Wie bereits im von uns April mitgeteilt, kann über die NRW.Bank noch ein Zuschuss bis EUR 10.000 aus dem Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ beantragt werden. Wichtig: nach aktuellem Stand läuft das Programm nur bis Ende diesen Jahres. Wer also den Zuschuss bekommen möchte, muss im Jahr 2022 den notariellen Kaufvertrag schließen. Der Antrag ist dann bei der NRW.Bank online zu stellen.

Das Land hatte EUR 400 Millionen für das o.g. Programm zur Verfügung gestellt. Bis Anfang Oktober wurden aber erst EUR 143 Millionen für rd. 20.000 Anträge vergeben. Scheinbar ist diese Fördermöglichkeit bislang immer noch nicht sehr bekannt, obwohl dies seit Frühjahr veröffentlich wurde und Anträge seit August gestellt werden konnten.

Gem. Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN wurden – Stand Anfang September – im Schnitt EUR 7.156 pro Antragsteller bewilligt. Die Förderung gilt für den Kauf von einem Einfamilienhaus, einem Zweifamilienhaus oder einer Eigentumswohnung zur eigenen Nutzung. Dabei weist Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN auch darauf hin, dass nicht nur der Ersterwerb gefördert wird. So kann auch das bisherige Haus verkauft und eine Eigentumswohnung damit gefördert werden.

Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen, keine Unternehmen. Und: die Förderung kann rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 beantragt werden! Die Förderhöhe beträgt 2% des grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreises bis zur Grenze von maximal 10.000 Euro.

Eine Verlängerung der Antragsfrist über das Jahresende wäre natürlich wünschenswert, jedoch gibt es dazu leider keine weiteren Informationen. Dennoch sollte jeder, der Eigentum zur eigenen Nutzung erwirbt – auch nächstes Jahr vielleicht – diese Förderung in Blick behalten und auf der Webseite der NRW.Bank die Fördermöglichkeit prüfen.

[November 2022]