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News

Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet wieder

Die KfW teilt mit, dass die Bundesregierung für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Förder­mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt hat. Ab dem 22.02.2022 können daher wieder Anträge zur energie­effizienten Sanierung zum Effizienz­haus / Effizienz­gebäude und für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen gestellt werden. Die Förder­bedingungen bleiben hierfür unverändert.

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Über eine künftige Förderung von energie­effizienten Neubauten wird die KfW auf ihrer Internetseite informieren. Sie ist dazu in engem Austausch mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

[Februar 2022]

Höhere Kapitalanforderungen der BaFin

Haus&Grund Rheinland Westfalen berichtet darüber, dass die BaFin sich um die Entwicklung bei Wohnimmobilienkrediten sorgt, denn die Preise für Wohnimmobilien sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und die Nachfrage ist weiterhin groß – auch dank der niedrigen Zinsen.

Die Finanzaufsicht sieht inzwischen eine Blase, Immobilienpreise seien überbewertet. Um bei einem eventuellen Platzen der Blase die Stabilität der Banken zu schützen, kommen jetzt Vorsichtsmaßnahmen. Baukredite könnten dadurch schwerer zu bekommen sein bzw. die Zinskonditionen werden durch die höheren Kapitalkosten steigen. Die BaFin schätzt, dass die deutschen Banken 17 Milliarden Euro zusätzlich an hartem Kernkapital zurücklegen müssen.

Hinzu kommt eine weitere Maßnahme: Wenn die Banken Wohnimmobilienkredite vergeben, müssen sie künftig zwei Prozent der Finanzierung aus ihrem Eigenkapital zurücklegen.

Dadurch entsteht den Geldinstituten nach Schätzungen der Bafin ein zusätzlicher Kapitalpuffer von fünf Milliarden Euro. Die insgesamt 22 Milliarden Euro an zusätzlichem Eigenkapitalbedarf sollen nach Ansicht der BaFin die meisten Banken aus ihrem vorhandenen Überschusskapital bereitstellen können. „Lediglich bei wenigen Instituten ergibt sich ein zusätzlicher Kapitalbedarf in geringer Höhe“, heißt es in einer Pressemitteilung der BaFin.

Bis Februar 2023 haben die Banken Zeit, die geforderten Kapitalpuffer nachzuweisen. Sie sollen im Ernstfall verhindern, dass die Banken durch zunehmenden Ausfall von Krediten in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Sorgen bereitet der BaFin vor allem der starke Preisanstieg bei Immobilien und die entsprechend gestiegene Kreditvergabe. Die Preise für Wohnimmobilien sind nach Ansicht der BaFin mittlerweile mit 10 bis 30 Prozent überbewertet.

Sollte diese Blase platzen, würden die Immobilienpreise plötzlich stark fallen. Das könnte die grundsätzlich mit dem Wert der finanzierten Immobilie abgesicherten Kredite ins Wanken bringen, weil die Sicherheit dann nicht mehr ausreichen würde, um einen Ausfall des Kredits zu kompensieren. Für die Stabilität der Banken könnte das gefährlich werden: Aktuell laufen in Deutschland Wohnimmobilienkredite mit einem Gesamtwert von rund 1,6 Billionen Euro.

Deshalb mahnte die BaFin die Banken jetzt außerdem zu besonderer Vorsicht bei der Vergabe neuer Kredite. Eine solide Schuldentragfähigkeit der Kreditnehmer müsse dauerhaft sichergestellt werden: „Kreditnehmer sollten jederzeit in der Lage sein, die monatlichen Zahlungen für Zins und Tilgung aufbringen zu können, auch wenn Zinsen steigen.“ Die Behörde warnt, sie werde die Vergabepraxis der Banken genau überwachen.

Sollten Kredite zu lässig vergeben werden, behält sich die BaFin vor, den Banken verbindliche Regeln zur Kreditvergabe vorzuschreiben. Die Banken sehen durch die Maßnahmen dunkle Wolken auf ihre Kunden zukommen, die noch einen  Immobilienkauf planen. Medienberichten zufolge gehen die Geldinstitute davon aus, künftig weniger Wohnimmobilienkredite vergeben zu können. Die Kredite würden für die Kunden teurer und schwieriger zu bekommen.

