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News

Auszeichnung TOP-DIENSTLEISTER und TOP-EMPFEHLUNG 2022

Die Auszeichnungen für 2022 von ProvenExpert sind da. Wir sind auch dieses Jahr wieder TOP-DIENSTLEISTER und TOP-EMPFEHLUNG.

Wir freuen uns, seit 2018, also für 5 Jahren in Folge, diese Auszeichnungen erhalten zu haben und danken allen Kunden, die klug-finanziert bewertet und damit zu diesem tollen Ergebnis beigetragen haben.

Nunmehr liegen 268 Bewertungen mit 4,97/5,00 Sternen und einer 100% Weiterempfehlungsquote vor.

[Februar 2022]

Immobilienverrentung: Leibrente, Teilverkauf und Umkehrhypothek

Finanztip hat ein Thema aufgegriffen, das in letzter Zeit – auch vermehrt von Immobilienmaklern – umworben wird und daher auch an dieser Stelle im Groben aufgezeigt werden soll. Falls es weiteres Interesse an einem der nachstehenden Modelle gibt, recherchieren wir gerne, welche unserer Produktpartner passende Produkte anbieten.

Die Gründe für eine Immobilienverrentung sind vielfältig. Oft ist das Baudarlehen im Alter getilgt und es fallen nur noch Nebenkosten für Strom, Heizung und Grundsteuer an. Man wohnt also insgesamt sehr günstig. Doch im Alter kommen regelmäßig weitere Ausgaben auf Immobilieneigentümer zu. So muss das Haus immer mal wieder renoviert und repariert werden, weil Teile nicht mehr zeitgemäß oder defekt sind, wie z.B. das Bad, das Dach oder die Heizung. Und wenn sogar ein altersgerechter Umbau ansteht, kann dies sehr hohe Kosten nach sich ziehen. Steht Geld sonst nicht bereit, kann über die Immobilie Liquidität geschaffen werden, um so eine Pflege zu Hause möglich zu machen. Denn die Sozialversicherungen stellen bekanntlich für solche Fälle meist nicht ausreichend Geld zur Verfügung.

Zunächst steht bei der Immobilienverrentung immer im Vordergrund, dass der Eigentümer weiter im Objekt wohnen bleibt. Bei einem Baukredit bleibt man Eigentümer seiner Immobilie, bei anderen Modellen verliert man durch den Verkauf die Eigentümerschaft, was nicht mehr rückgängig gemacht und damit z.B. auch nicht mehr vererbt werden kann.

Hier die verschiedenen Modelle:

Verkauf und Nießbrauch: Verkauf der Immobilie an eine Privatperson gegen Zahlung eines Kauf-preises und Einräumung eines Nießbrauchs. Möglich ist hier auch, falls man statt einer einmaligen Geldsumme lieber eine Rente erhalten möchte, den Kaufpreis anschließend bei einem Versicherer einzahlen, der dafür eine lebenslange Sofortrente zahlt. Allerdings ist es schwierig, eine Immobilie mit einem Nießbrauch zu verkaufen. Denn der Käufer hat bis zu Tod des Begünstigten keine Möglichkeit, die Immobilie selbst zu nutzen. Dieser Umstand drückt den Kaufpreis entsprechend nach unten. Und nach wie vor müssen die Kosten für die Immobilie, wie die v.g. Instandhaltung und Grundsteuer, selbst gezahlt werden. Außergewöhnliche Reparaturen muss zwar der Käufer zahlen, trotzdem können anstehende Reparaturen und deren Bezahlung zu Streitigkeiten führen.

Teilverkauf: wie der Name schon ausdrückt, wird nicht die gesamte Immobilie, sondern nur einen Teil (bis zu 50%) verkauft und dennoch darf die komplette Immobilie weiter allein genutzt werden. Trotzdem der Verkäufer den Kaufpreis für den verkauften Teil sofort bekommt, sind mit dem Teilverkauf viele Kosten verbunden. Insbesondere muss, damit man weiter den verkauften Teil nutzen darf, eine Nutzungsgebühr als eine Art Miete zahlen. Und ferner ist der Nutzer weiterhin dafür verantwortlich, dass das Haus in einem guten Zustand bleibt.

