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Mieten in Deutschland steigen weiter

Im letzen Jahr sind die Mieten im Schnitt wieder um 2,20% gestiegen. Das ist das Ergebnis des aktuellen F+B-Mietspiegelindex (F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH). Der Großraum München ist dabei weiterhin Spitzenreiter gefolgt von Stuttgart. Aber auch Köln (12.), Hamburg (13.), Frankfurt/Main (18.) oder Düsseldorf (19.) liegen in den Durchschnittsmieten (im Mittel um die EUR 8,50/qm) vorn. Die höchste Durchschnittsmiete wird im Landkreis Dachau erzielt (EUR 10,62/qm).

[März 2019]

Bundesbank warnt vor überhöhten Preisen bei Immobilien

Seit Jahren steigen die Immobilienpreise. Im letzten Jahr um durchschnittlich mehr als 8%, in den größten 7 Städten sogar um rund 9,5%. Aber auch im Umland der Ballungsräume steigen die Preise weiter an. Die Bundesbank geht davon aus, dass in Großstädten wie Köln, München, Frankfurt und Berlin die Preise inzwischen um 15% bis 30% zu hoch ausfallen. Aber die Preise müssen nicht immer so bleiben. Kaufen Sie heute eine Immobilie in schlechter Lage oder mit anderen Mängeln, weil das Angebot zu knapp scheint, werden gerade diese Häuser oder Wohnungen rapide an Wert verlieren. Kaufen Sie also nur nach ausgiebiger Prüfung zu reellen Preisen und finanzieren Sie klug (mit uns)!

[Februar 2019]

Baukindergeld für Familien mit mindestens einem Kind

Die Bundesregierung gibt je Kind unter 18 Jahren bis zu EUR 12.000 Zuschuss beim Kauf einer Immobilie. Das gilt auch rückwirkend für alle Käufe ab dem 1. Januar 2018. Bei Neubauten gilt der Tag, an dem Sie die Baugenehmigung bekommen haben. Seit dem 18. September 2018 können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anträge für das Kinderbaugeld stellen. Sollten Sie einen Immobilienkauf planen, berücksichtigen Sie bei der Finanzierung diese Fördermittel. Wir erklären Ihnen Voraussetzungen und die verschiedenen Fristen, die Sie einhalten müssen – sprechen Sie uns an.

[Februar 2019]

Millionen droht die Miet-Falle im Alter

Die Süddeutsche Zeitung berichtet (s. https://www.sueddeutsche.de/) von einer Studie des bekannten Pestel-Instituts, dass für viele zukünftige Rentner die hohen Mietpreise im Alter ein großes Problem sein können. Insbesondere, wenn niedrigere Renten auf weiter steigende Wohnkosten treffen. Demnach wäre jeder vierte oder sogar jeder dritte von Altersarmut bedroht. Derzeit beziehen nur etwa 3% der älter als 65-Jährigen die staatliche Grundsicherung im Alter. Diese Hochrechnung ist aber nicht unumstritten. Andere Experten sehen die Gefahr der Altersarmut in den nächsten zwei Jahrzehnten bei weitem nicht so dramatisch. Der wissenschaftliche Beirat im Bundeswirtschaftsministerium hält es zum Beispiel für möglich, dass die Quote bis 2030 allenfalls auf 5% steigen wird. Sicher aber ist: In teuren Städten wird sich gerade für zukünftige Rentner die Frage stellen, was von ihrem Alterseinkommen noch übrig bleibt, wenn sie weiter eine hohe Miete bezahlen müssen. Wer z.B. in München als Mieter leben wolle, „muss im Grunde auch arbeiten“.

[Februar 2019]

Bei der Anschlussfinanzierung ordentlich sparen

Wie unter anderem die Wirtschaftswoche (kurz WiWo) am 27.01.2019 berichtet (s. https://amp.wiwo.de), steckt in einer gut ausgehandelten Anschlussfinanzierung ein Sparpotential von Zehntausenden Euros. Als Vorteile arbeitet die WiWo heraus: 1. Schnellere Tilgung, 2. Niedrigere Beleihung – weniger Zinsen und neue Kreditspielräume, 3. Gute Verhandlungsposition im umkämpften Baufinanzierungsgeschäft. Laut Faustregel lohnt sich ein Bankenwechsel, wenn die Zinsen für den Baukredit bei einem Bankwechsel bei mehr als 0,2 Prozentpunkte unter dem Angebot der bisherigen liegen. Es lohnt sich also, genau zu rechnen. Hierbei helfen wir gerne, sprechen Sie uns an (https://klug-finanziert.de)!

[Februar 2019]

Fallstricke bei Immobilienerwerb von Unverheirateten

Anders als bei verheiraten Paaren sind bei nichtehelichen Paaren einige Punkte beim Immobilienerwerb zu beachten, da doch einige Fallstricke in der Zukunft liegen können.

So hat ein Partner, der nicht im Grundbuch mit als Eigentümer eingetragen ist, grundsätzlich keinerlei Rechte daran. Und sind beide Eigentümer, sind bei Heirat, Trennung und Tod Streitpotentiale vorhanden, die vorher geregelt werden sollten. So macht ein privatrechtlicher Vertrag oder eine GbR-Konstellation Sinn.

Eine Beratung durch einen Notar ist hier angeraten, der später auch eine Beurkundung vornehmen muss. Hier sind die Umstände der Vermögenszuordnung/-verteilung regelbar und auch die Finanzierung, die regelmäßig von beiden Partner abgeschlossen wird/werden muss.

Mehr Informationen bei uns, sprechen Sie uns an (https://klug-finanziert.de)!

[Februar 2019]