Im letzten Teil geht es um:

1. „Nach der Kreditaufnahme: Überblick behalten“

Versuchen Sie, offene Forderungen im Blick zu behalten und bei Fälligkeit zu zahlen. Insbesondere bei vielen im Handel vermittelten Finanzierungen gibt es die Möglichkeit, Raten flexibel zu gestalten, Zahlungen zu verschieben, zu bündeln oder offene Beträge nachträglich in andere Finanzierungsprodukte umzuwandeln. Auch von Banken und Sparkassen verkaufte Konsumentenkredite haben immer öfter flexible Elemente.

Solche Angebote klingen erst einmal gut. Wer solche Spielräume nutzt, sollte jedoch zum einen auf Extrakosten, Gebühren und Zinsen achten, die für diese Möglichkeiten zu zahlen sind. Außerdem sollte man sehr diszipliniert vorgehen und seine Haushaltsrechnung laufend überprüfen und fortschreiben. Denn im Alltag ist es erheblich einfacher, seine Schulden im Blick zu behalten, wenn man feste monatliche Raten zahlt. Bei flexiblen Raten und Fälligkeitsterminen verliert man leicht den Überblick.

2. „Werbung, Kreditvermittlung und Kreditvergabe: Was ist Aufgabe der BaFin?“

Banken mit Sitz in Deutschland benötigen die Erlaubnis der BaFin, um Kreditgeschäfte abschließen zu dürfen. Die BaFin prüft, ob Anbieter diese Erlaubnis eingeholt haben. Sie prüft zudem den Kreditvergabeprozess ganz allgemein. Sie prüft aber insbesondere nicht, ob ein Kredit, der einer Verbraucherin oder einem Verbraucher angeboten wird, günstig, angemessen oder fair ist.

Wer Bankkredite an Verbraucher nicht selbst vergibt, sondern nur vermittelt, benötigt keine Erlaubnis der BaFin und steht nicht unter ihrer Aufsicht. Zuständig für Kreditvermittler ist die jeweilige Gewerbeaufsicht der Länder. Das gilt auch für Online-Kreditvergleichs- oder Kreditvermittlungsplattformen, die Bankkredite vermitteln.

Die BaFin beaufsichtigt weder Auskunfteien noch kontrolliert sie deren Bewertungssysteme. Hinsichtlich der Datenschutzbelange fallen Wirtschaftsauskunfteien in die Zuständigkeit der oder des jeweils örtlich zuständigen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Auch Kreditwerbung ist nicht Sache der BaFin. Eine Übersicht der für die Einhaltung der Preisangabenverordnung zuständigen Behörden finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

[Oktober 2022]