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News

Interview im General-Anzeiger Bonn

Am 26.04.2023 hat der General-Anzeiger Bonn ein Interview mit uns veröffentlicht.

Behandelt wurden Themen wie u.a. die Zinsentwicklung, die Sinnhaftigkeit eines Immobilienkaufs in der heutigen Zeit, die Entwicklungen am Immobilienmarkt bzw. Immobilien-Verrentung etc.

Für alle, die den Artikel nicht im General-Anzeiger gelesen haben, werden wir diesen alsbald hier auf der Webseite veröffentlichen.

Zu lesen ist er heute schon auf unseren Social-Media-Kanälen wie Linkedln, Instagram, Facebook, XING oder Google. Erreichbar einfach über die Buttons hier auf der Webseite.

[April 2023]


Darf ein Immobilienmakler eine Reservierungsgebühr einbehalten?

AssCompact berichtet dazu über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Hintergrund: eine Immobilienmaklerin hat in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reservierungsgebühr von ihren Kunden verlangt. Diese traten vom Kauf zurück und forderten die Zurückzahlung der Gebühr – zunächst ohne Erfolg.

Das Amts- und Landgericht Dresden hatten die Klagen zunächst zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich jetzt jedoch auf die Seite der Kläger gestellt und die Beklagte zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr verurteilt.

Mehr dazu bei AssCompact unter: https://is.gd/GNiQa7.

[April 2023]

Wohin entwickeln sich die Immobilienpreise?

Aktuelle Berichte zeigen mehrheitlich eine Stabilisierung bzw. ein Wiederanziehen der Nachfrage und Preise.

So berichtet immowelt Anfang April, dass die Preise zwischen 12/22 und 03/23 in nur noch in 4 von 14 Großstädten zurückgegangen sind (Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und Bremen). In 6 blieb es stabil (z.B. Köln, München und Hamburg) und Anstiege gab es in 4 Städten (u.a. Berlin, Dortmund und Essen). Grundlage waren 75qm-Bestandswohnungen (3 Zimmer) aus den 90er-Jahren.

Von 07 bis 09/22 war in allen Städten hingegen ein Rückgang von 5% festzustellen. Nun liegt dieser maximal bei 2%.

Keine 2 Wochen später legt Immoscout24 auch vor, dass nach dortigen Beobachtungen die Kaufpreise wieder steigen. Bundesweit bewegt sich dies um 2%. Gab es zwischen 10 und 12/22 Preisrückgänge bis zu 10%, sind seit Januar die Nachfrage und damit die zum Teil die Preise wieder gestiegen.

Bei Häusern zeigt sich ein Nachfrageplus in Köln, München, Hamburg, Frankfurt/Main. Nachfragerückgänge gibt es hingegen in Düsseldorf, Berlin und Stuttgart, wobei in Stuttgart die Preise dennoch gestiegen sind. Weniger wird in Köln, Düsseldorf, Berlin und München für Neubau wie Bestand aufgerufen.

Bei Eigentumswohnungen (Neubau wie Bestand) zogen die Preise fast überall an, besonders in Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf. Bei Bestandswohnungen ging die Nachfrage in Berlin und in Köln dagegen bei Neubauten zurück.

[April 2023]

4. April: Tag der älteren Generation

Der Tag der älteren Generation ist ein internationaler Aktionstag, der Menschen auf die Situation und die Belange der älteren Generation aufmerksam machen soll.

Die Zahl der 65-Jährigen und Älteren ist seit 1991 von 12 Millionen auf 18,4 Millionen im Jahr 2021 gestiegen und wird weiter steigen. Damit steigt auch der Bedarf an altersgerechten Wohnungen unaufhörlich. Derzeit sind aber nur 2 % der Wohnungen altersgerecht!

Dass es sogar schon für Einzelmaßnahmen Förderungen gibt, ist oft – auch bei Architekten etc. – nicht bekannt.

