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Notarvertrag statt mündlicher Zusage – wichtig beim Immobilienkauf

Ergänzend zu unserem Beitrag „Was ist nicht zwingend im Immobilienkaufpreis enthalten?“ (s. https://klug-finanziert.de/was-ist-nicht-zwingend-im-immobilienkaufpreis-enthalten/) möchten wir auf einen Punkt aufmerksam machen, der beim Immobilienkauf schnell übersehen wird:

Verlasst euch nicht allein auf mündliche Zusagen oder Angaben im Exposé.

Bei der Besichtigung heißt es vielleicht: „Die Einbauküche bleibt drin“, „Der Kaminofen gehört dazu“ oder „Das Gartenhäuschen wird mit übernommen“. Wenn solche Vereinbarungen für eure Kaufentscheidung wichtig sind, sollten sie ausdrücklich im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden. So ist klar dokumentiert, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde, und spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten können vermieden werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt: bewegliches Inventar

Auch die Aufteilung des Kaufpreises kann relevant sein.

Wird bewegliches Inventar, beispielsweise eine Einbauküche, im Kaufvertrag separat und mit einem realistischen Wert ausgewiesen, kann der darauf entfallende Betrag unter Umständen von der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ausgenommen sein.

Dabei sollte es sich tatsächlich um bewegliche Gegenstände handeln und der angesetzte Wert sollte nachvollziehbar und angemessen sein.

Aber Achtung: Was steuerlich interessant sein kann, kann gleichzeitig Auswirkungen auf die Finanzierung haben.

Banken berücksichtigen bewegliches Inventar häufig nicht oder nur eingeschränkt als werthaltigen Bestandteil der Immobilie. Dadurch kann sich das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und dem von der Bank anrechenbaren Immobilienwert verändern. Je nach Finanzierung kann dies wiederum Auswirkungen auf die Finanzierungskonditionen haben.

Unser Tipp

Besprecht eine geplante Aufteilung des Kaufpreises auf Immobilie und Inventar deshalb vor Abschluss von Finanzierung und Kaufvertrag mit eurem Finanzierer.

So könnt ihr mögliche steuerliche Vorteile und die Auswirkungen auf eure Finanzierung gemeinsam betrachten und unangenehme Überraschungen vermeiden.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag enthält lediglich allgemeine, unverbindliche Informationen aus unserer Praxis und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung eures individuellen Falls wendet euch bitte an einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

[September 2026]

Postbank Wohnatlas 2026: Energieeffiziente Wohnungen kosten deutlich mehr – aber nicht überall

Der neue Postbank Wohnatlas 2026 zeigt: Gut gedämmte Eigentumswohnungen mit niedrigen Heizkosten sind gefragt, haben aber ihren Preis. Für die Studie hat das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) unter Leitung von Dr. Dirck Süß Angebote in allen 400 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten ausgewertet.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • + Bundesweit gehören nur rund 35 % der untersuchten Wohnungen zu den Effizienzklassen A+ bis D.
  • + In 83 Regionen liegt der Preisunterschied zwischen effizienten und weniger effizienten Wohnungen bei mindestens 1.000 €/m².
  • + Unter den sieben größten Städten ist Hamburg sowohl absolut als auch prozentual am teuersten (+1.893 €/m²), gefolgt von München (+1.720 €/m²) und Frankfurt (+29 % bzw. +1.599 €/m²). In Köln beträgt die Differenz 1.155 €/m², in Düsseldorf 1.129 €/m².
  • + Den bundesweit höchsten Aufschlag zahlen Käufer im Landkreis Miesbach mit +3.133 €/m².
  • + In immerhin 12 Regionen – etwa Aurich – sind energieeffiziente Wohnungen sogar günstiger als weniger effiziente.

Hintergrund ist unter anderem die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), nach der der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden gegenüber 2020 bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20–22 % sinken soll – die Vorgabe gilt bezogen auf den gesamten nationalen Gebäudebestand, nicht für jedes einzelne Haus.

