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KfW-Sanierungsrechner

Gemeinsam können wir über einen KfW-Sanierungsrechner das Potential einer energetischen Sanierung zu ermitteln. Auch lässt sich damit ein Modernisierungsfahrplan inklusive Kostenschätzung erstellen. Zusätzlich lässt sich berechnen, wie viel Energiekosten durch eine Sanierung einer Bestandsimmobilie eingespart werden und welche Fördermittel es gibt.

[Juni 2023]

Start KfW-Programm (300) Wohneigentum für Familien (WEF) ab 01.06.2023

Wer kann Anträge stellen?

Natürliche Personen (Privatpersonen)

  1. die alleine, als gemeinsamer Haushalt mit Ehe- oder Lebenspartner oder als eheähnliche Gemeinschaft selbstgenutztes, klimafreundliches Wohneigentum bauen oder ersterwerben wollen 
  2. die Eigentümer bzw. mind. zu 50% Miteigentümer des Wohneigentums werden
  3. bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  4. deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet – maßgeblich ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung
    (Bsp: Bei Antragstellung in 2023 -> Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus 2021 und 2020) 
  5. die, bzw. deren Kinder bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen.

Was wird gefördert?

  1. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von neu errichtetem, selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum.
  2. Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit.

Folgende Förderstufen werden gefördert:

  1. Klimafreundliches Wohngebäude
  2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

  1. ein oder zwei Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro
  2. drei oder vier Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro
  3. ab fünf Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

  1. ein oder zwei Kinder: bis zu 190.000 Euro
  2. drei oder vier Kinder: bis zu 215.000 Euro
  3. ab fünf Kinder: bis zu 240.000 Euro

Die Wohneinheit muss für mind. 5 Jahre ab Einzug selbst genutzt werden. Die Verpflichtung zur Selbstnutzung endet jedoch spätestens mit Ende der ersten Sollzinsbindung. Entfällt die Selbstnutzung innerhalb der vorgegebenen Nutzungsdauer, erhöht sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Änderung der Sollzins um 1% p.a.

Für den Antrag ist Energieeffizienz-Experte einzubinden, für die Förderstufe QNG zusätzlich ein Nachhaltigkeits-Berater und eine Zertifizierungsstelle.

Antragstellung

  1. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
  2. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
  3. Abweichend gilt als Vorhabensbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem Finanzierungsinstitut oder einem Finanzvermittler stattfand.
  4. Das Beratungsgespräch ist auf dem Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ zu dokumentieren.
  5. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn
  6. Abweichend gilt als Vorhabensbeginn die erste Kaufpreiszahlung, wenn der Kaufvertrag eine automatisch aufschiebende/auflösende Bedingung enthält.
  7. Grundlage für den Antrag ist die von der Expertin oder dem Experten für Energieeffizienz erstellte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig

  1. Die von einem Energieeffizienz-Experten erstellte und von den Antragsteller unterzeichnete „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
  2. Die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragsstellung der im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner / Partner aus einer eheähnlichen Gemeinschaft, beziehungsweise des Alleinerziehenden
    (Bsp: Bei Antragstellung in 2023 sind die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2021 und 2020 einzureichen).
  3. Die Geburtsurkunde(n) für alle eigenen und angenommenen Kinder, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben.

[Juni 2023]

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Einführung 35-jähriger Laufzeitvarianten zum 01.06.2023 im KfW-Programm 124

Ab dem 01.06.2023 führt die KfW im Wohneigentumsprogramm (124) zusätzlich die folgenden beiden Laufzeitvarianten mit bis zu 35 Jahren Laufzeit ein:

– Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 5 Jahre Zinsbindung (35/5/5)

– Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung (35/5/10)

Die bisherigen Laufzeitvarianten bleiben unverändert bestehen.

