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News

Unverbindlich den Finanzierungsrahmen ermitteln lassen

Seit 2004 sind wir spezialisiert auf Baufinanzierungen und konnten viele Menschen mit Immobilienwunsch bei ihren Vorhaben unterstützen.

Unsere Kunden erhalten immer eine umfassende und neutrale Beratung zur Finanzierung bei Kauf/Neubau einer eigenen oder vermieteten Immobilie. Egal ob Haus oder Eigentumswohnung, wir stehen auch im Vorfeld mit einer unverbindlichen und kostenfreien Vorab-Beratung zur Verfügung, um den eigenen Spielraum zu kennen. Somit ist man bei der Immobiliensuche und bei Besichtigungsterminen gut aufgestellt.

Denn viele Menschen suchen nach ihrem Traumhaus/ihrer Traumimmobilie ohne zu wissen, was sie sich eigentlich leisten können. Gerade in diesen Zeiten, mit zuletzt stark gestiegenen Zinsen, immer noch hohen Immobilienpreisen und restriktiveren Kreditvergaben bei den Finanzierungsinstituten, ist vielen unklar, welche Möglichkeiten sich bieten.

Wenn Sie sich informieren möchten: hier geht es zur Terminvereinbarung.

Und für Anschlussfinanzierungen, Kapitalbeschaffungen, Modernisierungen oder auch Ratenkredite und Bausparverträge sind wir natürlich auch gern für Sie da!

[Januar 2023]

Wird der Verkäufer- zum Käufermarkt?

Die Preisrückgänge auf dem Immobilienmarkt bestätigen sich gem. einer Mitteilung aus November der Interhyp. Bereits zum zweiten Mal in Folge sind die Kosten für den Immobilienerwerb im Vergleich zum Vorquartal zurückgegangen, wie die Auswertung von mehr als 500.000 abgeschlossenen Finanzierungen aus den letzten zehn Jahren zeigt.

Der Preis für eine finanzierte Immobilie für den Bau oder Kauf inklusive Nebenkosten beträgt im dritten Quartal 2022 durchschnittlich 512.000 Euro. Das entspricht einem Rückgang von 4,3% gegenüber dem Vorquartal, als der Durchschnittspreis noch 535.000 Euro betrug. Bereits im zweiten Quartal waren die Kosten um 0,9% gegenüber dem Vorquartal zurückgegangen.

Interhyp führt den Preisrückgang auf die schwierigere Leistbarkeit durch hohe Bauzinsen und die Inflation zurück. Jörg Utecht, CEO der Interhyp Gruppe: „Momentan sehen wir eine abwartende Haltung: Käuferinnen und Käufer sind nicht mehr bereit, jeden Preis zu zahlen. Gleichzeitig wollen Verkäuferinnen und Verkäufer ihre Immobilie häufig nicht unter dem gewünschten Preis verkaufen. Eine neue Balance zwischen Angebot und Nachfrage muss sich erst noch einspielen. Die aktuellen Preisrückgänge bieten neue Chancen und Spielräume für die Preisverhandlung.“

Besonders betroffen von den aktuellen Preisrückgängen sind Neubauten vom Bauträger mit einem Minus von 5,1% von durchschnittlich 608.000 Euro im zweiten Quartal auf 577.000 Euro inklusive Nebenkosten im dritten Quartal. Die Kosten für bestehende Immobilien sind nicht so stark gesunken – um 2,3% von 479.000 auf 468.000 Euro inklusive Nebenkosten. Die Kosten für eigene Bauvorhaben liegen mit im Durchschnitt 724.000 Euro inklusive Nebenkosten genauso hoch wie im zweiten Quartal.

