Zum Hauptinhalt springen

Wohin gehen die Baufinanzierungszinsen nach der Entscheidung der EZB?

Der Krieg in der Ukraine lässt die Gas-, Öl- und Rohstoffpreise explodieren und die Inflation weiter steigen. Die EZB hat daher auch ihre Inflationserwartungen für die Eurozone drastisch nach oben geschraubt. Die europäischen Währungshüter gehen von einer Teuerung in Höhe von 5,1% im Euroraum aus. U.a. deswegen hat die EZB beschlossen, schneller aus den Anleihekäufen auszusteigen.

Und die Zinsen für Baufinanzierungen? Bereits in den ersten Wochen des Jahres waren die Bauzinsen innerhalb kurzer Zeit so schnell gestiegen wie seit vielen Jahren nicht. Das Fachmagazin AssCompact hat Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Kreditvermittlers Dr. Klein dazu befragt, was für Auswirkungen durch die Entscheidungen der letzten Ratssitzung der Europäische Zentralbank (EZB) zu erwarten sind.

Derzeit befänden sich die Zinsen in einem Spannungsfeld zwischen hohem Inflationsdruck und gedämpften wirtschaftlichen Aussichten, erklärt Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Kreditvermittlers Dr. Klein, in einem aktuellen Zinskommentar. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Indikator für die Zinsentwicklung stieg in den ersten beiden Monaten des Jahres deutlich an und zog die Bauzinsen mit. Seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine sind Anleihen wieder stärker nachgefragt, was sich auf die Zinsbewegung auswirkt, wie Neumann ausführt. „Der schnelle Anstieg der Zinsen ist durch den Krieg in der Ukraine erst einmal gestoppt“, so der Experte.

Die Anhebung der Inflationsprognose durch die EZB könnte Neumann zufolge zu leicht höheren Bauzinsen führen. Allerdings geht der Experte nur von einem geringfügigen Anstieg aus, denn ein erster Zinsschritt Ende dieses oder Anfang kommenden Jahres sei bereits erwartet worden. „Für die aktuelle Zinsentwicklung ist nicht so sehr der Zeitpunkt der ersten Zinsanhebung relevant, sondern vielmehr die Perspektive, wie viele Zinsschritte zu erwarten sind und wie hoch diese ausfallen. Wenn die EZB hier nach dem Beispiel der US-amerikanischen Fed ein entschlossenes Vorgehen signalisieren würde, hätte das erhebliche Auswirkungen auf die Zinsen“, erklärt Neumann. Deutliche Gegenmaßnahmen seitens der EZB zeichnen sich derzeit aber noch nicht ab. „Wir sollten keine zusätzliche Unsicherheit verursachen in einer Situation, die ohnehin sehr unsicher ist“, sagte die EZB-Chefin Christine Lagarde am vergangenen Donnerstag. Neumann befürchtet, dass sich die EZB zu viel Zeit für die Zinswende lässt.

Neumann stimmt Verbraucher, die eine Immobilienfinanzierung planen, in den kommenden Wochen auf schwankende Kurse ein: „Die Märkte sind aufgrund der geopolitischen Lage zurzeit hochnervös. Bei den Bauzinsen kann es daher kurzfristig zu höheren Ausschlägen in beide Richtungen kommen – wir werden wieder deutlichere Zickzack-Bewegungen sehen als in den letzten Jahren, in denen vergleichsweise wenig Bewegung stattfand.“ So lange die politische Lage derart unsicher sei wie momentan, diene die Bundesanleihe als sicherer Hafen. Und das wirke bremsend auf den Anstieg der Bauzinsen, so der Experte.

Auf lange Sicht geht der Experte von einem höheren Zinsniveau für Baufinanzierungen aus. Wer sich Wohneigentum anschaffen will, sollte deshalb den Kauf nicht länger als nötig hinausschieben.

[März 2022]

Bauen immer teurer – und kein Ende in Sicht

Durch Lieferprobleme, Engpässe und Kostenexplosion bei Rohstoffen (nicht zuletzt durch die Ereignisse in der Ukraine weiter verschärft) und eine allgemein erhöhte Nachfrage ist Bauen erheblich teurer geworden. So hat das Statistische Bundesamt ermittelt, dass die Preise für einzelne Baustoffe im Jahresdurchschnitt 2021 so stark wie noch nie seit 1949 gestiegen sind. Und es ist davon auszugehen, dass die Preise für Bauleistungen weiter anziehen.