[Juni 2023]

Wohnen in Deutschland 2023

Die große Studie „Wohnen in Deutschland 2023“ des Verbands der Sparda-Banken, umgesetzt von der IW Consult GmbH, dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und dem Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) zeigt: Für ein Eigenheim müssen durchschnittlich fast 3.250 € je m² investiert werden. Vor 2 Jahren lag der Wert noch bei etwas unter 2.700 Euro.

Allein in den letzten 2 Jahren sind die Preise also im Durchschnitt um rund 20% gestiegen. Seit 2005 bis 2022 zogen die Preise sogar um durchschnittlich 129,2% an. Das entspricht einem jährlichen Anstieg von 5,0%.

In der Bevölkerung besteht weiterhin der große Wunsch nach Wohneigentum. Eigentum gibt in Zeiten globaler Krisen Sicherheit und hilft beim Vermögensaufbau. 2022 ist Deutschland durch eine hohe Einwanderung so stark gewachsen wie noch nie. Verbunden mit geringer Bautätigkeit, hohen Baukosten und weiteren gewichtigen Gründen spricht viel dafür, dass sich der Wohnimmobilienmarkt auch in Zukunft langfristig stabil entwickelt.

Trotz aller Unsicherheiten durch geopolitische Spannungen und hohe Inflationsraten plant nach wie vor jeder vierte Mieter bis 50 Jahre in den nächsten 2 bis 3 Jahren oder zu einem späteren Zeitpunkt den Erwerb von Wohneigentum. Dieser Wunsch nach einem dem eigenen Häuschen mit freien Gestaltungsmöglichkeiten zeigt sich auch in der Bereitschaft von 43% der Befragten, sich für den Erwerb stark oder sogar sehr stark einschränken zu wollen. Das lohnt sich: Der Anteil der Befragten, die mit ihrer Wohnsituation sehr zufrieden sind, ist unter Wohneigentümern mit 59% fast 3x so hoch wie unter Mietern.

Metropolen sind Magnete für Jüngere aus ganz Deutschland: Alle Metropolen verzeichnen starke Wanderungsgewinne bei den Einwohnern von 18 bis unter 30. Auf München (79,5 je 1.000 Einwohner der Altersgruppe) folgen beim Wanderungssaldo Berlin (65,9) und Düsseldorf (63,3). Familien hingegen ziehen verstärkt ins direkte Umland und pendeln zu ihren Arbeitsplätzen: In die 7 Metropolen pendeln insgesamt fast 2,5 Mio. Menschen. Das hat deutliche Auswirkungen auf die Immobilienpreise im Umland. Außer rund um Frankfurt ziehen in den letzten 5 Jahren die Preise im Umland der Metropolen durchschnittlich stärker an als in den Metropolen selbst. Im Umland von Berlin haben sich die Preise seit 2017 fast verdoppelt (+96%), während sie in Berlin um 59,3% gestiegen sind. Rund um Hamburg beträgt die Preissteigerung 76,8% und in der Hansestadt 56,2%.

Die umfassende Analyse des Wohnimmobilienmarktes „Wohnen in Deutschland 2023“ betrachtet schwerpunktmäßig regionale Preisentwicklungen in Deutschland, bietet einen Fokus für Metropolen und deren Umland und ordnet die Erschwinglichkeit von Immobilien in den einzelnen Regionen ein.

Im Mittelpunkt stehen zudem 9 wichtige Gründe für eine langfristige Preisstabilität des deutschen Wohnimmobilienmarkt. Außerdem werden Wanderungs- und Pendlerbewegungen sowie die zukünftige Entwicklung des Immobilienmarktes auf Kreisebene untersucht. Ergänzt wird die Studie durch die Ergebnisse einer großen repräsentativen Bevölkerungsbefragung zu den Wohnpräferenzen der Bevölkerung Deutschlands.

Das Online-Tool zur Studie – auch zum Download – ist unter www.sparda-wohnen2023.de verfügbar. Hier können detaillierte Informationen zu Ihrer gewünschten Region interaktiv abgerufen und verglichen werden.

[Mai 2023]

Kann ich mir eine Immobilie leisten?

