Die KfW hat folgende Änderungen ihrer Förderbedingungen bekannt gegeben:

Der Förderstandard „Effizienzhaus 55“ wird per 01.02.2022 bei Neubauvorhaben wegfallen. 

Dies betrifft:

  1. sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude
  2. sowohl die Effizienzhaus 55-Stufe, als auch die Effizienzhaus 55-EE-Stufe (Erneuerbare Energien) als auch die Effizienzhaus 55-NH-Stufe (Nachhaltigkeit)

Damit sind die Kreditvarianten mit Tilgungszuschuss (Programme 261/263) betroffen.

Übergangsfristen

Die Investitionszuschussvariante kann noch bis zum 31.01.2022 über das Zuschussportal der KfW gestellt werden. Die KfW empfiehlt durchleitenden Banken, bei der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss die Anträge sicherheitshalber nur bis zum 14.01.2022 einzureichen.

Damit eine rechtzeitige Weiterleitung an die KfW erfolgen kann, muss der vollständige Kreditantrag entsprechend vorher bei der Bank zur Entscheidung vorliegen. Je nach Bank sind die Vorlaufzeit dafür unterschiedlich und im Einzelfall zu prüfen.

Weitere Infos zur Einstellung der v.g. Neubauförderung gibt es auf der Internetseite des BMWi bei den FAQs zur BEG sowie auf den Produktseiten der KfW.