Die KfW hat folgendes für 2023 vorgesehen:

BEG-Reform der Sanierungsförderung zum 01.01.2023
Die BEG-Richtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierungsförderung werden novelliert. Die KfW wird noch über die Änderungen informieren.

Neue Neubauförderung voraussichtlich ab 01.03.2023
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 01.03.2023 als neues Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übergehen. Bis zur Einführung des neuen Teilprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ wird die Förderung des Neubaus unverändert in der BEG-WG und BEG-NWG weitergeführt. Weitere Details werden Anfang des Jahres 2023 mitgeteilt.

[November 2022]