Quelle: Postbank Wohnatlas 2026, Medieninformation vom 19.08.2026, HWWI (Dr. Dirck Süß). postbank.de

[September 2026]

Alte Fertighäuser: Warum sich eine Schadstoffprüfung vor Kauf und Finanzierung lohnt

In der Finanzierungsberatung bei klug-finanziert.de zeigt sich zuletzt ein wiederkehrendes Muster: Vermehrt werden ältere Fertighäuser zur Finanzierung vorgelegt, bei denen sich im Nachhinein erhebliche Schadstoffbelastungen herausstellen. In einem konkreten Fall waren die gemessenen Werte so schlecht, dass die notwendigen Sanierungskosten für die Kaufinteressenten deutlich zu hoch ausgefallen wären. Dabei stand als mögliche Lösung „eine Abdeckung der belasteten Bauteile mit einer Folie“ im Raum – sowohl die Interessenten als auch wir hielten das jedoch nicht für eine sinnvolle, dauerhafte Sanierung. Am Ende musste vom Kauf abgeraten werden; die Suche nach einer passenden Immobilie geht für die Interessenten nun weiter.

Der Hintergrund: Fertighäuser der Baujahre 1955 bis 1990 wurden nach DIN 68800 verpflichtend mit Holzschutzmitteln behandelt. Typische Wirkstoffe wie Pentachlorphenol (PCP) und Lindan wurden häufig in Mischungen eingesetzt. Ihre Zersetzungsprodukte – etwa Chloranisole und Chlornaphthaline – sind laut Verbraucherzentrale NRW bis heute oft für den charakteristischen muffigen Geruch älterer Fertighäuser verantwortlich. Hinzu kommt Formaldehyd aus verwendeten Spanplatten, das nach Angaben des Instituts für Energieberatung und Baubiologie (IEB) auch Jahrzehnte nach dem Bau noch relevant in die Raumluft abgegeben werden kann. Vor 1993 wurde zudem teilweise Asbest verbaut, etwa in Fassaden- und Putzträgerplatten.

Was das für Käufer und Eigentümer bedeutet:

  • + Eine professionelle Raumluft- und Hausstaubmessung vor dem Kauf schafft Klarheit über den tatsächlichen Sanierungsbedarf.
  • + Einige Banken verlangen bei der Finanzierung von Fertighäusern ein Raumluftgutachten.
  • + Das Sanierungskonzept sollte von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, nicht vom Sanierungsunternehmen selbst.
  • + Die Kosten einer Sanierung sollten stets mit den Kosten für Abriss und Neubau verglichen werden.

Quellen: 

[August 2026]

Kaufen oder noch warten?

Viele Menschen beschäftigen sich derzeit mit derselben Frage: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Immobilienkauf oder sollte man noch abwarten?

Niemand weiß, wie sich Immobilienpreise oder Bauzinsen in den kommenden Monaten entwickeln werden. Deshalb halte ich eine andere Frage für wichtiger:

Passt ein Immobilienkauf heute zur persönlichen (Gesamt-)Situation?

Neben Zinsen und Kaufpreis spielen viele weitere Faktoren eine Rolle:

• Eigenkapital
• Monatliche Belastung
• Lebensplanung
• Sicherheit und Flexibilität

Die richtige Entscheidung ist keine Marktentscheidung. Sie ist eine persönliche und individuelle Entscheidung!

Wenn wir unterstützen können/sollen, dann gern einfach unverbindlich Kontakt aufnehmen…

[August 2026]

Energetische Sanierung nach individuellem Sanierungsfahrplan: Effizienzklasse A+ erreicht

Im Jahr 2024 wurde für ein Einfamilienhaus, Baujahr 1997, ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen zertifizierten Energieberater erstellt. Ausgangspunkt war ein Primärenergiebedarf von 181 kWh/(m²·a) sowie ein jährlicher Endenergieverbrauch von rund 16.500 kWh, verursacht durch eine Gastherme aus dem Baujahr des Gebäudes.