Wie stark die Zinsen steigen könnten, das können die Banken bislang allerdings noch nicht seriös abschätzen. Das liegt auch daran, dass noch niemand weiß, wie hoch die erwartete Anpassung der Leitzinsen letztlich ausfallen wird. Ein vergleichsweise starker Anstieg würde die Banken ebenfalls in zusätzliche Schwierigkeiten bringen: Sie hätten dann einen plötzlichen Anstieg ihrer Refinanzierungskosten zu stemmen, während die vielen bestehenden Wohnimmobilienkredite auf lange Zeit festgeschriebene Zinsen haben und daher keine zusätzlichen Einnahmen ermöglichen.

In jedem Fall zeigt sich, dass die Talsohle bei den Bauzinsen bereits im Jahr 2020 mit einem Zinssatz von 0,62 Prozent durchschritten wurde. Seitdem geht es langsam wieder aufwärts, aktuell liegen die Bauzinsen erstmals seit zwei Jahren wieder bei über einem Prozent. Experten halten 1,5 bis 1,75 Prozent im Laufe dieses Jahres für realistisch. Dramatisch ist das für Käufer allerdings noch nicht unbedingt: Bei 400.000 Euro Kredit und 10 Jahren Laufzeit bedeuten 0,1 Prozent mehr Zinsen eine monatliche Zusatzbelastung von 33 Euro.

[Februar 2022]

Auszeichnung TOP-DIENSTLEISTER und TOP-EMPFEHLUNG 2022

Die Auszeichnungen für 2022 von ProvenExpert sind da. Wir sind auch dieses Jahr wieder TOP-DIENSTLEISTER und TOP-EMPFEHLUNG.

Wir freuen uns, seit 2018, also für 5 Jahren in Folge, diese Auszeichnungen erhalten zu haben und danken allen Kunden, die klug-finanziert bewertet und damit zu diesem tollen Ergebnis beigetragen haben.

Nunmehr liegen 268 Bewertungen mit 4,97/5,00 Sternen und einer 100% Weiterempfehlungsquote vor.

[Februar 2022]

Immobilienverrentung: Leibrente, Teilverkauf und Umkehrhypothek

Finanztip hat ein Thema aufgegriffen, das in letzter Zeit – auch vermehrt von Immobilienmaklern – umworben wird und daher auch an dieser Stelle im Groben aufgezeigt werden soll. Falls es weiteres Interesse an einem der nachstehenden Modelle gibt, recherchieren wir gerne, welche unserer Produktpartner passende Produkte anbieten.

Die Gründe für eine Immobilienverrentung sind vielfältig. Oft ist das Baudarlehen im Alter getilgt und es fallen nur noch Nebenkosten für Strom, Heizung und Grundsteuer an. Man wohnt also insgesamt sehr günstig. Doch im Alter kommen regelmäßig weitere Ausgaben auf Immobilieneigentümer zu. So muss das Haus immer mal wieder renoviert und repariert werden, weil Teile nicht mehr zeitgemäß oder defekt sind, wie z.B. das Bad, das Dach oder die Heizung. Und wenn sogar ein altersgerechter Umbau ansteht, kann dies sehr hohe Kosten nach sich ziehen. Steht Geld sonst nicht bereit, kann über die Immobilie Liquidität geschaffen werden, um so eine Pflege zu Hause möglich zu machen. Denn die Sozialversicherungen stellen bekanntlich für solche Fälle meist nicht ausreichend Geld zur Verfügung.

Zunächst steht bei der Immobilienverrentung immer im Vordergrund, dass der Eigentümer weiter im Objekt wohnen bleibt. Bei einem Baukredit bleibt man Eigentümer seiner Immobilie, bei anderen Modellen verliert man durch den Verkauf die Eigentümerschaft, was nicht mehr rückgängig gemacht und damit z.B. auch nicht mehr vererbt werden kann.

Hier die verschiedenen Modelle:

Verkauf und Nießbrauch: Verkauf der Immobilie an eine Privatperson gegen Zahlung eines Kauf-preises und Einräumung eines Nießbrauchs. Möglich ist hier auch, falls man statt einer einmaligen Geldsumme lieber eine Rente erhalten möchte, den Kaufpreis anschließend bei einem Versicherer einzahlen, der dafür eine lebenslange Sofortrente zahlt. Allerdings ist es schwierig, eine Immobilie mit einem Nießbrauch zu verkaufen. Denn der Käufer hat bis zu Tod des Begünstigten keine Möglichkeit, die Immobilie selbst zu nutzen. Dieser Umstand drückt den Kaufpreis entsprechend nach unten. Und nach wie vor müssen die Kosten für die Immobilie, wie die v.g. Instandhaltung und Grundsteuer, selbst gezahlt werden. Außergewöhnliche Reparaturen muss zwar der Käufer zahlen, trotzdem können anstehende Reparaturen und deren Bezahlung zu Streitigkeiten führen.

