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Neue KfW-Heizungsförderung ab 27.02.2024

Ab 27. Februar 2024 können Selbstnutzer von Wohneigentum Anträge zur KfW-Förderung einer neuen Heizung nach GEG-Vorgaben stellen. Hierbei gibt es zwei neue Programme. Zum einen die „Heizungsförderung für Privatpersonen (458)” oder der „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (358, 359)”.

Dabei sind bei 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben 30 % bis 70 %, also 9.000 bis maximal 21.000 Euro an Zuschüssen möglich. Bei maximal 90.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen zusätzlichen Einkommensbonus.

Die Bedingungen der KfW für das Programm 458 findet sich hier und für das Programm 358/359 hier.

Auch Vermieter können voraussichtlich ab dem 6. August 2024 Anträge stellen.

Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Aufgrund der befristeten Übergangsregelung kann somit ausnahmsweise vorzeitig mit den Maßnahmen begonnen werden.

[Februar 2024]

20 Jahre Zinsfestschreibung beim KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF)

Wie u.a. das Fachmagazin AssCompact berichtet, werden die Kreditmittel ab März beim Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar sein. Die bisherige maximale Zinsbindungsfrist liegt bei zehn Jahren.

Bundesbauministerin Klara Geywitz sagte mit Blick auf die Förderprogramme: „Familien mit geringen und mittleren Einkommen werden wir weiterhin gezielt mit dem Zinsverbilligungsprogramm WEF unter die Arme greifen, damit sie sich den Traum vom Wohneigentum auch in den aktuell schwierigeren Bedingungen leisten können.“

Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) war im Juni 2022 gestartet, um Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Bildung von Wohneigentum zu unterstützen. Im Rahmen des Programms können Familien zinsverbilligte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Das BMWSB hat die Konditionen im Oktober 2023 verbessert und den Kreis der potenziellen Antragsberechtigten erweitert. Hierfür wurden die Einkommensgrenze als auch die Kredithöchstbeträge erhöht.

Ein weiterer Förderansatz, bereits im September 2023 von der Bundesregierung angekündigt, steht noch aus: das neue Förderprogramm „Jung kauft Alt“ .Es soll Familien beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützen. Dies soll über mit Bundesmitteln zinsverbilligte Kredite erfolgen. Wie das Bundesbauministerium nun mitgeteilt hat, sind im Haushalt 2024 dafür 350 Mio. Euro vorgesehen. Die Förderung soll im Sommer diesen Jahres starten.

Mit dem Programm will die Bundesregierung auch einen Anreiz setzen, den Gebäudebestand energetisch zu verbessern. Zudem könne die Förderung laut BMWSB dabei helfen, Leerstände zu reduzieren. Das Förderkonzept werde aktuell noch erarbeitet.

[Februar 2024]

Wichtige Versicherungen beim Bauvorhaben

Finanztip zeigt in einem Artikel, s. hier, drei wichtige Versicherungen auf, die man unbedingt beachten sollte.

1. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Sie schützt den Bauherr für Schäden, die durch die Bauarbeiten passieren, z.B. herabfallende Gegenstände, die Menschen verletzten könnten.

2. Feuerrohbauversicherung

Diese Versicherung leistet bei Bränden auf der Baustelle. Dabei sind auch Baumaterial oder Schäden durch Rauch oder Löscharbeiten versichert.

3. Bauleistungsversicherung

Hiermit werden unvorhersehbare Schäden abgedeckt, wie z. B. durch Unwetter, Vandalismus oder Materialfehler.

Einige Versicherer bieten auch alles im Paket an und es gibt dadurch ggf. einen Rabatt. 

Am besten kontaktiert man – sofern vorhanden – seinen Versicherungsmakler, der entsprechende Angebote ausarbeiten kann/soll.

[Februar 2024]

Unverbindlich den Finanzierungsrahmen ermitteln lassen

Seit 2004 sind wir spezialisiert auf Baufinanzierungen und konnten viele Menschen mit Immobilienwunsch bei ihren Vorhaben unterstützen.