Gem. dem Statistischen Bundesamt hat sich der Preis für Konstruktionsvollholz um 77,3% gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt, für Dachlatten um 65,1% und für Bauholz um 61,4% erhöht. Sogar die Preise für Spanplatten, hergestellt aus dem Abfallprodukt Sägespäne, kletterten um 23,0%. Zum Vergleich: Der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte insgesamt stieg im Jahresdurchschnitt 2021 um 10,5% gegenüber 2020.

Auch die Stahlpreise verteuerten sich deutlich. Der Preis für Betonstahl in Stäben stieg im Jahresdurchschnitt 2021 um 53,2%, Betonstahlmatten kosteten 52,8% mehr als 2020. Metalle verteuerten sich 2021 insgesamt um 25,4% gegenüber dem Vorjahr. Dies dürfte nicht ohne Folgen für Bauprojekte bleiben. So verteuerte sich Halbzeug aus Kupfer und Kupferlegierungen, das beispielsweise für den Heizungsbau oder in der Elektroinstallation genutzt wird, um 26,9% gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt.

Neben den deutlich teureren Baustoffen treiben auch die gestiegenen Erdölpreise die Baukosten nach oben. Bitumen auf Erdölbasis verteuerte sich laut Statistischem Bundesamt im Jahresdurchschnitt 2021 um 36,1% gegenüber 2020. Die insgesamt hohen Energiepreise sorgten auch für höhere Teuerungsraten bei im Bausektor vielfach eingesetzten chemischen Produkten.

Und auch die Preise für Bauleistungen haben sich erhöht. Bei den Zimmerer- und Holzbauarbeiten war der stärkste Anstieg im Rohbau zu verzeichnen . Diese Tätigkeiten legten 2021 um 29,7% gegenüber 2020 zu. Doch auch in anderen Bereichen drifteten die Preise deutlich nach oben, so wurden auch Entwässerungskanalarbeiten, Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten und Klempnerarbeiten merklich teurer.

[März 2022]

Verkauf oder Vermietung?

Haus & Grund Rheinland Westfalen hat sich der Frage angenommen und eine kleine Hilfestellung geliefert, ob ein Verkauf oder eine Vermietung Sinn macht, falls aufgrund von z.B. beruflichen oder familiären Veränderungen, Erbschaft etc. dieses Thema im Raum steht. Natürlich gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, ob vermieten oder verkaufen die richtige Wahl ist. Denn zu viele individuelle Faktoren spielen dabei eine Rolle und die Entscheidung ist schwierig.

Grundsätzlich gelten Immobilien als inflationssichere Kapitalanlage. Zudem möchten sich viele Eigentümer aus persönlichen Gründen nicht von ihrem Eigentum trennen. Und ein Verkauf ist eine endgültige Entscheidung, die schon manches Mal bereut wurde. Doch natürlich spielen die individuellen Umstände, die Art und der Zustand der Immobilie sowie die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers die entscheidende Rolle.

Was spricht für die Vermietung?

Generell gilt: Während Einfamilienhäuser aufgrund von größerem Aufwand und Instandhaltung als Vermietungsobjekt meist weniger beliebt sind, gelten vermietete Eigentumswohnungen als attraktive Anlageimmobilien. Ein Vorteil: Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden die Instandhaltungskosten des Gemeinschaftseigentums sowie die Kosten für Reparaturen am Haus unter allen Miteigentümern aufgeteilt. Wer als Eigentümer regelmäßig kleine Einnahmen gegenüber einer einmaligen größeren Zahlung bevorzugt, sollte auf die Vermietung der Immobilie setzen.

Ein weiterer Pluspunkt: Bei vermieteten Immobilien profitieren Eigentümer von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Werbungskosten von den Mieteinnahmen wie laufende Kosten für Reparaturen und Instandhaltung oder Darlehenszinsen lassen sich steuerlich geltend machen. Gegen einen Verkauf spricht auch gegebenenfalls die Spekulationsteuer. Diese fällt für vermietete Immobilien an, die innerhalb einer Frist von zehn Jahren weiterverkauft werden. Wurde die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt, fällt grundsätzlich keine Spekulationsteuer an.

