Heute gibt es gleich mehrere Unterpunkte, aus den Hinweisen des BaFin.

1. Kreditwürdigkeit bzw. Bonität und die Bedeutung

Bevor Banken und Sparkassen ein Darlehen vergeben, müssen sie grundsätzlich das Risiko beziffern, dass der Kredit ausfällt. Das ist die Kreditwürdigkeits- oder Bonitätsprüfung.

Auf Basis dieser Prüfung entscheiden die Banken,

  • ob überhaupt ein Kredit angeboten wird
  • und, bei bonitätsabhängigen Produkten, zu welchen Bedingungen (Zinssatz, Laufzeit, ggf. Besicherung) der Kredit vergeben wird.

Für die Kreditwürdigkeitsprüfung greift die Bank auf ihr internes Risikoklassifizierungsverfahren zurück. Dies ist eine Anwendung, die eine Vielzahl von Daten auswertet und dann das Ausfallrisiko beziffert. Das Prüfverfahren gilt nicht für Mini-, Klein- und Kurzzeitkredite.

2. Bedeutung von Auskunfteien

In Risikoklassifizierungsverfahren für Kreditverhältnisse mit Verbraucherinnen und Verbrauchern fließen häufig auch Scorewerte von Auskunfteien ein. Damit werden Punktewerte bezeichnet, die als Kennziffer für die Einstufung der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Verbrauchers dienen. Wirtschaftsauskunfteien ermitteln sie nach von ihnen selbst entwickelten Verfahren, indem sie Merkmale von Verbrauchern auswerten wie etwa Kreditaktivitäten und bisherige Zahlungsausfälle. Auskunfteien spielen also eine wichtige Rolle bei der Bonitätsprüfung.

Banken und Sparkassen dürfen sich allerdings nicht allein auf externe Bonitätseinschätzungen verlassen, sondern müssen auch eigene Erkenntnisse und Informationen berücksichtigen.

3. Unterschied von Kreditkonditionenanfrage oder Kreditantrag

Kreditkonditionenanfragen sind einfache Auskunftsersuchen. Die daraufhin von Banken und Sparkassen erteilten Informationen sind in der Regel rechtlich unverbindlich. Anders ist es beim Kreditantrag. Wenn die Bank einer potentiellen Kundin oder einem potentiellen Kunden auf einen solchen Antrag hin Kreditkonditionen unterbreitet, ist dies bindend im Rechtssinne. Die Bank muss sich also daran halten.

Achtung: Kreditkonditionenanfragen und Kreditanträge werden von Wirtschaftsauskunfteien im Rahmen des Kreditscorings angabegemäß unterschiedlich behandelt. Die Stellung mehrerer Kreditanträge für eine Finanzierung könnte sich beispielsweise negativ auf den Scorewert auswirken. Näheres dazu finden Sie auf den Websites der Auskunfteien. Die BaFin hat darauf keinen Einfluss.

4. Mit persönlichen Daten geizen

Für Kreditkonditionenanfragen und den Kreditantrag müssen Sie Daten zu Ihrer finanziellen Situation offenlegen, damit Ihre individuelle Kreditwürdigkeit geprüft und bewertet werden kann. Insbesondere für die Kreditsuche im Internet gilt: Prüfen Sie, mit wem Sie es zu tun haben, bevor Sie solche sensiblen persönlichen Informationen preisgeben. Lesen Sie in den Vertragsbedingungen auf der jeweiligen Website nach, wozu ihre Daten verwendet werden können.

Es gibt beispielsweise Kreditvermittler, die nach ihren Vertragsbedingungen berechtigt sind, Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht nur an Banken und Sparkassen, sondern auch an andere Kreditvermittler weiterzureichen. Das macht es für Sie schwierig zu kontrollieren, was mit Ihren Daten geschieht. Außerdem müssen Sie sich auf Anrufe, E-Mails oder Post von anderen Kreditvermittlern einstellen, die Ihre Daten so erhalten haben. Es kann mitunter lästig sein, eine solche unerwünschte Kontaktaufnahme wieder zu beenden.

[Oktober 2022]