Unsere Kunden erhalten immer eine umfassende und neutrale Beratung zur Finanzierung bei Kauf/Neubau einer eigenen oder vermieteten Immobilie. Egal ob Haus oder Eigentumswohnung, wir stehen auch im Vorfeld mit einer unverbindlichen und kostenfreien Vorab-Beratung zur Verfügung, um den eigenen Spielraum zu kennen. Somit ist man bei der Immobiliensuche und bei Besichtigungsterminen gut aufgestellt.

Denn viele Menschen suchen nach ihrem Traumhaus/ihrer Traumimmobilie ohne zu wissen, was sie sich eigentlich leisten können. Gerade in diesen Zeiten, mit zuletzt stark gestiegenen Zinsen, immer noch hohen Immobilienpreisen und restriktiveren Kreditvergaben bei den Finanzierungsinstituten, ist vielen unklar, welche Möglichkeiten sich bieten.

Wenn Sie sich informieren möchten: über unsere Webseite klug-finanziert.de kommen Sie zur Terminvereinbarung.

Und für Anschlussfinanzierungen, Kapitalbeschaffungen, Modernisierungen oder auch Ratenkredite und Bausparverträge sind wir natürlich auch gern für Sie da!

[Februar 2024]

Anspruch auf Löschung von Zwangseintragungen im Grundbuch

Haus & Grund Rheinland Westfalen berichtet über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH/Beschluss vom 21.09.2023, Az.: V ZB 17/22) zur Frage, ob Eigentümer einen Anspruch auf die vollständige Entfernung eines seinerzeit rechtmäßig erfolgten, aber nicht mehr aktuellen Grundbucheintrags durch Anlegen eines neuen Grundbuchblatts haben. Vorweg: der BGH hat geurteilt, dass dies nicht verlangt werden kann.

Die Entscheidung beruht auf einem Fall aus Berlin. Im Grundbuch einer Eigentümerin wurden u.a ein Verfügungsverbot, eine Zwangsversteigerung und ein Insolvenzverfahren eingetragen. Nach Erledigung der Vorgänge wollte die Eigentümerin die Eintragungen löschen lassen. Wie üblich, färbte das Grundbuchamt aber die Einträge lediglich rot ein und vermerkte die Löschungen. Die Eigentümerin befürchtete jedoch, dass die so nach wie vor sichtbaren Eintragungen schaden könnten.

Um die Sichtbarkeit zu umgehen, hätte lediglich die Neuanlegung von neuen Grundbuchblätter geholfen, was das Grundbuchamt aber ablehnte, wogegen die Eigentümerin Klage einreichte und die letztendlich vom BGH abgewiesen wurde.

Der BGH sieht durch solche Anträge eine Überlastung der Grundbuchämter, an deren Funktionsfähigkeit jedoch ein öffentliches Interesse besteht. Zwar sei die Sichtbarkeit der Eintragungen für Dritte bei Einsichtnahme ins Grundbuch das grundrechtliche informationelle Selbstbestimmungsrecht der Eigentümerin berührt, doch ist der Eingriff des Grundbuchamtes in dieses Recht als verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Zudem macht der BFH deutlich, dass auch die vollständige Löschung durch Neuanlage von Grundbuchblättern keinen erheblichen Nutzen bringt, denn: wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, darf auch in geschlossene Grundbuchblätter Einsicht nehmen. Was einmal im Grundbuch stand, ist also grundsätzlich bis in alle Ewigkeit nachvollziehbar.

[Januar 2024]

Nachreichung von Energieausweisen bei bestehenden Baufinanzierungen?

Kunden der Volksbank Südwestfalen wurden vor Weihnachten angeschrieben und darin die Bitte geäußert, für bestehende Baufinanzierungen Energieausweise vorzulegen, da dies eine „Aufforderung der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)“ sei. Die BaFin hat aber wohl nie eine solche Vorgabe formuliert. Darüber berichtet come-on.de (Märkischer Zeitungsverlag). „Die Bafin fordert Banken nicht dazu auf, von ihren Kunden nachträglich die Einreichung eines Energieausweises zu verlangen“, stellt Harald Hürter, Sprecher der Bankenaufsichtsbehörde, hier unmissverständlich klar. Auch andere Banken haben angekündigt, Energieausweise von Bestandkunden anzufordern. Daher ist dieser Bericht sicher auch von allgemeinem Interesse (der ganze ist Artikel hier zu finden).