Umkehrhypothek: einige wenige Banken zahlen eine Zusatzrente in Form eines Darlehens (die sogenannte Umkehrhypothek). Hier wir die Immobilie aber nicht verkauft, sondern sie wird mit einem Darlehen beliehen. Die Immobilie dient wie bei einer „klassischen“ Baufinanzierung als Sicherheit für die Bank. Zu Lebzeiten werden nur Zinsen und keine Tilgung gezahlt. Die Schulden werden nach dem Tod mit dem Verkauf der Immobilie beglichen.

[Februar 2022]

EU-Gebäuderichtline – hohe Kosten für Immobilieneigentümer erwartet

Vermietet.de berichtet über den am 15. Dezember 2021 von der EU-Kommission verabschiedeten Entwurf zur Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), der von Immobilienbesitzern umfangreiche, teure Investitionen in die energetische Modernisierung fordert.


Die Kommission schlägt Mindeststandards für Energieeffizienzklassen vor, wie es sie bereits in Großbritannien oder den Niederlanden gibt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 alle Gebäude, die zur schlechtesten Kategorie G gehören, mindestens die Klasse F erreichen. Bis 2033 soll dann kein Gebäude mehr der Klasse F angehören. In Deutschland wären geschätzt rund drei Millionen Gebäude betroffen.


Neubauten sollen bis 2030 klimaneutral sein. Das bedeutet, sie setzen dann keine Emissionen mehr frei. Öffentliche Objekte müssen bereits bis 2027 energetisch auf den neusten Stand gebracht werden. Immobilieneigentümer stehen mit der neuen Richtlinie vor umfangreichen Investitionen: in Dreifachverglasung, Wärmedämmung von Dach und Fassade oder in effiziente Heizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien.


Die EU-Kommission fordert darüber hinaus in ihren neuen Vorschriften den Einsatz intelligenter Technologien für einen effizienten Gebäudebetrieb sowie die Einrichtung digitaler Gebäudedatenbanken. Ebenso will die Gebäuderichtlinie die Mobilitätswende unterstützen. Bei Neubauten sowie umfassend renovierten Objekten sollen deshalb die Besitzer die technischen Voraussetzungen für die Installation einer Ladeinfrastruktur für E-Autos schaffen. Außerdem schlagen die EU-Politiker vor, spezielle Fahrradstellplätze zur Pflicht zu machen.


Die Immobilienbranche schaut mit Skepsis auf die ehrgeizigen Pläne der Politik. Wird die Richtlinie wie derzeit geplant umgesetzt, sehen Experten darin das Aus für eine nicht geringe Anzahl von Bestandsimmobilien. „Für viele Gebäude der Energieklassen F und G wird eine Sanierung keine Option sein, der Ersatzneubau wird mindestens 1.200 Milliarden Euro kosten“, warnt Dr. Kai Warnecke, Präsident des Wohnungseigentümerverbands Haus & Grund.


Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW sieht die Technologie für eine CO2 neutrale Wärmeversorgung noch nicht hinreichend definiert: „Um die gigantische Herausforderung rund um sozial verträglichen Klimaschutz wirklich zu lösen, muss die Politik Technologieoffenheit zeigen. Eine breite Palette an innovativen Lösungen sollte ermöglicht werden, beispielsweise wasserstoffbasierte Konzepte.“


Wärme kann aus Wasserstoff, Erdwärme, Sonne oder Biomasse gewonnen werden. Wer heute investiert, sollte verlässlich sagen können, auf welche Versorgung und Technologien er in Zukunft setzen soll. „Beispielsweise ist die Investition in ein Gasbrennwertgerät als Bestandteil einer hybriden Heizung nur dann sinnvoll, wenn langfristig eine Versorgung mit Gas aus erneuerbarer Energie zu erwarten sei“, erklärt Dr. Kai Warnecke von Haus & Grund.