Was spricht für den Verkauf?

Hier spielt natürlich die finanzielle Situation des Eigentümers eine entscheidende Rolle. Benötigt dieser kurzfristig einen größeren Kapitalbetrag, ist der Verkaufserlös wahrscheinlich attraktiver als die Mieteinnahmen. Auch der Zustand der Immobilie hinsichtlich Modernisierungs- und Instandhaltungskosten in Relation zur Höhe der Mieteinnahmen sowie der Verwaltungsaufwand können gegebenenfalls für einen Verkauf sprechen.

Ebenso kann ein Verkauf Unstimmigkeiten vermeiden: Im Erbfall kann es beispielsweise schwierig sein, eine geerbte Immobilie gleichermaßen unter den Erben aufzuteilen. Das Gleiche gilt für die Teilung eines gemeinsamen Hauses unter Ehepartnern im Falle einer Scheidung. Bei einem Verkauf lässt sich der Erlös meist einfacher unter den Parteien aufteilen.

[März 2022]

Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet wieder

Die KfW teilt mit, dass die Bundesregierung für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Förder­mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt hat. Ab dem 22.02.2022 können daher wieder Anträge zur energie­effizienten Sanierung zum Effizienz­haus / Effizienz­gebäude und für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen gestellt werden. Die Förder­bedingungen bleiben hierfür unverändert.

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Über eine künftige Förderung von energie­effizienten Neubauten wird die KfW auf ihrer Internetseite informieren. Sie ist dazu in engem Austausch mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

[Februar 2022]

Höhere Kapitalanforderungen der BaFin

Haus&Grund Rheinland Westfalen berichtet darüber, dass die BaFin sich um die Entwicklung bei Wohnimmobilienkrediten sorgt, denn die Preise für Wohnimmobilien sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und die Nachfrage ist weiterhin groß – auch dank der niedrigen Zinsen.

Die Finanzaufsicht sieht inzwischen eine Blase, Immobilienpreise seien überbewertet. Um bei einem eventuellen Platzen der Blase die Stabilität der Banken zu schützen, kommen jetzt Vorsichtsmaßnahmen. Baukredite könnten dadurch schwerer zu bekommen sein bzw. die Zinskonditionen werden durch die höheren Kapitalkosten steigen. Die BaFin schätzt, dass die deutschen Banken 17 Milliarden Euro zusätzlich an hartem Kernkapital zurücklegen müssen.

Hinzu kommt eine weitere Maßnahme: Wenn die Banken Wohnimmobilienkredite vergeben, müssen sie künftig zwei Prozent der Finanzierung aus ihrem Eigenkapital zurücklegen.

Dadurch entsteht den Geldinstituten nach Schätzungen der Bafin ein zusätzlicher Kapitalpuffer von fünf Milliarden Euro. Die insgesamt 22 Milliarden Euro an zusätzlichem Eigenkapitalbedarf sollen nach Ansicht der BaFin die meisten Banken aus ihrem vorhandenen Überschusskapital bereitstellen können. „Lediglich bei wenigen Instituten ergibt sich ein zusätzlicher Kapitalbedarf in geringer Höhe“, heißt es in einer Pressemitteilung der BaFin.

Bis Februar 2023 haben die Banken Zeit, die geforderten Kapitalpuffer nachzuweisen. Sie sollen im Ernstfall verhindern, dass die Banken durch zunehmenden Ausfall von Krediten in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Sorgen bereitet der BaFin vor allem der starke Preisanstieg bei Immobilien und die entsprechend gestiegene Kreditvergabe. Die Preise für Wohnimmobilien sind nach Ansicht der BaFin mittlerweile mit 10 bis 30 Prozent überbewertet.

Sollte diese Blase platzen, würden die Immobilienpreise plötzlich stark fallen. Das könnte die grundsätzlich mit dem Wert der finanzierten Immobilie abgesicherten Kredite ins Wanken bringen, weil die Sicherheit dann nicht mehr ausreichen würde, um einen Ausfall des Kredits zu kompensieren. Für die Stabilität der Banken könnte das gefährlich werden: Aktuell laufen in Deutschland Wohnimmobilienkredite mit einem Gesamtwert von rund 1,6 Billionen Euro.

