Die Bundesregierung gibt je Kind unter 18 Jahren bis zu EUR 12.000 Zuschuss beim Kauf einer Immobilie. Das gilt auch rückwirkend für alle Käufe ab dem 1. Januar 2018. Bei Neubauten gilt der Tag, an dem Sie die Baugenehmigung bekommen haben. Seit dem 18. September 2018 können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anträge für das Kinderbaugeld stellen. Sollten Sie einen Immobilienkauf planen, berücksichtigen Sie bei der Finanzierung diese Fördermittel. Wir erklären Ihnen Voraussetzungen und die verschiedenen Fristen, die Sie einhalten müssen – sprechen Sie uns an.
[Februar 2019]