Anders als Immobilienportale, die Angebotspreise nennen, bezieht sich Interhyp auf abgeschlossene Finanzierungen für einen Bau oder Kauf. Jörg Utecht: „Unsere Zahlen zeigen, dass sich das zunehmende Angebot und die Rückgänge von Angebotspreisen auf den Portalen auch in realen Transaktionen widerspiegeln.“

In den zehn Jahren zuvor waren die Kosten für den Immobilienerwerb weitgehend kontinuierlich angestiegen – vom ersten Quartal 2012 bis zum ersten Quartal 2022 von 290.000 Euro auf 540.000 Euro inklusive Nebenkosten um 86%. Der aktuelle Rückgang spiegelt sich weitgehend auch in den Quadratmeterpreisen wider. Diese sind im Gesamtdurchschnitt von 4.120 Euro im zweiten Quartal auf 3.930 Euro im dritten Quartal zurückgegangen. Die Größe der durchschnittlich finanzierten Eigentumswohnung ist mit 80 Quadratmetern gleichgeblieben, das durchschnittlich finanzierte Haus ist im dritten Quartal 156 Quadratmeter groß im Vergleich zu 162 Quadratmetern im zweiten Quartal.

In den nächsten Wochen erwartet Interhyp weitere Rückgänge. Weil sich im ersten Quartal 2022 der Preisanstieg der Vorjahre mit einem Plus von 14% gegenüber dem Vorjahresquartal sogar noch beschleunigt hatte, wird sich am Ende des Jahres voraussichtlich dennoch ein Plus im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Bisher liegt der Durchschnittspreis aus den drei Quartalen mit 531.000 Euro noch etwas mehr als 7% über dem Gesamtdurchschnitt von 2021. In den beiden Vorjahren waren die Preise gegenüber Vorjahr jeweils um rund 10% gestiegen. Jörg Utecht: „Wir gehen davon aus, dass der Anstieg gegenüber dem Vorjahr in den nächsten Wochen weiter abflachen wird.“

Dafür spricht auch, dass der Anteil von Kapitalanlegern an den Finanzierungen abgenommen hat: Im dritten Quartal finanzieren nur 21% ihre Immobilie zur Kapitalanlage, 73% erwerben sie zur Eigennutzung und 6% vermieten teilweise. Im ersten Quartal 2022 lag der Anteil von Kapitalanlegern noch bei 27%.

[Januar 2023]

NRW-Zuschuss bei Eigenheimkauf verlängert!

Wie die NRW-Bank auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, stehen weiterhin, also auch in 2023, Mittel aus dem Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ zur Verfügung.

Somit steht auch für Wohneigentum, das 2023 erworben wird, bis zu EUR 10.000 Zuschuss in Aussicht. Allerdings nur, solange die Mittel im Fördertopf noch nicht ausgeschöpft sind.

Der Antrag ist bei der NRW.Bank online zu stellen und die Anträge werden nach Eingang bearbeitet, wobei es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

[Dezember 2022]

KfW: Änderungen ab 2023

Die KfW hat folgendes für 2023 vorgesehen:

BEG-Reform der Sanierungsförderung zum 01.01.2023
Die BEG-Richtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierungsförderung werden novelliert. Die KfW wird noch über die Änderungen informieren.

Neue Neubauförderung voraussichtlich ab 01.03.2023
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 01.03.2023 als neues Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übergehen. Bis zur Einführung des neuen Teilprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ wird die Förderung des Neubaus unverändert in der BEG-WG und BEG-NWG weitergeführt. Weitere Details werden Anfang des Jahres 2023 mitgeteilt.

[November 2022]

NRW: Zuschuss bei Eigenheimkauf bis zu EUR 10.000

Wie bereits im von uns April mitgeteilt, kann über die NRW.Bank noch ein Zuschuss bis EUR 10.000 aus dem Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ beantragt werden. Wichtig: nach aktuellem Stand läuft das Programm nur bis Ende diesen Jahres. Wer also den Zuschuss bekommen möchte, muss im Jahr 2022 den notariellen Kaufvertrag schließen. Der Antrag ist dann bei der NRW.Bank online zu stellen.

Das Land hatte EUR 400 Millionen für das o.g. Programm zur Verfügung gestellt. Bis Anfang Oktober wurden aber erst EUR 143 Millionen für rd. 20.000 Anträge vergeben. Scheinbar ist diese Fördermöglichkeit bislang immer noch nicht sehr bekannt, obwohl dies seit Frühjahr veröffentlich wurde und Anträge seit August gestellt werden konnten.