Deshalb mahnte die BaFin die Banken jetzt außerdem zu besonderer Vorsicht bei der Vergabe neuer Kredite. Eine solide Schuldentragfähigkeit der Kreditnehmer müsse dauerhaft sichergestellt werden: „Kreditnehmer sollten jederzeit in der Lage sein, die monatlichen Zahlungen für Zins und Tilgung aufbringen zu können, auch wenn Zinsen steigen.“ Die Behörde warnt, sie werde die Vergabepraxis der Banken genau überwachen.

Sollten Kredite zu lässig vergeben werden, behält sich die BaFin vor, den Banken verbindliche Regeln zur Kreditvergabe vorzuschreiben. Die Banken sehen durch die Maßnahmen dunkle Wolken auf ihre Kunden zukommen, die noch einen  Immobilienkauf planen. Medienberichten zufolge gehen die Geldinstitute davon aus, künftig weniger Wohnimmobilienkredite vergeben zu können. Die Kredite würden für die Kunden teurer und schwieriger zu bekommen.

Wie stark die Zinsen steigen könnten, das können die Banken bislang allerdings noch nicht seriös abschätzen. Das liegt auch daran, dass noch niemand weiß, wie hoch die erwartete Anpassung der Leitzinsen letztlich ausfallen wird. Ein vergleichsweise starker Anstieg würde die Banken ebenfalls in zusätzliche Schwierigkeiten bringen: Sie hätten dann einen plötzlichen Anstieg ihrer Refinanzierungskosten zu stemmen, während die vielen bestehenden Wohnimmobilienkredite auf lange Zeit festgeschriebene Zinsen haben und daher keine zusätzlichen Einnahmen ermöglichen.

In jedem Fall zeigt sich, dass die Talsohle bei den Bauzinsen bereits im Jahr 2020 mit einem Zinssatz von 0,62 Prozent durchschritten wurde. Seitdem geht es langsam wieder aufwärts, aktuell liegen die Bauzinsen erstmals seit zwei Jahren wieder bei über einem Prozent. Experten halten 1,5 bis 1,75 Prozent im Laufe dieses Jahres für realistisch. Dramatisch ist das für Käufer allerdings noch nicht unbedingt: Bei 400.000 Euro Kredit und 10 Jahren Laufzeit bedeuten 0,1 Prozent mehr Zinsen eine monatliche Zusatzbelastung von 33 Euro.

[Februar 2022]

Auszeichnung TOP-DIENSTLEISTER und TOP-EMPFEHLUNG 2022

Die Auszeichnungen für 2022 von ProvenExpert sind da. Wir sind auch dieses Jahr wieder TOP-DIENSTLEISTER und TOP-EMPFEHLUNG.

Wir freuen uns, seit 2018, also für 5 Jahren in Folge, diese Auszeichnungen erhalten zu haben und danken allen Kunden, die klug-finanziert bewertet und damit zu diesem tollen Ergebnis beigetragen haben.

Nunmehr liegen 268 Bewertungen mit 4,97/5,00 Sternen und einer 100% Weiterempfehlungsquote vor.

[Februar 2022]

Immobilienverrentung: Leibrente, Teilverkauf und Umkehrhypothek

Finanztip hat ein Thema aufgegriffen, das in letzter Zeit – auch vermehrt von Immobilienmaklern – umworben wird und daher auch an dieser Stelle im Groben aufgezeigt werden soll. Falls es weiteres Interesse an einem der nachstehenden Modelle gibt, recherchieren wir gerne, welche unserer Produktpartner passende Produkte anbieten.