Ausgangslage laut Sanierungsfahrplan (2024)

+ Primärenergiebedarf: 181 kWh/(m²·a)
+ Endenergieverbrauch: 16.500 kWh/Jahr
+ CO₂-Emissionen: 40 kg/(m²·a)
+ Wärmeerzeugung: Gastherme, Baujahr 1997

Der Sanierungsfahrplan sah fünf mögliche Maßnahmenpakete vor: den Austausch von Fenstern, Haustür und Dachflächenfenstern, die Dämmung von Außenwänden, Kellerdecke und Dach sowie den Umstieg auf eine erneuerbare Heizungstechnik.

Umgesetzt wurden davon bislang zwei Maßnahmenpakete: der Austausch der Fenster, der Haustür sowie von vier Dachflächenfenstern, außerdem der Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser in Kombination mit einer Photovoltaikanlage.

Ergebnis laut neuem Energieausweis (2026)

+ Energieeffizienzklasse: A+
+ Endenergiebedarf: 19,3 kWh/(m²·a)
+ Primärenergiebedarf: 34,8 kWh/(m²·a)
+ CO₂-Emissionen: 10,8 kg/(m²·a)

Damit wurde der im Sanierungsfahrplan ursprünglich anvisierte Zielstandard „EH 85 EE“ bereits mit zwei von fünf Maßnahmenpaketen übertroffen. Die weiteren im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen – Fassaden-, Kellerdecken- und Dachdämmung sowie eine Lüftungsanlage – sind aktuell nicht weiter geplant, könnten aber zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll ergänzt werden.

Dieses Beispiel veranschaulicht, dass ein individueller Sanierungsfahrplan eine verlässliche Grundlage für eine schrittweise, planbare und förderfähige energetische Sanierung bietet. Bei Umsetzung im Rahmen eines geförderten iSFP ist zudem ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten mit einem solchen Fahrplan Transparenz über sinnvolle Maßnahmen, deren Reihenfolge sowie die damit verbundenen Kosten und Fördermöglichkeiten.

[August 2026]

Allen eine schöne Sommer- und vielleicht Ferienzeit!!! ☀️

Wir sind auch im Sommerurlaub – vom 31.07. bis 12.08.2026 ☀️. Daher ist das Büro 💼 urlaubsbedingt🧳erst ab dem 12.08.2026 wieder besetzt👨🏼‍💻.

In sehr dringenden Fällen 🚨 besteht die Möglichkeit, eine E-Mail, die schnellstmöglich beantwortet wird, an info(at)klug-finanziert.de 📧 zu senden. Alternativ kann auf der Webseite (www.klug-finanziert.de) ein erstes kostenfreies Telefonat ☎️ gebucht werden 📆.

[Juli 2026]

Nahost-Konflikt bleibt Zinstreiber: Bauzinsen im Juli 2026 wieder gestiegen

Die Bauzinsen in Deutschland reagieren derzeit äußerst sensibel auf die geopolitische Lage im Nahen Osten. Das zeigt der aktuelle Zinskommentar der Dr. Klein Privatkunden AG vom 22. Juli 2026.

Erst Entspannung, dann erneuter Anstieg

Im Juni 2026 sorgte ein Abkommen zwischen den USA und dem Iran zunächst für eine spürbare Beruhigung an den Finanzmärkten: Der Ölpreis sank, die Inflationssorgen ließen nach, und Investorinnen und Investoren gaben sich mit niedrigeren Renditen für Bundesanleihen zufrieden. In der Folge fiel der repräsentative Zins von Dr. Klein für eine 10-jährige Baufinanzierung in den ersten Julitagen auf 3,32 Prozent.

