Es ist immer wichtiger darauf zu achten, dass alle Angaben zum Objekt richtig und vollständig sind, um auch hier prozesseffizient unterwegs zu sein und Konditionen halten zu können.

Objektunterlagen sollten dem Antragsteller zum Kreditantrag vorliegen bzw. vom Verkäufer/Makler in der korrekten Form bis dahin ausgehändigt werden. In spezifischen Listen der Institute werden mit exakten Hinweisen die Unterlagen aufgeführt, die benötigt werden. Also was in welcher Form und bis wann gefordert ist.

So braucht es z.B. eine Wohnflächenberechnung (grundsätzlich von einem Bausachverständigen erstellt und abgezeichnet), Bauzeichnungen (Grundrisse/Ansichten/Schnitte in offizieller Form), ggf. eine Baubeschreibung, eine aktuelle amtliche Flurkarte, einen aktuellen Grundbuchauszug, etc.

Wenn Bauunterlagen dem Eigentümer nicht mehr vorliegen, sind diese meist in der Bauakte zum Bauantrag beim zuständigen Bauamt noch vorhanden. Dort können diese vom Verkäufer/Makler oder gar Käufer mit Vollmacht angefordert werden. Andernfalls müssen diese Unterlagen von einem Sachverständigen erstellt werden, was zusätzlich Zeit und Geld kostet, da hierfür ein Aufmaß vor Ort notwendig wird. Eine Flurkarte gibt es beim zuständigen Katasteramt und den Grundbuchauszug beim Grundbuchamt. Das meist auch sehr kurzfristig.

Die Unterlagen müssen die Daten (z.B. aus einem Exposé) bestätigen. Nur so ist eine korrekte Wertermittlung, der Bank oder im Vorfeld dem Kreditberater, möglich. Wenn sich die Daten im Nachgang ändern, sinkt u.U. der Objektwert und die Konditionen können sich verschlechtern. Im schlimmsten lehnt die Bank den Antrag ganz ab und er muss bei einer anderen Bank neu gestellt werden.

Bei steigenden Zinsen, die bei verzögerter Einreichung drohen, und immer noch herrschendem Zeitdruck eine Finanzierungsbestätigung für den Notartermin vorzulegen, sollten die Daten/Unterlagen also im Vorfeld vollständig wie auch in der gewünschten und einer lesbaren Form vorliegen.

[September 2022]