Die Umbrüche am Immobilienmarkt verunsichern die Menschen nach wie vor und daher hat die Interhyp Gruppe in einer aktuellen Leistbarkeitsstudie nachgefragt, in welchem Spannungsfeld die Menschen sich derzeit bewegen.

So sind die Deutschen einerseits sehr kompromissbereit, was Lage und Ausstattung angeht, gleichzeitig wollen sie sich für den Immobilienkauf nicht zu stark einschränken. Die Immobilienpreise werden als weniger abschreckend und der Markt als weniger leergefegt empfunden, aber letztlich bleibt die Angst vor der hohen finanziellen Belastung – wobei eben diese Angst häufig auf einem Bauchgefühl beruht. Denn ob sie sich eine Immobilie leisten können oder nicht, rechnen sich nur die Wenigsten wirklich aus. „Der Markt ist herausfordernd, keine Frage, gleichzeitig bietet er den Menschen auch Chancen. Um diese nutzen zu können, müssen sie sich aber intensiv mit einem Immobilienkauf befassen und das Projekt durchrechnen. Und genau das machen nach wie vor zu wenige Interessentinnen und Interessenten“, sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp Gruppe.

Bauchgefühl statt Fakten

Bei der Frage „Kann ich mir eine Immobilie leisten oder nicht?“, verlassen sich die Immobiliensuchenden in Deutschland weiterhin auf ihr Bauchgefühl. Nur 37% der Befragten haben sich die monatlichen Finanzierungskosten ausgerechnet. Das sind vier Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. 54% der Befragten orientieren sich hingegen an den Immobilienpreisen in ihrer Region. 49% nehmen ihr monatliches Einkommen als Grundlage für die Einschätzung und 31% orientieren sich an den gestiegenen Kreditzinsen. „Das sind natürlich alles Faktoren, die eine wichtige Rolle bei der Finanzierung spielen. Gleichzeitig ist eine Finanzierung immer sehr individuell, daher sollte man sich nicht sofort vom Zinsniveau oder den Durchschnittspreisen abschrecken lassen“, sagt Utecht.

Kompromissbereit ja, aber Urlaub muss noch drin sein

Die Lage und die eigenen Ansprüche: Bei beiden Punkten sind die Menschen im Vergleich zu 2022 deutlich kompromissbereiter geworden. Auf die Frage, wodurch der Immobilienerwerb möglich ist, antworteten 26%, dass sie weniger anspruchsvoll sind und sich zum Beispiel auch eine kleinere Immobilie kaufen würden. Zum Vergleich: 2022 sagten das 19%. Bei der Lage würden 28% eine andere erwägen, als eigentlich geplant. Darüber hinaus spielt Eigenleistung nach wie vor eine wichtige Rolle: 41% gaben an, viel selbst machen zu wollen und dadurch zu sparen. 40% setzen auf einen Glückstreffer und 35% hoffen, durch hartnäckiges Suchen erfolgreich zu sein. Trotz dieser hohen Kompromissbereitschaft hat jeder dritte angehende Immobilienkäufer den Immobilienkauf verschoben oder hinausgezögert. 2022 sagten das noch 29%. „So viele Kompromisse die Menschen zum Beispiel bei der Lage eingehen würden, gibt es dennoch bei vielen klare Grenzen, was die Einschränkungen angeht“, sagt Utecht. Auf die Frage „Was führte dazu, dass Sie für den Immobilienkauf nicht mehr ausgeben wollen?“ sagten 54%: Ich bin nicht bereit, noch höhere Finanzierungskosten zu tragen und meine Lebensqualität dafür einzuschränken.“ 2022 sagten das noch 46%. Ein Viertel der Befragten sagte, ihnen seien in der aktuellen Situation (Ukraine-Krieg, Inflation) die Unsicherheit beziehungsweise die monatliche Belastung zu groß. 39% fühlen sich mit so hohen Kreditsummen unwohl, weil sich Lebensumstände immer ändern können und die Hälfte der Befragten möchte nicht so lange einen Kredit abbezahlen.