Gem. Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN wurden – Stand Anfang September – im Schnitt EUR 7.156 pro Antragsteller bewilligt. Die Förderung gilt für den Kauf von einem Einfamilienhaus, einem Zweifamilienhaus oder einer Eigentumswohnung zur eigenen Nutzung. Dabei weist Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN auch darauf hin, dass nicht nur der Ersterwerb gefördert wird. So kann auch das bisherige Haus verkauft und eine Eigentumswohnung damit gefördert werden.

Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen, keine Unternehmen. Und: die Förderung kann rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 beantragt werden! Die Förderhöhe beträgt 2% des grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreises bis zur Grenze von maximal 10.000 Euro.

Eine Verlängerung der Antragsfrist über das Jahresende wäre natürlich wünschenswert, jedoch gibt es dazu leider keine weiteren Informationen. Dennoch sollte jeder, der Eigentum zur eigenen Nutzung erwirbt – auch nächstes Jahr vielleicht – diese Förderung in Blick behalten und auf der Webseite der NRW.Bank die Fördermöglichkeit prüfen.

[November 2022]

Worauf ist beim Kauf einer Eigentumswohnung zu achten?

In teuren Ballungsräumen mit begrenztem Häuserangebot ist die ETW eine interessante Alternative, die sich neben der Eigennutzung auch zur Vermietung eignet.

Bei Immobilien zählt immer die Lage. Gerade bei der Eigennutzung sind das Umfeld wichtig, z.B. eine eher ruhige Lage vs. das lebhafte Viertel. Immer wichtig ist eine gute ÖPNV-Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen…

Auch Zustand/Ausstattung sollten berücksichtigt werden. Ein Neubau entspricht dem Stand der Technik und ist energetisch wie vom Instandhaltungsrückstand attraktiv. Im Altbau können Modernisierungen zu hohen Kosten führen. Das sollte ein Fachmann genau prüfen/kalkulieren.

Da nicht alle Mängel sofort erkennbar sind, sollte der Makler/Hausverwalter gefragt werden, sofern nicht gleich ein eigener Gutachter mit eingebunden wird.

Wichtig ist, dass man Teil der Gemeinschaft wird und besondere Regeln/Pflichten zu beachten hat. Hilfreich sind die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen. Hier gibt es Hinweise zu geplanten Modernisierungen bzw. Unstimmigkeiten.

Anders als Mieter müssen Eigentümer monatlich Hausgeld zahlen. Damit werden z.B. Kosten für die Gebäudeversicherung/den Verwalter beglichen und Rücklagen für Instandhaltungen gebildet. Jährlich beschließen die Eigentümer einen Wirtschaftsplan mit voraussichtlichen Ausgaben/Einnahmen fest. Alle Eigentümer zahlen dann anteilig – i.d.R gemäß Miteigentumsanteil – auf ein separates Konto ein.

[November 2022]

Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel

Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN weist aktuell auf die Sanierungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei einem Eigentümerwechsel hin. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Kauf, eine Schenkung oder ein Erbe handelt. Hier der Artikel von Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN:

Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Verkäufer bereits am 1. Februar 2002 bewohnt hat, waren bislang von bestimmten Sanierungspflichten befreit. Hier kann für Käufer und Erben ein hoher Sanierungsaufwand anfallen. Ein- und Zweifamilienhäuser, die nach dem 1. Februar 2002 neu errichtet wurden oder bei denen seitdem schon ein Eigentümerwechsel stattfand, sollten die energetischen Anforderungen erfüllen. Ebenso müssen Mehrfamilienhäuser den Mindestanforderungen nach dem GEG bereits entsprechen.

Handelt es sich um ein unsaniertes Ein- oder Zweifamilienhaus, haben Neueigentümer 2 Jahre Zeit, um den Sanierungspflichten aus dem GEG nachzukommen. Wer also noch im Jahr 2021 ein solches Haus als Wohn- oder Anlageimmobilie erbt oder kauft, das noch nicht dem aktuellen Standard entspricht, muss es spätestens im Jahr 2023 modernisieren. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt 3 Sanierungspflichten vor, die Neueigentümer gegebenenfalls nachholen müssen.

Die oberste Geschossdecke einer beheizten Wohnung zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss gedämmt werden – zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und sie die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das Dach gedämmt wird. Für viele Öl- und Gasheizungen ist nach 30 Jahren Laufzeit Schluss.

