Die KfW teilt mit, dass die Bundesregierung für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Förder­mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt hat. Ab dem 22.02.2022 können daher wieder Anträge zur energie­effizienten Sanierung zum Effizienz­haus / Effizienz­gebäude und für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen gestellt werden. Die Förder­bedingungen bleiben hierfür unverändert.

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Über eine künftige Förderung von energie­effizienten Neubauten wird die KfW auf ihrer Internetseite informieren. Sie ist dazu in engem Austausch mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

[Februar 2022]