Haben Sie schon mal an Umbaumaßnahmen gedacht, damit Ihr Objekt im Alter noch gut genutzt werden kann? Ich selbst habe bereits zwei Wohnungen mit Fördermitteln der KfW entsprechend umgebaut und Barrieren, wie z.B. im Bad und den Eingangsbereichen etc., reduziert.

[April 2023]

So lange müssen Käufer für ihre Immobilie arbeiten

Immoscout24 berichtet darüber, wie viel Arbeitszeit investiert werden muss, um den Kaufpreis einer Immobilie abzubezahlen. Im Schnitt müssen danach gut zwei Jahrzehnte gearbeitet werden – und dies ohne Berücksichtigung der Kaufnebenkosten.

Im Ziegert-Report 2019/20 haben die auf Banken und Immobilien spezialisierten Unternehmensberater für die Top-Städte ausgerechnet, wie lange ein Durchschnittshaushalt für eine Neubau-Eigentumswohnung mit 80qm Wohnfläche arbeiten muss.

So sind es in

– Köln 18,5 Jahre

– Düsseldorf 17,7 Jahre

– Frankfurt 23,7 Jahre

– Berlin 22,7 Jahre

– München 22,3 Jahre

– Hamburg 16 Jahre

– Leipzig 16,6 Jahre

– Stuttgart 20,5 Jahre

Der Auswertung zu Grunde lagen der Mediankaufpreis (2018) im Verhältnis zum verfügbaren Jahreseinkommen eines privaten Haushaltes (2016). Zwar sind die Zahlen schon älter, zeigen aber dennoch ein interessantes Bild.

Je nach Region lagen die Angebotspreise auch sehr weit auseinander. München mit durchschnittlich 8.269 Euro/m2 ist an der Spitze vor Stuttgart (6.417 Euro/m2) und Frankfurt (6.415 Euro/m2), Köln (5.995 Euro/m2), Berlin (5.591 Euro/m2), Düsseldorf (5.490 Euro/m2), Hamburg (4.898 Euro/m2) und Leipzig (3.694 Euro/m2).

[März 2023]

EU stimmt für Sanierungspflicht von Gebäuden bis 2030

Nach der EU-Abstimmung am 14. März 2023 sollen Häuser der Effizienzklassen „G“ oder „H“ bis 2030 mindestens auf „E“ saniert werden. Das sind rund 40% aller Eigenheime. Bis 2033 soll die Anforderung zudem auf „D“ angehoben werden. 

Kritik kommt bereits von allen Seiten, auch von Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Die Umsetzung der neuen Vorschriften wird – wie üblich in solchen Verfahren – noch länger dauern, da sie von den Mitgliedstaaten genehmigt werden müssen. Die EU-Kommission plant, bis 2024 konkrete Vorschläge zu machen, wie eine Umsetzung aussehen könnte. 

Für die erforderlichen Sanierungen werden Eigentümer mit z.T. hohen Kosten rechnen müssen. Inwieweit dazu Förderprogramme und Härtefallregelungen – z.B. für ältere Eigentümer, die weder über finanzielle Mittel noch Kreditwürdigkeit verfügen – für Entlastung sorgen können, bleibt abzuwarten.

Und auch Mieter werden in der Folge mit steigenden Mieten rechnen müssen, wenngleich Mieterhöhungen nur im jetzt schon geltenden gesetzlichen Rahmen von max. 8% der Jahresmiete möglich sind.

Wer die Energieklasse seines Objekts nicht kennt, sollte im Energieausweis nachsehen. Falls es jedoch keinen gibt, kann ein Energieberater helfen oder man erstellt selbst einen, z.B. über McMakler. Hier gibt es über uns noch bis 14.05.2023 einen Rabatt von 30%. 

Und natürlich stehen wir mit einer breiten Auswahl an Modernisierungsdarlehen auch in Zukunft gern zur Seite.