Eine derzeit unberechenbare Kostenfalle stellen die hohen Material- und Baupreise dar. Die allgemeine Baukostensteigerung betrug 2021 bereits 14 bis 17%. Gerade private Immobilienbesitzer verfügen oft nicht über die Mittel, um bei solch enorm gestiegenen Kosten zu investieren. „Für eine wirtschaftliche und sozialverträgliche Energiewende beim Wohnen gilt: Es muss gefördert werden, was gefordert wird. Wenn man Mindesteffizienzstandards einführt, muss es deshalb gleichzeitig einen Rechtsanspruch auf Förderung geben“, sagt GdW Präsident Axel Gedaschko. „Eigentümern, die kein Eigenkapital besitzen, muss der Staat zudem eine Lösung anbieten, damit sie sanieren können, ohne ihr Eigentum zu verlieren.“

Fraglich bleibt auch, wo die Kapazitäten herkommen sollen, um die umfangreichen Arbeiten bei der Gebäudemodernisierung überhaupt zu bewerkstelligen. Handwerks- und Baufirmen suchen derzeit händeringend nach Personal. Es fehlt nicht nur an Arbeitskräften, sondern oft auch am notwendigen Wissen zu den neuen Technologien. „Es ist schnellstens eine Ausbildungsoffensive bei Handwerkern und Ingenieuren nötig“, fordert Dr. Kai Warnecke.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag wird nun im Parlament diskutiert und muss dann in den einzelnen Mitgliedsländern umgesetzt werden. Erfahrungsgemäß dauert dieser Prozess rund zwei Jahre, in dem sich Europäische Kommission, der Rat und das Parlament einigen müssen. Danach können die einzelnen EU-Länder die neue Richtlinie in nationales Recht umsetzen.


Für private Immobilienbesitzer bleibt nicht mehr viel Zeit, das Thema energetische Modernisierung aufzuschieben. Die neuen Vorschriften werden kommen. Langfristig möchte die EU-Kommission den Staaten sogar rechtliche Möglichkeiten geben, die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu untersagen. Bis spätestens 2040 sollen in den 27 Mitgliedstaaten fossile Energieträger überhaupt nicht mehr zum Heizen oder Kühlen von Gebäuden zugelassen werden.

[Januar 2022]

Trendwende am Zinsmarkt?

Weiterhin bestimmt die Corona-Pandemie die Wirtschaft und damit auch die Zinsmärkte. Einige Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihren Prognosen für 2022 bereits nach unten korrigiert, gehen aber immer noch von einem Wachstum in laufenden Jahr von rund 3,5% bis 4% aus. Auch die Inflation bleibt aktuell hoch und dieser Zustand kann noch etwas anhalten, bevor sie wieder sinkt. Die EZB hat zwar erklärt, eine Zinsanhebung des Leitzins in 2022 sei unwahrscheinlich, doch hat sie angekündigt im kommenden Jahr die Anleihen im Rahmen des Corona-Notkaufprogramms nicht zu verlängern.

Ende des letzten Jahres hat die Nachfrage nach deutschen Staatsanleihen, als sog. sicherer Hafen, zugenommen und so die Renditen gedrückt. Doch eine größere Zuversicht in ein bald besseres wirtschaftliches Umfeld hat die Zinsen schnell wieder steigen lassen. Ob dies anhalten wird, wird sich in der näheren Zukunft zeigen, da noch zu viele Unwägbarkeiten im Raum stehen.

Viele Bankexperten, die die Interhyp befragt hat, sehen eher eine Normalisierung der Lage, was langfristige Baufinanzierungen verteuern kann. So sehen die Allianz, Commerzbank, Deutsche Bank, DKB, HypoVereinsbank, ING, und Mhyp sehen in ihren Aussagen eine langsamen und leichten Aufwärtstrend zum Ende diesen Jahres. Hingegen sieht die Sparkasse Hannover die Konjunktur von der Corona-Pandemie – trotz ggf. zwischenzeitlicher Entspannungen und Nachholeffekten – weiter beeinträchtig und damit die Bedingungen für eine Zinswende nicht gegeben.

