Notar Dr. Karl-Josef Faßbender, Wülfrath, hat in einer sehr informativen 14seitigen Broschüre dargelegt, warum es für Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung besonders wichtig ist durch

  1. ein Testament bzw. einen Erbvertrag für den Todesfall und
  2. eine Vorsorgevollmacht für Krankheit, Unfall oder Alter

vorzusorgen. Die Broschüre ist abrufbar unter: https://is.gd/MBRXpF.

Heute wird hier der 1. Teil zusammengefasst, also u.a. was die gesetzliche Erbfolge bedeutet. Denn insbesondere bei Verheirateten mit Kindern oder bei Singles bzw. nichtehelichen Lebensgemeinschaften können Probleme entstehen.

So kann es bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft zu Teilungsversteigerungen kommen oder muss bei minderjährigen Miterben das Familiengericht eingeschaltet werden.

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann sicherstellt werden, dass nur diejenige/n Person/en erben, die als Erben gewünscht sind. Auch lassen sich Wohnrechte, Vorerbschaft oder Testamentsvollstreckung mit einbinden.

Wenn eine notarielle Urkunde erstellt wird, schützt dies zudem vor Formfehlern, Widersprüchen bzw. Interpretationsspielräumen.

Bei Immobilienbesitz kann der Notar sogar Geld und Mühen sparen. Denn: liegt ein notarielles Testament/Erbvertrag vor, ist ein Erbschein dann nicht bzw. nur in besonderen Ausnahmefällen erforderlich.

[März 2023]