Teilverkauf: wie der Name schon ausdrückt, wird nicht die gesamte Immobilie, sondern nur einen Teil (bis zu 50%) verkauft und dennoch darf die komplette Immobilie weiter allein genutzt werden. Trotzdem der Verkäufer den Kaufpreis für den verkauften Teil sofort bekommt, sind mit dem Teilverkauf viele Kosten verbunden. Insbesondere muss, damit man weiter den verkauften Teil nutzen darf, eine Nutzungsgebühr als eine Art Miete zahlen. Und ferner ist der Nutzer weiterhin dafür verantwortlich, dass das Haus in einem guten Zustand bleibt.

Umkehrhypothek: einige wenige Banken zahlen eine Zusatzrente in Form eines Darlehens (die sogenannte Umkehrhypothek). Hier wir die Immobilie aber nicht verkauft, sondern sie wird mit einem Darlehen beliehen. Die Immobilie dient wie bei einer „klassischen“ Baufinanzierung als Sicherheit für die Bank. Zu Lebzeiten werden nur Zinsen und keine Tilgung gezahlt. Die Schulden werden nach dem Tod mit dem Verkauf der Immobilie beglichen.

[Februar 2022]

EU-Gebäuderichtline – hohe Kosten für Immobilieneigentümer erwartet

Vermietet.de berichtet über den am 15. Dezember 2021 von der EU-Kommission verabschiedeten Entwurf zur Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), der von Immobilienbesitzern umfangreiche, teure Investitionen in die energetische Modernisierung fordert.


Die Kommission schlägt Mindeststandards für Energieeffizienzklassen vor, wie es sie bereits in Großbritannien oder den Niederlanden gibt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 alle Gebäude, die zur schlechtesten Kategorie G gehören, mindestens die Klasse F erreichen. Bis 2033 soll dann kein Gebäude mehr der Klasse F angehören. In Deutschland wären geschätzt rund drei Millionen Gebäude betroffen.


Neubauten sollen bis 2030 klimaneutral sein. Das bedeutet, sie setzen dann keine Emissionen mehr frei. Öffentliche Objekte müssen bereits bis 2027 energetisch auf den neusten Stand gebracht werden. Immobilieneigentümer stehen mit der neuen Richtlinie vor umfangreichen Investitionen: in Dreifachverglasung, Wärmedämmung von Dach und Fassade oder in effiziente Heizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien.


Die EU-Kommission fordert darüber hinaus in ihren neuen Vorschriften den Einsatz intelligenter Technologien für einen effizienten Gebäudebetrieb sowie die Einrichtung digitaler Gebäudedatenbanken. Ebenso will die Gebäuderichtlinie die Mobilitätswende unterstützen. Bei Neubauten sowie umfassend renovierten Objekten sollen deshalb die Besitzer die technischen Voraussetzungen für die Installation einer Ladeinfrastruktur für E-Autos schaffen. Außerdem schlagen die EU-Politiker vor, spezielle Fahrradstellplätze zur Pflicht zu machen.


Die Immobilienbranche schaut mit Skepsis auf die ehrgeizigen Pläne der Politik. Wird die Richtlinie wie derzeit geplant umgesetzt, sehen Experten darin das Aus für eine nicht geringe Anzahl von Bestandsimmobilien. „Für viele Gebäude der Energieklassen F und G wird eine Sanierung keine Option sein, der Ersatzneubau wird mindestens 1.200 Milliarden Euro kosten“, warnt Dr. Kai Warnecke, Präsident des Wohnungseigentümerverbands Haus & Grund.


Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW sieht die Technologie für eine CO2 neutrale Wärmeversorgung noch nicht hinreichend definiert: „Um die gigantische Herausforderung rund um sozial verträglichen Klimaschutz wirklich zu lösen, muss die Politik Technologieoffenheit zeigen. Eine breite Palette an innovativen Lösungen sollte ermöglicht werden, beispielsweise wasserstoffbasierte Konzepte.“


Wärme kann aus Wasserstoff, Erdwärme, Sonne oder Biomasse gewonnen werden. Wer heute investiert, sollte verlässlich sagen können, auf welche Versorgung und Technologien er in Zukunft setzen soll. „Beispielsweise ist die Investition in ein Gasbrennwertgerät als Bestandteil einer hybriden Heizung nur dann sinnvoll, wenn langfristig eine Versorgung mit Gas aus erneuerbarer Energie zu erwarten sei“, erklärt Dr. Kai Warnecke von Haus & Grund.


Eine derzeit unberechenbare Kostenfalle stellen die hohen Material- und Baupreise dar. Die allgemeine Baukostensteigerung betrug 2021 bereits 14 bis 17%. Gerade private Immobilienbesitzer verfügen oft nicht über die Mittel, um bei solch enorm gestiegenen Kosten zu investieren. „Für eine wirtschaftliche und sozialverträgliche Energiewende beim Wohnen gilt: Es muss gefördert werden, was gefordert wird. Wenn man Mindesteffizienzstandards einführt, muss es deshalb gleichzeitig einen Rechtsanspruch auf Förderung geben“, sagt GdW Präsident Axel Gedaschko. „Eigentümern, die kein Eigenkapital besitzen, muss der Staat zudem eine Lösung anbieten, damit sie sanieren können, ohne ihr Eigentum zu verlieren.“

Fraglich bleibt auch, wo die Kapazitäten herkommen sollen, um die umfangreichen Arbeiten bei der Gebäudemodernisierung überhaupt zu bewerkstelligen. Handwerks- und Baufirmen suchen derzeit händeringend nach Personal. Es fehlt nicht nur an Arbeitskräften, sondern oft auch am notwendigen Wissen zu den neuen Technologien. „Es ist schnellstens eine Ausbildungsoffensive bei Handwerkern und Ingenieuren nötig“, fordert Dr. Kai Warnecke.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag wird nun im Parlament diskutiert und muss dann in den einzelnen Mitgliedsländern umgesetzt werden. Erfahrungsgemäß dauert dieser Prozess rund zwei Jahre, in dem sich Europäische Kommission, der Rat und das Parlament einigen müssen. Danach können die einzelnen EU-Länder die neue Richtlinie in nationales Recht umsetzen.


Für private Immobilienbesitzer bleibt nicht mehr viel Zeit, das Thema energetische Modernisierung aufzuschieben. Die neuen Vorschriften werden kommen. Langfristig möchte die EU-Kommission den Staaten sogar rechtliche Möglichkeiten geben, die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu untersagen. Bis spätestens 2040 sollen in den 27 Mitgliedstaaten fossile Energieträger überhaupt nicht mehr zum Heizen oder Kühlen von Gebäuden zugelassen werden.

[Januar 2022]

Trendwende am Zinsmarkt?

Weiterhin bestimmt die Corona-Pandemie die Wirtschaft und damit auch die Zinsmärkte. Einige Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihren Prognosen für 2022 bereits nach unten korrigiert, gehen aber immer noch von einem Wachstum in laufenden Jahr von rund 3,5% bis 4% aus. Auch die Inflation bleibt aktuell hoch und dieser Zustand kann noch etwas anhalten, bevor sie wieder sinkt. Die EZB hat zwar erklärt, eine Zinsanhebung des Leitzins in 2022 sei unwahrscheinlich, doch hat sie angekündigt im kommenden Jahr die Anleihen im Rahmen des Corona-Notkaufprogramms nicht zu verlängern.

Ende des letzten Jahres hat die Nachfrage nach deutschen Staatsanleihen, als sog. sicherer Hafen, zugenommen und so die Renditen gedrückt. Doch eine größere Zuversicht in ein bald besseres wirtschaftliches Umfeld hat die Zinsen schnell wieder steigen lassen. Ob dies anhalten wird, wird sich in der näheren Zukunft zeigen, da noch zu viele Unwägbarkeiten im Raum stehen.

