Finanztip hat ein Thema aufgegriffen, das in letzter Zeit – auch vermehrt von Immobilienmaklern – umworben wird und daher auch an dieser Stelle im Groben aufgezeigt werden soll. Falls es weiteres Interesse an einem der nachstehenden Modelle gibt, recherchieren wir gerne, welche unserer Produktpartner passende Produkte anbieten.

Die Gründe für eine Immobilienverrentung sind vielfältig. Oft ist das Baudarlehen im Alter getilgt und es fallen nur noch Nebenkosten für Strom, Heizung und Grundsteuer an. Man wohnt also insgesamt sehr günstig. Doch im Alter kommen regelmäßig weitere Ausgaben auf Immobilieneigentümer zu. So muss das Haus immer mal wieder renoviert und repariert werden, weil Teile nicht mehr zeitgemäß oder defekt sind, wie z.B. das Bad, das Dach oder die Heizung. Und wenn sogar ein altersgerechter Umbau ansteht, kann dies sehr hohe Kosten nach sich ziehen. Steht Geld sonst nicht bereit, kann über die Immobilie Liquidität geschaffen werden, um so eine Pflege zu Hause möglich zu machen. Denn die Sozialversicherungen stellen bekanntlich für solche Fälle meist nicht ausreichend Geld zur Verfügung.

Zunächst steht bei der Immobilienverrentung immer im Vordergrund, dass der Eigentümer weiter im Objekt wohnen bleibt. Bei einem Baukredit bleibt man Eigentümer seiner Immobilie, bei anderen Modellen verliert man durch den Verkauf die Eigentümerschaft, was nicht mehr rückgängig gemacht und damit z.B. auch nicht mehr vererbt werden kann.

Hier die verschiedenen Modelle:

Verkauf und Nießbrauch: Verkauf der Immobilie an eine Privatperson gegen Zahlung eines Kauf-preises und Einräumung eines Nießbrauchs. Möglich ist hier auch, falls man statt einer einmaligen Geldsumme lieber eine Rente erhalten möchte, den Kaufpreis anschließend bei einem Versicherer einzahlen, der dafür eine lebenslange Sofortrente zahlt. Allerdings ist es schwierig, eine Immobilie mit einem Nießbrauch zu verkaufen. Denn der Käufer hat bis zu Tod des Begünstigten keine Möglichkeit, die Immobilie selbst zu nutzen. Dieser Umstand drückt den Kaufpreis entsprechend nach unten. Und nach wie vor müssen die Kosten für die Immobilie, wie die v.g. Instandhaltung und Grundsteuer, selbst gezahlt werden. Außergewöhnliche Reparaturen muss zwar der Käufer zahlen, trotzdem können anstehende Reparaturen und deren Bezahlung zu Streitigkeiten führen.

Teilverkauf: wie der Name schon ausdrückt, wird nicht die gesamte Immobilie, sondern nur einen Teil (bis zu 50%) verkauft und dennoch darf die komplette Immobilie weiter allein genutzt werden. Trotzdem der Verkäufer den Kaufpreis für den verkauften Teil sofort bekommt, sind mit dem Teilverkauf viele Kosten verbunden. Insbesondere muss, damit man weiter den verkauften Teil nutzen darf, eine Nutzungsgebühr als eine Art Miete zahlen. Und ferner ist der Nutzer weiterhin dafür verantwortlich, dass das Haus in einem guten Zustand bleibt.

Umkehrhypothek: einige wenige Banken zahlen eine Zusatzrente in Form eines Darlehens (die sogenannte Umkehrhypothek). Hier wir die Immobilie aber nicht verkauft, sondern sie wird mit einem Darlehen beliehen. Die Immobilie dient wie bei einer „klassischen“ Baufinanzierung als Sicherheit für die Bank. Zu Lebzeiten werden nur Zinsen und keine Tilgung gezahlt. Die Schulden werden nach dem Tod mit dem Verkauf der Immobilie beglichen.

[Februar 2022]