Die Gründe für eine Immobilienverrentung sind vielfältig. Oft ist das Baudarlehen im Alter getilgt und es fallen nur noch Nebenkosten für Strom, Heizung und Grundsteuer an. Man wohnt also insgesamt sehr günstig. Doch im Alter kommen regelmäßig weitere Ausgaben auf Immobilieneigentümer zu. So muss das Haus immer mal wieder renoviert und repariert werden, weil Teile nicht mehr zeitgemäß oder defekt sind, wie z.B. das Bad, das Dach oder die Heizung. Und wenn sogar ein altersgerechter Umbau ansteht, kann dies sehr hohe Kosten nach sich ziehen. Steht Geld sonst nicht bereit, kann über die Immobilie Liquidität geschaffen werden, um so eine Pflege zu Hause möglich zu machen. Denn die Sozialversicherungen stellen bekanntlich für solche Fälle meist nicht ausreichend Geld zur Verfügung.

Zunächst steht bei der Immobilienverrentung immer im Vordergrund, dass der Eigentümer weiter im Objekt wohnen bleibt. Bei einem Baukredit bleibt man Eigentümer seiner Immobilie, bei anderen Modellen verliert man durch den Verkauf die Eigentümerschaft, was nicht mehr rückgängig gemacht und damit z.B. auch nicht mehr vererbt werden kann.

Hier die verschiedenen Modelle:

Verkauf und Nießbrauch: Verkauf der Immobilie an eine Privatperson gegen Zahlung eines Kauf-preises und Einräumung eines Nießbrauchs. Möglich ist hier auch, falls man statt einer einmaligen Geldsumme lieber eine Rente erhalten möchte, den Kaufpreis anschließend bei einem Versicherer einzahlen, der dafür eine lebenslange Sofortrente zahlt. Allerdings ist es schwierig, eine Immobilie mit einem Nießbrauch zu verkaufen. Denn der Käufer hat bis zu Tod des Begünstigten keine Möglichkeit, die Immobilie selbst zu nutzen. Dieser Umstand drückt den Kaufpreis entsprechend nach unten. Und nach wie vor müssen die Kosten für die Immobilie, wie die v.g. Instandhaltung und Grundsteuer, selbst gezahlt werden. Außergewöhnliche Reparaturen muss zwar der Käufer zahlen, trotzdem können anstehende Reparaturen und deren Bezahlung zu Streitigkeiten führen.

Teilverkauf: wie der Name schon ausdrückt, wird nicht die gesamte Immobilie, sondern nur einen Teil (bis zu 50%) verkauft und dennoch darf die komplette Immobilie weiter allein genutzt werden. Trotzdem der Verkäufer den Kaufpreis für den verkauften Teil sofort bekommt, sind mit dem Teilverkauf viele Kosten verbunden. Insbesondere muss, damit man weiter den verkauften Teil nutzen darf, eine Nutzungsgebühr als eine Art Miete zahlen. Und ferner ist der Nutzer weiterhin dafür verantwortlich, dass das Haus in einem guten Zustand bleibt.

Umkehrhypothek: einige wenige Banken zahlen eine Zusatzrente in Form eines Darlehens (die sogenannte Umkehrhypothek). Hier wir die Immobilie aber nicht verkauft, sondern sie wird mit einem Darlehen beliehen. Die Immobilie dient wie bei einer „klassischen“ Baufinanzierung als Sicherheit für die Bank. Zu Lebzeiten werden nur Zinsen und keine Tilgung gezahlt. Die Schulden werden nach dem Tod mit dem Verkauf der Immobilie beglichen.

[Februar 2022]

EU-Gebäuderichtline – hohe Kosten für Immobilieneigentümer erwartet

Vermietet.de berichtet über den am 15. Dezember 2021 von der EU-Kommission verabschiedeten Entwurf zur Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), der von Immobilienbesitzern umfangreiche, teure Investitionen in die energetische Modernisierung fordert.


Die Kommission schlägt Mindeststandards für Energieeffizienzklassen vor, wie es sie bereits in Großbritannien oder den Niederlanden gibt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 alle Gebäude, die zur schlechtesten Kategorie G gehören, mindestens die Klasse F erreichen. Bis 2033 soll dann kein Gebäude mehr der Klasse F angehören. In Deutschland wären geschätzt rund drei Millionen Gebäude betroffen.


Neubauten sollen bis 2030 klimaneutral sein. Das bedeutet, sie setzen dann keine Emissionen mehr frei. Öffentliche Objekte müssen bereits bis 2027 energetisch auf den neusten Stand gebracht werden. Immobilieneigentümer stehen mit der neuen Richtlinie vor umfangreichen Investitionen: in Dreifachverglasung, Wärmedämmung von Dach und Fassade oder in effiziente Heizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien.