[Januar 2022]

Wohneigentum für immer mehr junge Haushalte unerschwinglich

Nach einem Bericht von Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN hat der Baufinanzierer LBS untersucht, wie viele Mieterhaushalte im Alter von 30 bis 44 Jahren sich Wohneigentum leisten können. Das Resultat ist ernüchternd: In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der potentiellen Eigenheimkäufer halbiert. 

Im vergangenen Jahr waren nur noch 241.000 Mieterhaushalte in Deutschland rechnerisch gesehen in der Lage, sich ein Eigenheim kaufen zu können. Zehn Jahre zuvor waren es noch 480.000 Haushalte gewesen. Der Anteil der Mieterhaushalte, die sich Eigentum leisten könnten, sank von 8,7 Prozent im Jahr 2010 auf nur noch 4,8 Prozent im Jahr 2020.

Betrachtet wurde ausschließlich die Altersgruppe der 30- bis 44 Jährigen Mieterhaushalte. In dieser Altersgruppe wird in der großen Mehrzahl die selbstgenutzte Immobilie gekauft. Dabei zeigte sich, dass für die meisten Haushalte das Problem nicht beim Einkommen lag. Häufig reichte dieses aus, um die Kreditraten in einem noch sinnvollen Maß tragen zu können. Bei vielen dieser Haushalte fehlte jedoch das Eigenkapital. Die hohen Kaufnebenkosten spielen hier eine gewichtige Rolle.

Das gilt besonders in Nordrhein-Westfalen mit seinem bundesweiten Höchst-Steuersatz von 6,5 Prozent bei der Grunderwerbsteuer. Der Plan zu Einführung eines Freibetrags für junge Familien konnte bislang nicht umgesetzt werden, weil der Bund den Ländern solche Freibeträge nicht erlauben wollte.

Umso erfreulicher ist es nun, dass die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP die Einführung entsprechender Freibeträge im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung bald erfolgt und sich dadurch eine Verbesserung der Wohneigentumsquote ergibt.

[Dezember 2021]

Was interessiert Immobilienkäufer über ihre zukünftigen Nachbarn

Um möglichst schon im Vorfeld einen ersten Einblick zu erhalten, mit wem man es in der näheren Umgebung zu tun bekommen wird, erkundigen sich Kaufinteressenten bei Immobilienmaklern oft detailliert über die Nachbarschaft. Laut einer Befragung unter Maklern des bundesweit aktiven Immobilienmaklers Homeday gaben 44% an, dass die meisten Kaufinteressenten im Detail nachhaken.

Die Umfrage zeigt ein klares Bild, was von besonderem Interesse ist: die „Altersstruktur“ mit 61% und „Streit mit den Voreigentümern“ mit 59% sind die mit Abstand häufigsten Nennungen. In 24% wollen die Kaufinteressenten wissen, ob es Kinderlärm in der Nachbarschaft gibt. Das Thema Sauberkeit rangiert mit 15% auf Rang 4. Nach Details über den Beruf der Nachbarn erkundigen sich nur 7%.

Nicht von besonderem Interesse ist die Nationalität der Nachbarn bei der Immobiliensuche. So war es Interessenten nur in 5% der Fälle ein Anliegen, darüber bei den Maklern Informationen einzuholen. 

[Dezember 2021]

„Effizienzhaus-55“-Förderung entfällt ab 01.02.2022

Die KfW hat folgende Änderungen ihrer Förderbedingungen bekannt gegeben:

Der Förderstandard „Effizienzhaus 55“ wird per 01.02.2022 bei Neubauvorhaben wegfallen. 