[März 2023]

EZB Zinserhöhung 16.03.2023

Wie erwartet, hat die EZB die Leitzinsen weiter erhöht. Dabei beeinflusst die EZB-Entscheidung die Bauzinsen übrigens nur indirekt. Wichtigster Indikator hierfür sind die Zinsen für zehnjährige Bundesanleihen. Denn sie bestimmen maßgeblich die Renditen für Pfandbriefe, die wiederum von Banken für die Refinanzierung von Immobilienkrediten genutzt werden.

Dennoch muss im Jahresverlauf mit weiter steigenden Bauzinsen gerechnet werden.

Mehr zu den Auswirkungen s. z.B. die Berichterstattung dazu bei N-TV.de unter diesem Link.

[März 2023]

Bundesbank: die Immobilienpreise sind immer noch zu hoch

Wie das Fachmagazin AssCompact berichtet, blieben Wohnimmobilien im Jahresmittel 2022 überbewertet.

Ging es bis zur Hälfte des Jahres 2022 bei den Preisen für Wohnimmobilien weiter nach oben, sind sie in der zweiten Jahreshälfte erstmalig seit Langem „recht deutlich gesunken“, wie die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht für Februar schreibt. Die Bundesbank weist auf die Auswertung des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hin, wonach die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im vergangen Jahr um 9% zugelegt haben. Die Teuerung betraf vor allem die erste Jahreshälfte 2022, während die Preise im zweiten Halbjahr nachgegeben haben. Auch der Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes ergebe ein ähnliches Bild. Demnach legten die Preise im Schnitt der ersten drei Quartale 2022 mit 8,6% gegenüber dem Vorjahreszeitraum zwar deutlich zu, änderten sich dann aber gegenüber dem Vorjahresquartal praktisch nicht mehr.

Berechnungen auf Grundlage der jährlichen Angaben der bulwiengesa AG würden laut Bundesbank ferner zeigen, dass die Preise in den deutschen Städten im Jahresdurchschnitt 2022 langsamer gestiegen sind. Auch in den Großstädten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart zogen die Preise für Wohnungen und Häuser nicht mehr so stark an wie im Jahr zuvor.

Den Ausschlag für die Entwicklungen gaben die hohe Inflation und die gestiegenen Finanzierungskosten. Dadurch habe sich laut Bundesbank der Finanzierungsspielraum für viele Kaufinteressenten stark eingeengt und die Wohnungsnachfrage habe nachgelassen. „Unter dem Strich verschlechterte sich die Erschwinglichkeit von Wohnimmobilien deutlich und lag unterhalb ihres Niveaus vor Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009“, wie es im Bericht heißt.

Laut Bundesbank wirkten die in der zweiten Jahreshälfte rückläufigen Wohnimmobilienpreise der noch bis Mitte 2022 sehr kräftigen Teuerung aber nur ansatzweise entgegen. Preisdruck sei von den enorm gestiegenen Baupreisen und der gebremsten Ausweitung des Wohnraumangebots ausgegangen. Insgesamt waren Wohnimmobilien nach Ansicht der Bundesbank im Jahresmittel 2022 weiterhin überbewertet. So bewegten sich die Immobilienpreise in den Städten zwischen 25% und 40% über dem Preis, der durch soziodemografische und wirt­schaftliche Fundamentalfaktoren angezeigt sei. Das Verhältnis von Kaufpreis und Jahresmiete bei Wohnungen in Städten betrug im Jahresdurchschnitt nach wie vor gut 30% und in den sieben Großstädten rund 40% über seinem längerfristigen Mittelwert, so die Bundesbank weiter. Sowohl dem Kaufpreis-Einkommen-Verhältnis zufolge als auch den Schätzergebnissen für den langfristigen Zusammenhang zwischen Immobilienpreisen, Einkommen und Zinsen waren die Preise für Wohnimmobilien um 20% bis 30% höher als der Referenzwert.

[März 2023]

Vorsorgevollmacht: Für Immobilienbesitzer besonders wichtig

Gem. dem 2. Teil der 14seitigen Broschüre von Notar Dr. Karl-Josef Faßbender, Wülfrath, sollte eine Vorsorgevollmacht den „quasi vorletzten“ Willen regeln (die ganze Broschüre ist abrufbar unter: https://is.gd/MBRXpF).