Betroffen von der Sanierungspflicht aus dem § 72 des GEG sind sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertheizungen dürfen hingegen weiterlaufen. Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Im Endeffekt kann die Übernahme eines älteren Hauses durchaus nennenswerte Kosten nach sich ziehen.

Um teure Überraschungen zu verhindern, empfiehlt es sich daher, mögliche Sanierungspflichten schon vor dem Hauskauf oder dem Übergang auf die nächste Generation abzuklären. Nach dem neuen GEG ist der Käufer eines Hauses mit nicht mehr als zwei Wohnungen ohnehin verpflichtet, sich nach Übergabe des Energieausweises durch den Verkäufer um ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem zugelassenen Energieberater zu bemühen.

Hierbei können die vorgeschriebenen Sanierungspflichten erfragt werden. Gleichzeitig können Sanierer von staatlichen Förderungen profitieren: Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – wie zum Beispiel die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke – werden zu 20% gefördert.

Der Austausch der Heizung wird mit Zuschüssen von bis zu 45% belohnt. Egal ob Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung, der Zuschuss steigt um weitere 5%, wenn Sanierer gemeinsam mit einem Energieexperten einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Dieser wird zu 80% staatlich bezuschusst.

[November 2022]

Konsumentenkredite vergleichen: Wie geht das? (Teil 6)

Im letzten Teil geht es um:

1. „Nach der Kreditaufnahme: Überblick behalten“

Versuchen Sie, offene Forderungen im Blick zu behalten und bei Fälligkeit zu zahlen. Insbesondere bei vielen im Handel vermittelten Finanzierungen gibt es die Möglichkeit, Raten flexibel zu gestalten, Zahlungen zu verschieben, zu bündeln oder offene Beträge nachträglich in andere Finanzierungsprodukte umzuwandeln. Auch von Banken und Sparkassen verkaufte Konsumentenkredite haben immer öfter flexible Elemente.

Solche Angebote klingen erst einmal gut. Wer solche Spielräume nutzt, sollte jedoch zum einen auf Extrakosten, Gebühren und Zinsen achten, die für diese Möglichkeiten zu zahlen sind. Außerdem sollte man sehr diszipliniert vorgehen und seine Haushaltsrechnung laufend überprüfen und fortschreiben. Denn im Alltag ist es erheblich einfacher, seine Schulden im Blick zu behalten, wenn man feste monatliche Raten zahlt. Bei flexiblen Raten und Fälligkeitsterminen verliert man leicht den Überblick.

2. „Werbung, Kreditvermittlung und Kreditvergabe: Was ist Aufgabe der BaFin?“

Banken mit Sitz in Deutschland benötigen die Erlaubnis der BaFin, um Kreditgeschäfte abschließen zu dürfen. Die BaFin prüft, ob Anbieter diese Erlaubnis eingeholt haben. Sie prüft zudem den Kreditvergabeprozess ganz allgemein. Sie prüft aber insbesondere nicht, ob ein Kredit, der einer Verbraucherin oder einem Verbraucher angeboten wird, günstig, angemessen oder fair ist.

Wer Bankkredite an Verbraucher nicht selbst vergibt, sondern nur vermittelt, benötigt keine Erlaubnis der BaFin und steht nicht unter ihrer Aufsicht. Zuständig für Kreditvermittler ist die jeweilige Gewerbeaufsicht der Länder. Das gilt auch für Online-Kreditvergleichs- oder Kreditvermittlungsplattformen, die Bankkredite vermitteln.

Die BaFin beaufsichtigt weder Auskunfteien noch kontrolliert sie deren Bewertungssysteme. Hinsichtlich der Datenschutzbelange fallen Wirtschaftsauskunfteien in die Zuständigkeit der oder des jeweils örtlich zuständigen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Auch Kreditwerbung ist nicht Sache der BaFin. Eine Übersicht der für die Einhaltung der Preisangabenverordnung zuständigen Behörden finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

[Oktober 2022]

Konsumentenkredite vergleichen: Wie geht das? (Teil 5)

Im vorletzten Abschnitt aus den aus den Hinweisen des BaFin geht es um: „Restschuldversicherungen und Finanzierungen im Handel“.

