Anders als bei verheiraten Paaren sind bei nichtehelichen Paaren einige Punkte beim Immobilienerwerb zu beachten, da doch einige Fallstricke in der Zukunft liegen können.
So hat ein Partner, der nicht im Grundbuch mit als Eigentümer eingetragen ist, grundsätzlich keinerlei Rechte daran. Und sind beide Eigentümer, sind bei Heirat, Trennung und Tod Streitpotentiale vorhanden, die vorher geregelt werden sollten. So macht ein privatrechtlicher Vertrag oder eine GbR-Konstellation Sinn.
Eine Beratung durch einen Notar ist hier angeraten, der später auch eine Beurkundung vornehmen muss. Hier sind die Umstände der Vermögenszuordnung/-verteilung regelbar und auch die Finanzierung, die regelmäßig von beiden Partner abgeschlossen wird/werden muss.
Mehr Informationen bei uns, sprechen Sie uns an (https://klug-finanziert.de)!
[Februar 2019]