Diese Entspannung hielt jedoch nicht lange an. Nach einer erneuten militärischen Zuspitzung im Nahost-Konflikt zogen Ölpreis und Inflationssorgen wieder an – mit spürbaren Folgen für die Bauzinsen.

Florian Pfaffinger, Mitglied im Expertenrat bei Dr. Klein, ordnet die Entwicklung so ein:

„Die Entspannung am Markt war leider nur von kurzer Dauer. Für potenzielle Käuferinnen und Käufer bedeutet das: Eine Drei vor dem Komma ist aktuell definitiv ein attraktives Angebot.“

Ausblick: Seitwärtsbewegung mit Schwankungen erwartet

Für die kommenden Wochen rechnet Pfaffinger mit einer volatilen Seitwärtsbewegung der Bauzinsen. Kurzfristige Zins-Dellen ließen sich mit guter Vorbereitung nutzen, sollten laut Pfaffinger aber nicht zur Grundlage einer Finanzierungsentscheidung gemacht werden. Sein Rat: In der aktuell volatilen Phase lohnt es sich besonders, mehrere Finanzierungsangebote einzuholen, da Kreditinstitute unterschiedlich schnell auf geopolitische Nachrichten reagieren.

EZB: Zinspause im Juli, weitere Erhöhung erst nach der Sommerpause erwartet

Auch die Europäische Zentralbank (EZB) steht im Fokus: Im Juni hatte sie erstmals seit knapp drei Jahren die Leitzinsen angehoben. Eine weitere Erhöhung in diesem Jahr gilt als wahrscheinlich, wobei die Märkte einen Leitzins von 2,5 Prozent erwarten. Pfaffinger geht davon aus, dass dieser Schritt erst nach der Sommerpause erfolgt, da die Konjunktur weiterhin schwächelt und die jüngsten Inflationsdaten keinen unmittelbaren Handlungsdruck erzeugen.

Laut Eurostat lag die Inflationsrate im Juni 2026 bei 2,8 Prozent im Euroraum und bei 2,4 Prozent in Deutschland – beide Werte waren im Vergleich zum Vormonat rückläufig.

Fazit

Kurzfristig ist mit einer schwankenden Seitwärtsbewegung der Bauzinsen zu rechnen, mittelfristig mit einer leichten Aufwärtstendenz. Wer eine Baufinanzierung plant, sollte die aktuelle Volatilität im Blick behalten und mehrere Angebote vergleichen, um von kurzfristigen Zins-Tiefs profitieren zu können.


Quelle: Dr. Klein Privatkunden AG, Zinskommentar Juli 2026, „Nahost-Konflikt bleibt Zinstreiber“, veröffentlicht am 22.07.2026. https://www.drklein.de/nahost-konflikt-bleibt-zinstreiber.html

Baugeld-Info 07/2026

Die aktuelle Baugeld-Info ist da. Es geht wieder um die allgemeine Zinslage, neue Entwicklungen am Baufinanzierungs- und Immobilienmarkt, Förderprogramme etc.

Möchten Sie die Baugeld-Info auch erhalten? Dann einfach, z.B. auf der Webseite https://klug-finanziert.de/kontakt/ oder per Mail/WhatsApp/SMS etc., anmelden.

[Juli 2027]

Steuernachteil für Eigenheimbesitzer: Bis zu 87.000 Euro teurer als für Vermieter

Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zeigt: Wer in Deutschland eine Immobilie kauft und selbst bewohnt, zahlt deutlich mehr Steuern als jemand, der dieselbe Immobilie vermietet. Am Beispiel einer 300.000-€-Eigentumswohnung in einer deutschen Großstadt summiert sich der Nachteil über 15 Jahre auf rund 87.000 Euro – außerhalb der Metropolregionen liegt er bei 40.000 bis 50.000 Euro.