Dies betrifft:

  1. sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude
  2. sowohl die Effizienzhaus 55-Stufe, als auch die Effizienzhaus 55-EE-Stufe (Erneuerbare Energien) als auch die Effizienzhaus 55-NH-Stufe (Nachhaltigkeit)

Damit sind die Kreditvarianten mit Tilgungszuschuss (Programme 261/263) betroffen.

Übergangsfristen

Die Investitionszuschussvariante kann noch bis zum 31.01.2022 über das Zuschussportal der KfW gestellt werden. Die KfW empfiehlt durchleitenden Banken, bei der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss die Anträge sicherheitshalber nur bis zum 14.01.2022 einzureichen.

Damit eine rechtzeitige Weiterleitung an die KfW erfolgen kann, muss der vollständige Kreditantrag entsprechend vorher bei der Bank zur Entscheidung vorliegen. Je nach Bank sind die Vorlaufzeit dafür unterschiedlich und im Einzelfall zu prüfen.

Weitere Infos zur Einstellung der v.g. Neubauförderung gibt es auf der Internetseite des BMWi bei den FAQs zur BEG sowie auf den Produktseiten der KfW.

Hohe Mietbelastung nicht nur in größeren Städten

Im Rahmen einer Untersuchung hat immowelt die Mietbelastung einer vierköpfigen Familie nach Berufsabschlüssen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern hierzulande beleuchtet. Wie die Analyse zeigt, müssen Eltern mit anerkanntem Berufsabschluss in mehr als jeder zweiten deutschen Großstadt für eine familientaugliche Wohnung mindestens ein Viertel des Haushaltsnettoeinkommens für die Miete ausgeben. In 16 Städten liegt die Belastung sogar über 30%.

Für Eltern ohne Berufsabschluss ist das Großstadtleben kaum noch zu finanzieren. Sie kommen in 72 Städten auf eine monatliche Belastung von über 25% und in 52 Städten auf über 30%. Als Konsequenz müssen viele Menschen mit niedrigem Einkommen den Städten den Rücken kehren oder sind auf Wohngeld angewiesen. Laut Immowelt bestehe am freien Markt kaum noch die Aussicht, eine leistbare Wohnung zu finden. Sozialwohnungen wiederum sind in vielen Städten nicht ausreichend vorhanden und die Wartelisten lang.

Am schwierigsten haben es Familien in Städten, in denen Mieten und Einkommen immer weiter auseinanderdriften. Die höchste Belastung zeigt sich für München und Berlin. So beträgt die mittlere Angebotsmiete für eine 80 bis 120 Quadratmeter große Wohnung in München 1.750 Euro plus Nebenkosten. Familien ohne Berufsabschluss müssten dafür 55% ihres Verdienstes berappen. Auch Arbeitnehmer mit anerkanntem Berufsabschluss müssen 45% ihres Einkommens für Miete ausgeben. Selbst Akademikerfamilien kommen auf Mietkosten in Höhe von einem Drittel ihres Nettoverdienstes, was allgemein bereits als beginnende Überbelastung gilt, und stoßen damit an ihre finanziellen Grenzen.

Unter der hohen Mietbelastung ächzen aber nicht nur Familien in Großstädten. Auch in etlichen kleineren deutschen Städten sind die Wohnkosten ein Problem. So findet sich Freiburg unter allen Städten auf Platz 3 im Ranking, was die Belastung angeht. Arbeitnehmer mit anerkanntem Berufsabschluss müssen bei Neuvermietung 38% ihres Nettoeinkommens für eine familientaugliche Wohnung ausgeben. Rostock, Heidelberg (je 36%), Jena und Potsdam (je 35%) gehören zu den Städten, in denen Familien am stärksten belastet sind.

Bezahlbaren Wohnraum finden Familien der Auswertung zufolge im Ruhrgebiet. Mit Berufsabschluss liegt die Mietbelastung in Duisburg und Herne unter 20%. Selbst für Eltern ohne Berufsabschluss sind die Mieten in den Großstädten des Ruhrgebiets noch erschwinglich: Die Wohnkostenquote bleibt unterhalb der 25-Prozent-Marke.