Bestandsimmobilie ja, aber kein unsanierter Altbau

Welche Immobilie soll es nicht sein? Die Antwort ist eindeutig: Für 54% der Befragten kommt eine unsanierte Bestandsimmobilie mit hohem Energiebedarf nicht in Frage. Als Gründe geben die Menschen vor allem den hohen Aufwand für die Modernisierung, Dämmung und Instandhaltung an (65%) sowie die unkalkulierbaren Kosten für die Modernisierung (63%). Gewünscht wird stattdessen ein energieeffizienter Neubau (88%), alternativ eine sanierte Bestandsimmobilie (93%). „Interessentinnen und Interessenten sollten unsanierte Bestandsimmobilien nicht grundsätzlich ausschließen. Unsere Daten zeigen, dass die Preise für solche Objekte von Q2 2022 zu Q1 2023 mit 9% am stärksten gefallen sind. Mit einem klaren Sanierungsplan kann so eine Immobilie gerade in einem herausfordernden Markt eine Chance für den Einstieg in den Immobilienmarkt sein“, sagt Utecht.

Ohne die Familie geht es nicht

160.000 Euro – so viel Eigenkapital haben die Kundinnen und Kunden von Interhyp 2022 durchschnittlich in ihre Finanzierung eingebracht. „Das können Menschen Anfang bis Ende 30 meist nur aufbringen, wenn beide Partner sehr viel verdienen oder Unterstützung von der Familie bekommen. Und dass man aus einer Familie kommt, die einem etwas vererben oder schenken kann, ist nicht selbstverständlich“, sagt Jörg Utecht. Die Befragten der Leistbarkeitsstudie bestätigen das: 1/3 hat die Immobilie unter anderem mit geerbtem oder geschenktem Geld finanziert. Neben dem nötigen Eigenkapital sind staatliche Förderungen ein wichtiger Bestandteil für die Menschen. Jedoch hat das Vertrauen in diese Förderungen im vergangenen Jahr spürbar gelitten. 1/4 nennt bürokratische Hürden als Grund für das nachgelassene Vertrauen, für 23% liegt es an schlechten Konditionen.

[Mai 2023]

Checkliste: Modernisierung einer Immobilie

Der Tausch einer Heizung, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder der Fensteraustausch sollte gut geplant werden. Nur so kann man sich einen Überblick über die Kosten verschaffen und eine Finanzierung optimal planen.

Quick-Check: Verpflichtende Modernisierungsmaßnahmen

  1. Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke
  2. Fassadendämmung, wenn mehr als 10% der Fassade erneuert werden müssen
  3. Dämmung von Heiz- und Warmwasserrohren in unbeheizten Räumen
  4. Öl-Heizung, wenn diese älter als 30 Jahre ist (ausgenommen Niedertemperatur und Brennwertkessel)

Hier gibt es ein PDF mit weiteren Informationen zu folgenden Stichpunkten:

  1. Dämmung
  2. Heizung
  3. Fenster
  4. Hauseingangstür oder Wohnungseingangstür
  5. Photovoltaikanlage
  6. KfW-Förderung beantragen
  7. Sanierungskosten im Überblick

[Mai 2023]

Modernisierung, Renovierung, Sanierung – wo liegt der Unterschied?

Die Zeiten ändern sich – das Zuhause auch: was ist noch eine Renovierung, wann beginnt die Modernisierung und was ist schließlich eine Sanierung?

