AssCompact berichtet dazu über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Hintergrund: eine Immobilienmaklerin hat in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reservierungsgebühr von ihren Kunden verlangt. Diese traten vom Kauf zurück und forderten die Zurückzahlung der Gebühr – zunächst ohne Erfolg.

Das Amts- und Landgericht Dresden hatten die Klagen zunächst zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich jetzt jedoch auf die Seite der Kläger gestellt und die Beklagte zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr verurteilt.

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[April 2023]