Über die Analyse: für die Untersuchung wurde in 79 Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die monatliche Belastung durch Miet- und Nebenkosten einer Wohnung mit 80 bis 120 Quadratmetern in Relation zum mittleren Haushaltsnettoeinkommen einer vierköpfigen Familie (ein Voll- und ein Halbverdiener) ermittelt. Als Basis wurden die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Bruttoeinkommen, unterschieden nach Berufsabschlüssen (ohne, anerkannter, akademischer) herangezogen und in entsprechende Nettogehälter umgerechnet.

[November 2021]

Immobilienpreise: Rekordwerte treiben Käufer aus Metropolen

Die Corona-Krise hat die hohe Nachfrage nach Immobilien weiter beflügelt. In den ersten acht Monaten des laufenden Jahres haben die Preise fast so stark angezogen wie im Gesamtjahr 2020. Die Kaufpreise inklusive Nebenkosten in den meisten Großstädten sind auch in 2021 wie schon 2020 weiter gestiegen. Dies zeigt eine Analyse der Interhyp AG auf Basis von mehr als 180.000 Darlehensabschlüssen für einen Bau oder Kauf einer Immobilie in den vergangenen zweieinhalb Jahren.

„Der Preisanstieg macht den Erwerb für Immobilienkäuferinnen und -käufer aber zunehmend schwieriger, auch in den Städten in der Nähe der Metropolen“, erklärt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender bei der Interhyp AG. Politische Weichenstellungen seien notwendig, um Hürden beim Eigentumserwerb abzubauen und den Wohneigentumserwerb gezielt zu fördern. „Hier sehen wir ein wichtiges Handlungsfeld der zukünftigen Bundesregierung.“

Bislang lässt sich im laufenden Jahr ein Preisauftrieb verzeichnen, der fast so stark ist wie im Jahr 2020. So belief sich der durchschnittliche Preis pro Objekt inklusive Nebenkosten Anfang September in Deutschland auf rund 487.000 Euro. Das bedeutet eine Zunahme von rund 9% gegenüber dem Durchschnittspreis von 2020, der rund 447.000 Euro betrug. Der Anstieg ist fast so hoch wie im Gesamtjahr 2020 gegenüber 2019, als die Steigerung etwas mehr als 10% betragen hatte.

Interhyp hat sieben große Städte näher unter die Lupe genommen. Die höchsten Preise pro finanzierter Immobilie inklusive Nebenkosten weist derzeit München auf, gefolgt von Frankfurt am Main und Hamburg. Die deutlichsten Steigerungen gegenüber dem Durchschnitt des Vorjahres finden sich in Stuttgart (+14% auf 614.000 Euro) und Köln (+14% auf 574.000 Euro). Mehr Geld berappen mussten Immobilienkäufer auch in Leipzig (+12% auf 340.000 Euro), in München (+10% auf 875.000 Euro), in Berlin (+8% auf 543.000 Euro) sowie in Hamburg (+5% auf 676.000 Euro).

In Frankfurt am Main dagegen, wo die Preise von 2015 auf 2020 schon um 45% zugelegt hatten, sind die Immobilienpreise im Jahr 2021 um 2% auf 684.000 Euro gesunken. Laut Interhyp zeigt sich bei näherer Betrachtung außerdem, dass die Quadratmeterpreise auch in Frankfurt im Jahr 2021 weiter gestiegen sind, nur die finanzierten Objekte etwas kleiner geworden sind. „In den meisten Metropolen hat sich der Preistrend nach oben fortgesetzt und liegt im Bereich des bundesweiten Durchschnitts oder etwas darüber“, so Utecht.