Die EU-Kommission fordert darüber hinaus in ihren neuen Vorschriften den Einsatz intelligenter Technologien für einen effizienten Gebäudebetrieb sowie die Einrichtung digitaler Gebäudedatenbanken. Ebenso will die Gebäuderichtlinie die Mobilitätswende unterstützen. Bei Neubauten sowie umfassend renovierten Objekten sollen deshalb die Besitzer die technischen Voraussetzungen für die Installation einer Ladeinfrastruktur für E-Autos schaffen. Außerdem schlagen die EU-Politiker vor, spezielle Fahrradstellplätze zur Pflicht zu machen.


Die Immobilienbranche schaut mit Skepsis auf die ehrgeizigen Pläne der Politik. Wird die Richtlinie wie derzeit geplant umgesetzt, sehen Experten darin das Aus für eine nicht geringe Anzahl von Bestandsimmobilien. „Für viele Gebäude der Energieklassen F und G wird eine Sanierung keine Option sein, der Ersatzneubau wird mindestens 1.200 Milliarden Euro kosten“, warnt Dr. Kai Warnecke, Präsident des Wohnungseigentümerverbands Haus & Grund.


Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW sieht die Technologie für eine CO2 neutrale Wärmeversorgung noch nicht hinreichend definiert: „Um die gigantische Herausforderung rund um sozial verträglichen Klimaschutz wirklich zu lösen, muss die Politik Technologieoffenheit zeigen. Eine breite Palette an innovativen Lösungen sollte ermöglicht werden, beispielsweise wasserstoffbasierte Konzepte.“


Wärme kann aus Wasserstoff, Erdwärme, Sonne oder Biomasse gewonnen werden. Wer heute investiert, sollte verlässlich sagen können, auf welche Versorgung und Technologien er in Zukunft setzen soll. „Beispielsweise ist die Investition in ein Gasbrennwertgerät als Bestandteil einer hybriden Heizung nur dann sinnvoll, wenn langfristig eine Versorgung mit Gas aus erneuerbarer Energie zu erwarten sei“, erklärt Dr. Kai Warnecke von Haus & Grund.


Eine derzeit unberechenbare Kostenfalle stellen die hohen Material- und Baupreise dar. Die allgemeine Baukostensteigerung betrug 2021 bereits 14 bis 17%. Gerade private Immobilienbesitzer verfügen oft nicht über die Mittel, um bei solch enorm gestiegenen Kosten zu investieren. „Für eine wirtschaftliche und sozialverträgliche Energiewende beim Wohnen gilt: Es muss gefördert werden, was gefordert wird. Wenn man Mindesteffizienzstandards einführt, muss es deshalb gleichzeitig einen Rechtsanspruch auf Förderung geben“, sagt GdW Präsident Axel Gedaschko. „Eigentümern, die kein Eigenkapital besitzen, muss der Staat zudem eine Lösung anbieten, damit sie sanieren können, ohne ihr Eigentum zu verlieren.“

Fraglich bleibt auch, wo die Kapazitäten herkommen sollen, um die umfangreichen Arbeiten bei der Gebäudemodernisierung überhaupt zu bewerkstelligen. Handwerks- und Baufirmen suchen derzeit händeringend nach Personal. Es fehlt nicht nur an Arbeitskräften, sondern oft auch am notwendigen Wissen zu den neuen Technologien. „Es ist schnellstens eine Ausbildungsoffensive bei Handwerkern und Ingenieuren nötig“, fordert Dr. Kai Warnecke.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag wird nun im Parlament diskutiert und muss dann in den einzelnen Mitgliedsländern umgesetzt werden. Erfahrungsgemäß dauert dieser Prozess rund zwei Jahre, in dem sich Europäische Kommission, der Rat und das Parlament einigen müssen. Danach können die einzelnen EU-Länder die neue Richtlinie in nationales Recht umsetzen.