Die Begriffe werden oft miteinander verwechselt, sind aber nicht dasselbe! Bei der Renovierung geht es ganz klar um eine optische Verbesserung und um ästhetische Bedürfnisse, sie umfasst vor allem Schönheitsreparaturen und Malerarbeiten. Das Ziel einer Modernisierung ist, eine Immobilie nachhaltig auf den neuesten Stand zu bringen, auch um Energie- und Wasserkosten zu senken. Eine Modernisierung wirkt sich positiv auf den Wert der Immobilie aus. Anders als bei einer Renovierung ist der Anlass für eine Sanierung immer ein gravierender Mangel. Diese wird durchgeführt, wenn ein Schaden behoben wird oder die Immobilie überhaupt wieder nutzbar gemacht wird. Sprich, es wird die ursprüngliche Qualität der Immobilie wiederhergestellt.

Weitere interessante Stichpunkte zu Solaranlagen, Wärmepumpen, Dachsanierung, Fenstertausch oder Tipps, worauf es bei der Auswahl des richtigen Handwerkers ankommt, gibt es hier.

[Mai 2023]

Unzulässige Bankgebühren

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat in einem recht aktuellen Bericht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zulässige und unzulässige Bankgebühren beleuchtet.

So sind Entgelte unzulässig bei folgenden Punkten:

– Geldinstitute müssen per Gesetz die Löschung einer Hypothek oder Grundschuld bewilligen und dürfen dafür kein besonderes Entgelt vom Kunden verlangen

– für das Führen eines Darlehenskontos dürfen Banken in ihren Vertragsformularen kein gesondertes Entgelt vereinbaren

– für die Bearbeitung eines Darlehens von Verbrauchern dürfen in Bedingungen keine pauschale Gebühr verlangt werden

– für Schreiben ohne jede Rechtswirkung – z. B. für eine Erinnerung

– Entgelte für die Einzahlung von Münzgeld

– Entgelte für Kredit- oder sonstige Vertragsangebote, wenn kein Vertragsabschluss erfolgt

– Kosten für Kontoauszüge bei Baudarlehen

– „Treuhandgebühr“ bei Löschung einer Baufinanzierung

– Schätz- und Besichtigungsgebühren

– Kontoführungsentgelte bei Bausparverträgen

– Gebühren beim Umschulden eines Immobilienkredits

Dies hält der Bundesgerichtshof (BGH) aber für zulässig:

– Bereitstellungszinsen für die Zeit zwischen Darlehenszusage und Darlehensauszahlung

– Schadenersatz für Gewinnverlust, wenn Kunden einen Darlehensbetrag nicht abnehmen

– Schadenersatz für Gewinnverlust, wenn Kunden einen Darlehensbetrag vorzeitig zurückzahlen

– Abschlussgebühren der Bausparkassen

Genauere Angaben, z.B. auch zu Urteilen, unter: https://is.gd/KFhkrH.

[Mai 2023]

Interview im General-Anzeiger Bonn

Am 26.04.2023 hat der General-Anzeiger Bonn ein Interview mit uns veröffentlicht.

Behandelt wurden Themen wie u.a. die Zinsentwicklung, die Sinnhaftigkeit eines Immobilienkaufs in der heutigen Zeit, die Entwicklungen am Immobilienmarkt bzw. Immobilien-Verrentung etc.

Für alle, die den Artikel nicht im General-Anzeiger gelesen haben, werden wir diesen alsbald hier auf der Webseite veröffentlichen.

Zu lesen ist er heute schon auf unseren Social-Media-Kanälen wie Linkedln, Instagram, Facebook, XING oder Google. Erreichbar einfach über die Buttons hier auf der Webseite.

[April 2023]


Darf ein Immobilienmakler eine Reservierungsgebühr einbehalten?

AssCompact berichtet dazu über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Hintergrund: eine Immobilienmaklerin hat in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reservierungsgebühr von ihren Kunden verlangt. Diese traten vom Kauf zurück und forderten die Zurückzahlung der Gebühr – zunächst ohne Erfolg.

Das Amts- und Landgericht Dresden hatten die Klagen zunächst zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich jetzt jedoch auf die Seite der Kläger gestellt und die Beklagte zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr verurteilt.

Mehr dazu bei AssCompact unter: https://is.gd/GNiQa7.

[April 2023]