Viele Bankexperten, die die Interhyp befragt hat, sehen eher eine Normalisierung der Lage, was langfristige Baufinanzierungen verteuern kann. So sehen die Allianz, Commerzbank, Deutsche Bank, DKB, HypoVereinsbank, ING, und Mhyp sehen in ihren Aussagen eine langsamen und leichten Aufwärtstrend zum Ende diesen Jahres. Hingegen sieht die Sparkasse Hannover die Konjunktur von der Corona-Pandemie – trotz ggf. zwischenzeitlicher Entspannungen und Nachholeffekten – weiter beeinträchtig und damit die Bedingungen für eine Zinswende nicht gegeben.

[Januar 2022]

Wohneigentum für immer mehr junge Haushalte unerschwinglich

Nach einem Bericht von Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN hat der Baufinanzierer LBS untersucht, wie viele Mieterhaushalte im Alter von 30 bis 44 Jahren sich Wohneigentum leisten können. Das Resultat ist ernüchternd: In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der potentiellen Eigenheimkäufer halbiert. 

Im vergangenen Jahr waren nur noch 241.000 Mieterhaushalte in Deutschland rechnerisch gesehen in der Lage, sich ein Eigenheim kaufen zu können. Zehn Jahre zuvor waren es noch 480.000 Haushalte gewesen. Der Anteil der Mieterhaushalte, die sich Eigentum leisten könnten, sank von 8,7 Prozent im Jahr 2010 auf nur noch 4,8 Prozent im Jahr 2020.

Betrachtet wurde ausschließlich die Altersgruppe der 30- bis 44 Jährigen Mieterhaushalte. In dieser Altersgruppe wird in der großen Mehrzahl die selbstgenutzte Immobilie gekauft. Dabei zeigte sich, dass für die meisten Haushalte das Problem nicht beim Einkommen lag. Häufig reichte dieses aus, um die Kreditraten in einem noch sinnvollen Maß tragen zu können. Bei vielen dieser Haushalte fehlte jedoch das Eigenkapital. Die hohen Kaufnebenkosten spielen hier eine gewichtige Rolle.

Das gilt besonders in Nordrhein-Westfalen mit seinem bundesweiten Höchst-Steuersatz von 6,5 Prozent bei der Grunderwerbsteuer. Der Plan zu Einführung eines Freibetrags für junge Familien konnte bislang nicht umgesetzt werden, weil der Bund den Ländern solche Freibeträge nicht erlauben wollte.

Umso erfreulicher ist es nun, dass die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP die Einführung entsprechender Freibeträge im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung bald erfolgt und sich dadurch eine Verbesserung der Wohneigentumsquote ergibt.

[Dezember 2021]

Was interessiert Immobilienkäufer über ihre zukünftigen Nachbarn

Um möglichst schon im Vorfeld einen ersten Einblick zu erhalten, mit wem man es in der näheren Umgebung zu tun bekommen wird, erkundigen sich Kaufinteressenten bei Immobilienmaklern oft detailliert über die Nachbarschaft. Laut einer Befragung unter Maklern des bundesweit aktiven Immobilienmaklers Homeday gaben 44% an, dass die meisten Kaufinteressenten im Detail nachhaken.

Die Umfrage zeigt ein klares Bild, was von besonderem Interesse ist: die „Altersstruktur“ mit 61% und „Streit mit den Voreigentümern“ mit 59% sind die mit Abstand häufigsten Nennungen. In 24% wollen die Kaufinteressenten wissen, ob es Kinderlärm in der Nachbarschaft gibt. Das Thema Sauberkeit rangiert mit 15% auf Rang 4. Nach Details über den Beruf der Nachbarn erkundigen sich nur 7%.

Nicht von besonderem Interesse ist die Nationalität der Nachbarn bei der Immobiliensuche. So war es Interessenten nur in 5% der Fälle ein Anliegen, darüber bei den Maklern Informationen einzuholen. 

[Dezember 2021]

„Effizienzhaus-55“-Förderung entfällt ab 01.02.2022

Die KfW hat folgende Änderungen ihrer Förderbedingungen bekannt gegeben:

Der Förderstandard „Effizienzhaus 55“ wird per 01.02.2022 bei Neubauvorhaben wegfallen. 

Dies betrifft:

  1. sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude
  2. sowohl die Effizienzhaus 55-Stufe, als auch die Effizienzhaus 55-EE-Stufe (Erneuerbare Energien) als auch die Effizienzhaus 55-NH-Stufe (Nachhaltigkeit)

Damit sind die Kreditvarianten mit Tilgungszuschuss (Programme 261/263) betroffen.