Vorab: mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens ermächtigt, umfassend zu handeln. Der Bevollmächtigte kann damit verbindliche Entscheidungen treffen.

Ehegatten, Eltern oder Kinder sind übrigens nie automatisch befugt verbindliche Entscheidungen treffen. Auch diese benötigen dafür eine Vollmacht. Und ist nichts geregelt, bestimmt das Gericht den Betreuer, der nicht zwingend ein Familienmitglied sein muss.

Grundsätzlich bedarf die Vorsorgevollmacht keiner besonderen Form, so dass diese auch selbst geschrieben werden kann. Bei Rechtsgeschäften rund um die Immobilie, muss die Vollmacht aber zwingend in notarieller Form erteilt sein. Nur so kann das Haus z.B. finanziert oder verkauft werden, damit z.B. Mittel zum persönlichen Unterhalt oder für Reparaturen zur Verfügung stehen.

Welche Vorteile bringt – auch ohne Immobilie – die notarielle Vollmacht?

  1. sie wird regelmäßig immer und überall akzeptiert. Es werden Zweifel vermieden, dass die Unterschrift unter der Vollmacht echt ist, denn dies bescheinigt der Notar.
  2. sie bestätigt, dass bei Erstellung Geschäftsfähigkeit vorlagt, denn davon muss sich der Notar überzeugen.
  3. im Gegensatz zu Mustern aus z.B. dem Internet sind sie rechtlich nicht bedenklich oder sogar falsch und unbrauchbar.
  4. von der notariellen Vollmacht können weitere Ausfertigungen erteilt werden.

In eine Vorsorgevollmacht sollte vorsorglich eine Betreuungsverfügung aufgenommen und der Bevollmächtigte für den Fall, dass trotz oder zusätzlich zu der Vollmacht eine Betreuung notwendig werden sollte, als Betreuer vorgeschlagen werden.

Eine Patientenverfügung kann in die Vorsorgevollmacht mit aufgenommen oder gesondert erstellt werden. Die Patientenverfügung ist eine persönliche Handlungsanweisung an die behandelnden Ärzte. Auf diese Weise wird festlegt, welche Behandlung für den Fall gewünscht ist, dass man sehr krank ist, den Willen nicht mehr äußern kann und bereits in eine Sterbephase eingetreten ist.

[März 2023]

Testament: Für Immobilienbesitzer besonders wichtig

Notar Dr. Karl-Josef Faßbender, Wülfrath, hat in einer sehr informativen 14seitigen Broschüre dargelegt, warum es für Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung besonders wichtig ist durch

  1. ein Testament bzw. einen Erbvertrag für den Todesfall und
  2. eine Vorsorgevollmacht für Krankheit, Unfall oder Alter

vorzusorgen. Die Broschüre ist abrufbar unter: https://is.gd/MBRXpF.

Heute wird hier der 1. Teil zusammengefasst, also u.a. was die gesetzliche Erbfolge bedeutet. Denn insbesondere bei Verheirateten mit Kindern oder bei Singles bzw. nichtehelichen Lebensgemeinschaften können Probleme entstehen.

So kann es bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft zu Teilungsversteigerungen kommen oder muss bei minderjährigen Miterben das Familiengericht eingeschaltet werden.

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann sicherstellt werden, dass nur diejenige/n Person/en erben, die als Erben gewünscht sind. Auch lassen sich Wohnrechte, Vorerbschaft oder Testamentsvollstreckung mit einbinden.

Wenn eine notarielle Urkunde erstellt wird, schützt dies zudem vor Formfehlern, Widersprüchen bzw. Interpretationsspielräumen.

Bei Immobilienbesitz kann der Notar sogar Geld und Mühen sparen. Denn: liegt ein notarielles Testament/Erbvertrag vor, ist ein Erbschein dann nicht bzw. nur in besonderen Ausnahmefällen erforderlich.

[März 2023]