Der entscheidende Unterschied: Vermieter können Abschreibungen sowie Kreditzinsen und Instandhaltungskosten steuerlich absetzen. Selbstnutzern steht diese Möglichkeit nicht offen – ein Umstand, der Deutschland im europäischen Vergleich zum Sonderfall macht. In allen anderen untersuchten Ländern (u.a. Niederlande, Frankreich, Österreich) ist die Eigennutzung steuerlich sogar vorteilhafter.

Diese Ungleichbehandlung gilt als einer der Gründe für Deutschlands niedrige Wohneigentumsquote von nur 44 % – im EU-Durchschnitt liegt sie bei rund 70 %.

IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer sieht in Wohneigentum eine doppelte Funktion: Vermögensaufbau und Altersvorsorge zugleich. Er plädiert deshalb für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer speziell für Selbstnutzer – eine Verschlechterung der steuerlichen Bedingungen für Vermieter hält er dagegen nicht für zielführend. Sein Fazit: Viele Menschen in Deutschland träumen vom Eigenheim, doch im europäischen Vergleich erschwert ihnen der Staat diesen Weg.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln), Pressemitteilung vom 04.07.2026, Autoren: Michael Voigtländer, Lisa Wagner

🔗 Zur Originalmeldung (u.a. auch zur Methodik)

[Juli 2026]

Digitale Gewalt: warum Identitätsschutz ein Thema ist

Bei klug-finanziert.de arbeiten wir täglich mit sensiblen persönlichen und finanziellen Daten unserer Kunden. Deshalb liegt uns nicht nur eine sichere Finanzierung, sondern auch Ihr digitaler Schutz am Herzen. Laut aktueller SCHUFA-Verbraucherumfrage nimmt die Bedrohung durch digitale Gewalt – etwa Doxing, unerlaubte Bildveröffentlichung oder Cyberstalking – spürbar zu. Wie die SCHUFA unter Bezug auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik informiert, stammen die Täter dabei anders als bei klassischer Cyberkriminalität häufig aus dem direkten Umfeld der Betroffenen – etwa Ex-Partner Kollegen, Bekannte oder Online-Kontakte, die gezielt Vertrauen aufgebaut haben. Zudem sinkt durch frei verfügbare KI-Tools die Einstiegshürde für Täter zunehmend.

Typische Formen digitaler Gewalt (Quelle: SCHUFA):
* Doxing – gezieltes Veröffentlichen persönlicher Daten (Adresse, Arbeitgeber, Gesundheitsdaten)
* Unerlaubte Verbreitung von Fotos & Videos
* Cyberstalking, Bedrohung, Verleumdung, verhetzende Beleidigung

Rechtlich sind Betroffene keineswegs schutzlos: Das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 33 KunstUrhG), Doxing (§ 126a StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) und Verleumdung (§ 186 StGB) sind klar geregelt und strafbar. Wichtig im Ernstfall ist die rechtssichere Sicherung von Beweisen – etwa durch vollständige Screenshots mit Datum, Nutzername, URL und erkennbarem Kontext.

Rechtlich sind Betroffene keineswegs schutzlos: Das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 33 KunstUrhG), Doxing (§ 126a StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) und Verleumdung (§ 186 StGB) sind klar geregelt und strafbar. Wichtig im Ernstfall ist die rechtssichere Sicherung von Beweisen – etwa durch vollständige Screenshots mit Datum, Nutzername, URL und erkennbarem Kontext.

Tipps für Ihren Identitätsschutz (laut SCHUFA-Empfehlung):

* Wege und Treffpunkte nie öffentlich posten
* Mail-Pseudonyme bei Registrierungen nutzen
* Automatisches Datenmonitoring aktivieren, z. B. über die SCHUFA (meineSCHUFA plus/premium)
* Bei Vorfällen: rechtssichere Screenshots sichern und Anzeige erstatten

Betroffen? Sie sind nicht allein. Hilfe finden Sie bei der Online-Wache, dem Weißen Ring, JUUUPORT (für Kinder & Jugendliche) oder der Verbraucherzentrale.

[Juli 2026]