auf steigende Inflation/Bauzinsen/Baukosten bei ihren Kreditvergaben reagiert und wir wollen – in mehrere einzelnen Abschnitten – kurz darauf eingehen, wie man sich aktuell am besten auf einen anstehenden Kreditantrag für eine Baufinanzierung vorbereitet.

Als ersten Punkt geht es heute um die Beachtung der Vollständigkeit von Unterlagen und Fristen:

Banken möchten, gerade im sehr dynamischen (stark steigenden) Zinsmarkt, Anträge zeiteffizient prüfen. Ist ihnen dies aber nicht möglich, führt es vermehrt dazu, dass Banken ihre Zinskonditionen nicht halten oder sogar Anfragen ablehnen.

Ein Grund kann sein, dass Unterlagen nicht vollständig vorliegen. Und zwar in der Form, wie die Bank dies vorgibt. Als Beispiel: es fehlt eine der notwendigen drei letzten Gehaltsabrechnungen. Oder es fehlt eine Wohnflächenberechnung bzw. diese ist nicht von einem Bausachverständigen unterschrieben. Ein anderer möglicher Grund ist eine verspätete Einreichung. Z.B. wird das angegebene Eigenkapital nicht bei Einreichung nachgewiesen, weil es noch nicht auf dem Konto gutgeschrieben ist, sondern erst nach Fristablauf des Angebot bei der Bank nachgereicht. Die Bank kann solche Anträge aber nicht abschließend/effizient prüfen und damit besteht die Gefahr der Ablehnung bzw. Zinsverschlechterung.

Damit allen klar ist, was benötigt wird, geben Banken in der Regel individuelle und umfassende Unterlagenlisten zu ihren (zudem befristeten) Angeboten heraus. Und das mit exakten Hinweisen, was in welcher Form und bis wann gefordert ist. Diese Listen in der vorgegebenen Zeit abzuarbeiten, ist also sehr wichtig, damit es nicht zu Zinsverschlechterungen bzw. zu einer Ablehnung bei verspäteter bzw. nicht vollständiger Einreichung kommt . Dies spart auf allen Seiten Zeit, Geld und Nerven. Also nicht nur bei Banken, auch bei Käufern, Verkäufern, Maklern und Finanzierungsberatern.

Eine gut aufbereitete Kreditanfrage führt nach unseren Beobachtungen regelmäßig auch weiterhin zu schnellen und sauberen Kreditzusagen. Somit kann am Ende schnell gehandelt werden, z.B. der Notartermin zum Hauskauf vereinbart werden und/oder ein besseres Zinsniveau (für Kauf-/Neubau- oder Anschlusskredite etc.) gesichert werden.

Zu den weiteren wichtigen Punkten an dieser Stelle bald mehr…

[September 2022]

KfW-Zuschuss für altersgerechtes Umbauen seit 09.08.2022 schon wieder vergriffen

Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft.  Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Zum Hintergrund: private Eigentümer oder Mieter, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren wollten, konnten Zuschüsse für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ beantragen. Insgesamt standen jedoch lediglich 75 Mio. Euro bereit. 

[August 2020]