1. Finanzierungsangebote im Handel, also im Ladengeschäft oder im Online-Handel, können sehr unterschiedlich sein. Die Angebotspalette umfasst Darlehen, Teilzahlungsgeschäfte, Stundungsvereinbarungen oder andere entgeltliche oder unentgeltliche Finanzierungshilfen wie beispielsweise „Null-Prozent-Finanzierungen“. Um eine vom Händler angebotene Finanzierung mit Finanzierungen anderer Händler und Ratenkrediten von Banken und Sparkassen vergleichen zu können, kommt es aber nicht nur auf die Betrachtung des Finanzierungsangebots an. Vielmehr sollten Sie das Paket aus „Barzahlungspreis“ und „Finanzierung“ aufschnüren und die einzelnen Komponenten getrennt bewerten.

Bei den Barzahlungspreisen im Handel gibt es je nach Kaufgegenstand erhebliche Preisspannen. Weitere Zusatzkosten wie beispielsweise etwaige Kosten für Lieferung und Montage sollten Sie mit in den Preisvergleich einbeziehen.

Im Ergebnis kann eine Anschaffung beispielsweise trotz Null-Prozent-Finanzierung bei dem einen Händler insgesamt teurer sein, als der Kauf bei einem anderen Händler, der Ihnen einen verzinslichen Konsumentenkredit anbietet.

2. Restschuldversicherung: Hellhörig werden sollten Sie, wenn Sie man Ihnen eine „Absicherung des Kredits durch eine Restschuldversicherung“ (manchmal auch als „Restkreditversicherung“ bezeichnet) anbietet. Prüfen sie in diesem Fall ganz genau, ob Sie eine solche Absicherung für einen Kredit in Höhe von einigen hundert bis wenigen tausend Euro tatsächlich benötigen. Wenn Sie das bejahen, prüfen Sie die Angebotsunterlagen und insbesondere, ob die angebotene Restschuldversicherung die Risiken, die Sie versichern wollen, in Ihrem Fall auch tatsächlich abdeckt.

Beachten Sie: Die Kosten für die Restschuldversicherung und die Finanzierung dieser Kosten können den Kredit erheblich verteuern. Wird die Restschuldversicherung freiwillig abgeschlossen, also ohne dass der Kreditgeber die Kreditvergabe zwingend an den Abschluss einer solchen Versicherung knüpft, müssen diese Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben nicht in den effektiven Jahreszins des Kredites eingerechnet werden.

Bitten Sie den Anbieter, die Kosten des Kredites einmal mit und einmal ohne Restschuldversicherung für Sie darzustellen. Lassen Sie sich zu nichts drängen!

[Oktober 2022]

Konsumentenkredite vergleichen: Wie geht das? (Teil 4)

Hier der nächste Punkt, aus den Hinweisen des BaFin: „bei mehreren Anbietern anfragen und Vergleichen anhand des effektiven Jahreszinses“.

Die Zinssätze für Verbraucherkredite der einzelnen Anbieter können um einige Prozentpunkte voneinander abweichen. Für Kredite, die von Ihrer Kreditwürdigkeit (Bonität) abhängen, gilt: Sie müssen für Sie persönlich berechnete Auskünfte (Kreditkonditionenanfrage) einholen oder einen Kreditantrag stellen. Nur so bekommen Sie Klarheit, zu welchem Zinssatz Ihr Wunschkredit bewilligt würde.

Wenn Sie Kredite vergleichen wollen, achten Sie vor allem auf den effektiven Jahreszins (Effektivzins). Beim Sollzins (Nominalzins) ist insbesondere die monatliche Tilgung berücksichtigt. Beim effektiven Jahreszins müssen darüber hinaus zusätzliche weitere Kosten wie beispielsweise Vermittlungskosten oder Bearbeitungsgebühren mit einbezogen sein. Alle Anbieter müssen den effektiven Jahreszins nach derselben Formel errechnen. An diesem Zins sehen Sie deshalb am besten, was der Kredit Sie wirklich jährlich kostet.

[Oktober 2022]