Übergangsfristen

Die Investitionszuschussvariante kann noch bis zum 31.01.2022 über das Zuschussportal der KfW gestellt werden. Die KfW empfiehlt durchleitenden Banken, bei der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss die Anträge sicherheitshalber nur bis zum 14.01.2022 einzureichen.

Damit eine rechtzeitige Weiterleitung an die KfW erfolgen kann, muss der vollständige Kreditantrag entsprechend vorher bei der Bank zur Entscheidung vorliegen. Je nach Bank sind die Vorlaufzeit dafür unterschiedlich und im Einzelfall zu prüfen.

Weitere Infos zur Einstellung der v.g. Neubauförderung gibt es auf der Internetseite des BMWi bei den FAQs zur BEG sowie auf den Produktseiten der KfW.

Hohe Mietbelastung nicht nur in größeren Städten

Im Rahmen einer Untersuchung hat immowelt die Mietbelastung einer vierköpfigen Familie nach Berufsabschlüssen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern hierzulande beleuchtet. Wie die Analyse zeigt, müssen Eltern mit anerkanntem Berufsabschluss in mehr als jeder zweiten deutschen Großstadt für eine familientaugliche Wohnung mindestens ein Viertel des Haushaltsnettoeinkommens für die Miete ausgeben. In 16 Städten liegt die Belastung sogar über 30%.

Für Eltern ohne Berufsabschluss ist das Großstadtleben kaum noch zu finanzieren. Sie kommen in 72 Städten auf eine monatliche Belastung von über 25% und in 52 Städten auf über 30%. Als Konsequenz müssen viele Menschen mit niedrigem Einkommen den Städten den Rücken kehren oder sind auf Wohngeld angewiesen. Laut Immowelt bestehe am freien Markt kaum noch die Aussicht, eine leistbare Wohnung zu finden. Sozialwohnungen wiederum sind in vielen Städten nicht ausreichend vorhanden und die Wartelisten lang.

Am schwierigsten haben es Familien in Städten, in denen Mieten und Einkommen immer weiter auseinanderdriften. Die höchste Belastung zeigt sich für München und Berlin. So beträgt die mittlere Angebotsmiete für eine 80 bis 120 Quadratmeter große Wohnung in München 1.750 Euro plus Nebenkosten. Familien ohne Berufsabschluss müssten dafür 55% ihres Verdienstes berappen. Auch Arbeitnehmer mit anerkanntem Berufsabschluss müssen 45% ihres Einkommens für Miete ausgeben. Selbst Akademikerfamilien kommen auf Mietkosten in Höhe von einem Drittel ihres Nettoverdienstes, was allgemein bereits als beginnende Überbelastung gilt, und stoßen damit an ihre finanziellen Grenzen.

Unter der hohen Mietbelastung ächzen aber nicht nur Familien in Großstädten. Auch in etlichen kleineren deutschen Städten sind die Wohnkosten ein Problem. So findet sich Freiburg unter allen Städten auf Platz 3 im Ranking, was die Belastung angeht. Arbeitnehmer mit anerkanntem Berufsabschluss müssen bei Neuvermietung 38% ihres Nettoeinkommens für eine familientaugliche Wohnung ausgeben. Rostock, Heidelberg (je 36%), Jena und Potsdam (je 35%) gehören zu den Städten, in denen Familien am stärksten belastet sind.

Bezahlbaren Wohnraum finden Familien der Auswertung zufolge im Ruhrgebiet. Mit Berufsabschluss liegt die Mietbelastung in Duisburg und Herne unter 20%. Selbst für Eltern ohne Berufsabschluss sind die Mieten in den Großstädten des Ruhrgebiets noch erschwinglich: Die Wohnkostenquote bleibt unterhalb der 25-Prozent-Marke.

Über die Analyse: für die Untersuchung wurde in 79 Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die monatliche Belastung durch Miet- und Nebenkosten einer Wohnung mit 80 bis 120 Quadratmetern in Relation zum mittleren Haushaltsnettoeinkommen einer vierköpfigen Familie (ein Voll- und ein Halbverdiener) ermittelt. Als Basis wurden die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Bruttoeinkommen, unterschieden nach Berufsabschlüssen (ohne, anerkannter, akademischer) herangezogen und in entsprechende Nettogehälter umgerechnet.

[November 2021]