Aufgrund der Preisentwicklung in Deutschlands Großstädten kehren Immobilienkäufer den Metropolen den Rücken. So beobachtet Interhyp einen fortgesetzten Trend, beim Kauf in mittlere und kleinere Städte auszuweichen. Das Unternehmen hat dafür untersucht, wieviel Prozent der Menschen aus Metropolen über 500.000 Einwohnern beim Kauf auch eine Immobilie in einer Metropole wählen. „Ein Trend raus aus den Metropolen zeichnet sich schon seit vielen Jahren ab“, sagt Jörg Utecht. „Auch in der Corona-Krise hat sich dies fortgesetzt.“ Die Flucht aus den Metropolen kurbelt aber wiederum die Preise in den Städten in deren Umkreis kräftig an. So verzeichnet Interhyp zum Teil deutliche Preissteigerungen der durchschnittlichen Kaufpreise inklusive Nebenkosten pro finanziertem Objekt beispielsweise in Esslingen (+25% gegenüber dem Durchschnitt im Jahr 2020) und Tübingen in der Nähe von Stuttgart (+9%) sowie in Offenbach am Main (+27%). Infolge der Preissteigerungen wird der Traum vom Eigenheim für Normalverdienende trotz der niedrigen Zinsen bei Immobilienkrediten immer schwieriger zu realisieren. Immobilienkäufer müssen heute im Durchschnitt 130.000 Euro Eigenkapital aufbringen gegenüber 116.000 Euro im Vorjahr. Somit wird der hohe Eigenkapitalbedarf zur weiteren Hürde beim Immobilienkauf.

[November 2021]

Provisionsteilung: Immobilienmakler sehen Ziel verfehlt

Seit Dezember 2020 ist das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft. Käufer von Immobilien sollen damit nur noch höchstens die Hälfte der Courtage des Immobilienmaklers zahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies häufig einer 50:50-Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer. Die Auswirkungen der neuen Regelung auf den Immobilienmarkt hat der Marktmonitor Immobilien (MMI) 2021 beleuchtet. Die Studie von immowelt.de wurde in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen erstellt. Die Befragung fand im Mai 2021 statt.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung sollten Immobilienkäufer finanziell entlastet werden, da vielerorts Käufer üblicherweise die gesamten Kosten für die Provision übernehmen mussten. Wie die Ergebnisse der Befragung zeigen, betrachten 68% der Immobilienmakler das Ziel des Gesetzes als (eher) nicht erreicht und sehen keine finanzielle Entlastung für Käufer. 20% halten das Vorhaben für teilweise erfolgreich und lediglich 12% beurteilen das Gesetz als (eher) erfolgreich.

42% der Makler mussten ihre Provisionsvereinbarungen anpassen. Betroffen waren hier insbesondere kleine Maklerbüros: Je größer ein Unternehmen ist, desto seltener mussten der Studie zufolge im Zuge des neuen Gesetzes Änderungen bei der Provisionsaufteilung vorgenommen werden.

Des Weiteren geht aus der Befragung hervor, dass die Teilung der Provision auf Käufer und Verkäufer für die Immobilienmaklern in der Praxis nicht mehr Aufträge bedeutete. Bei rund der Hälfte der Makler hat sich die Anzahl der Verträge mit Verkäufern nach der neuen Regelung nicht verändert. Bei jedem dritten Makler hat sich die Zahl sogar verringert, bei 8% sogar sehr stark.

Dafür sieht sich gut jeder 2. Makler einem gestiegenen Aufwand gegenüber: So führe beispielsweise die doppelte Rechnungsstellung dazu, dass mehr Zeit für administrative Tätigkeiten einzuplanen ist. 37% der Befragten gaben laut Studie an, dass es nun länger oder gar deutlich länger, bis die Courtagerechnungen vollständig beglichen seien.

Was könnte stattdessen für eine finanzielle Entlastung für Immobilienkäufer sorgen? Mit 93% sieht eine große Mehrheit der Immobilienprofis in der Senkung der Grunderwerbsteuer eine adäquate Möglichkeit, um die finanzielle Belastung beim Immobilienkauf zu verringern, da dies einen spürbaren Einfluss auf die Kaufnebenkosten hätte.

[November 2021]