Für private Immobilienbesitzer bleibt nicht mehr viel Zeit, das Thema energetische Modernisierung aufzuschieben. Die neuen Vorschriften werden kommen. Langfristig möchte die EU-Kommission den Staaten sogar rechtliche Möglichkeiten geben, die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu untersagen. Bis spätestens 2040 sollen in den 27 Mitgliedstaaten fossile Energieträger überhaupt nicht mehr zum Heizen oder Kühlen von Gebäuden zugelassen werden.

[Januar 2022]

Trendwende am Zinsmarkt?

Weiterhin bestimmt die Corona-Pandemie die Wirtschaft und damit auch die Zinsmärkte. Einige Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihren Prognosen für 2022 bereits nach unten korrigiert, gehen aber immer noch von einem Wachstum in laufenden Jahr von rund 3,5% bis 4% aus. Auch die Inflation bleibt aktuell hoch und dieser Zustand kann noch etwas anhalten, bevor sie wieder sinkt. Die EZB hat zwar erklärt, eine Zinsanhebung des Leitzins in 2022 sei unwahrscheinlich, doch hat sie angekündigt im kommenden Jahr die Anleihen im Rahmen des Corona-Notkaufprogramms nicht zu verlängern.

Ende des letzten Jahres hat die Nachfrage nach deutschen Staatsanleihen, als sog. sicherer Hafen, zugenommen und so die Renditen gedrückt. Doch eine größere Zuversicht in ein bald besseres wirtschaftliches Umfeld hat die Zinsen schnell wieder steigen lassen. Ob dies anhalten wird, wird sich in der näheren Zukunft zeigen, da noch zu viele Unwägbarkeiten im Raum stehen.

Viele Bankexperten, die die Interhyp befragt hat, sehen eher eine Normalisierung der Lage, was langfristige Baufinanzierungen verteuern kann. So sehen die Allianz, Commerzbank, Deutsche Bank, DKB, HypoVereinsbank, ING, und Mhyp sehen in ihren Aussagen eine langsamen und leichten Aufwärtstrend zum Ende diesen Jahres. Hingegen sieht die Sparkasse Hannover die Konjunktur von der Corona-Pandemie – trotz ggf. zwischenzeitlicher Entspannungen und Nachholeffekten – weiter beeinträchtig und damit die Bedingungen für eine Zinswende nicht gegeben.

[Januar 2022]

Wohneigentum für immer mehr junge Haushalte unerschwinglich

Nach einem Bericht von Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN hat der Baufinanzierer LBS untersucht, wie viele Mieterhaushalte im Alter von 30 bis 44 Jahren sich Wohneigentum leisten können. Das Resultat ist ernüchternd: In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der potentiellen Eigenheimkäufer halbiert. 

Im vergangenen Jahr waren nur noch 241.000 Mieterhaushalte in Deutschland rechnerisch gesehen in der Lage, sich ein Eigenheim kaufen zu können. Zehn Jahre zuvor waren es noch 480.000 Haushalte gewesen. Der Anteil der Mieterhaushalte, die sich Eigentum leisten könnten, sank von 8,7 Prozent im Jahr 2010 auf nur noch 4,8 Prozent im Jahr 2020.

Betrachtet wurde ausschließlich die Altersgruppe der 30- bis 44 Jährigen Mieterhaushalte. In dieser Altersgruppe wird in der großen Mehrzahl die selbstgenutzte Immobilie gekauft. Dabei zeigte sich, dass für die meisten Haushalte das Problem nicht beim Einkommen lag. Häufig reichte dieses aus, um die Kreditraten in einem noch sinnvollen Maß tragen zu können. Bei vielen dieser Haushalte fehlte jedoch das Eigenkapital. Die hohen Kaufnebenkosten spielen hier eine gewichtige Rolle.

Das gilt besonders in Nordrhein-Westfalen mit seinem bundesweiten Höchst-Steuersatz von 6,5 Prozent bei der Grunderwerbsteuer. Der Plan zu Einführung eines Freibetrags für junge Familien konnte bislang nicht umgesetzt werden, weil der Bund den Ländern solche Freibeträge nicht erlauben wollte.

Umso erfreulicher ist es nun, dass die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP die Einführung entsprechender Freibeträge im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung bald erfolgt und sich dadurch eine Verbesserung der Wohneigentumsquote ergibt.

[Dezember 2021]