Nach Recherchen des Märkischen Zeitungsverlags ist die Erstellung und Einreichung eines Energieausweises für bzw. bei der Bank also nicht verpflichtend. Dem Schreiben der Bank konnte das so jedoch nicht entnommen werden. Das räumte die Volksbank gegenüber der Zeitung auch ein. Die Option, einfach gar nichts zu tun, wurde nicht erwähnt. Ein Fehler, wie sich aus der Antwort der Volksbank auf die Anfrage der Zeitung ergibt.

Der Vorstandssprecher der Volksbank Südwestfalen, Roland Krebs, begründet die Nachfrage mit neuen europäischen und nationalen Vorschriften, denn die Banken seien bei Immobilienkrediten verpflichtet, nach einem Energieausweis zu fragen. Grundlage sei hier der „Green Deal“ der Europäischen Kommission, der auch die Energieeffizienz von Immobilien miteinschließt. So müssen Kreditinstitute mit mehr als 500 Mitarbeitern einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. „Wir als Bank sind angehalten, entsprechende Daten zu beschaffen, auf deren Grundlage eine erste Aussage über die Nachhaltigkeit unseres Kreditportfolios getroffen werden kann“. Der Handlungsdruck liegt demnach nicht bei den Kunden, sondern den Banken.

Die Sparkasse an Volme und Ruhr, das größte Kreditinstitut in Lüdenscheid, plant nach derzeitigem Stand nicht, Energieausweise nachzufragen. Sprecher Volker Schnippering erklärte gegenüber der v.g. Zeitung: „Wir suchen derzeit nach anderen Wegen, um die Vorgaben umzusetzen.“

Der Vorstandssprecher der Volksbank Südwestfalen sieht hier, dass Bankenaufsicht und EU-Kommission Kreditinstitute instrumentalisieren, um „die Nachhaltigkeitstransformation in Wirtschaft und Gesellschaft maßgeblich mit voranzutreiben.“ Daraus ergäben sich nun „zunehmend Maßnahmen, die auf unser Geschäft mit unseren Mitgliedern und Kunden wirken“. Wohin die Reise geht, ist für den Volksbank-Chef auch schon klar: „Künftig werden Nachhaltigkeitskriterien umfänglich in Kreditvergabe-prozesse hineingreifen und perspektivisch auch Auswirkungen auf den Kreditzins nehmen.“  

Schon heute gibt es Institute, die bei Neufinanzierungsanfrage und besonders guten Energieklassen Zinsabschläge anbieten. Zinsaufschläge für energetisch „schlechte“ Objekte gibt es am Markt (noch) keine, jedoch schon erste Einreichstopps bei Objekten der schlechtesten Klasse (es sei denn, diese werden nachweislich auf eine bessere Klasse modernisiert). Bei künftigen Anschlussfinanzierungen müssen Kunden mit Objekten in niedrigen Energieeffizienzklassen demnach irgendwann einmal mit höheren Zinsen rechnen. Wann dies genau sein wird, ist aber noch nicht absehbar.

[Januar 2024]

klug-finanziert wird „20“

Am 01. November 2004 erblickte klug-finanziert das Licht der (Baufinanzierungs-)Welt. Das bedeutet: in diesem Jahr gibt es das 20jährige Firmenjubiläum zu feiern. Noch sind es bei paar Monate bis dahin, aber wir freuen uns schon sehr auf das Erreichen dieses Meilensteins.

Was genau zum „Geburtstag“ passiert, wird zu einem späteren Zeitpunkt noch bekanntgegeben.

Aber schon heute möchten wir hier an dieser Stelle allen Kunden, Geschäftspartnern und Freunden herzlichen Dank sagen. Denn ohne sie wäre das alles nicht möglich gewesen.

[Januar 2024]

Wohnimmobilienpreise sind weiter gesunken

das Fachmagazin AssCompact berichtet darüber, dass das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuelle Zahlen zur Preisentwicklung bei Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) für das dritte Quartal 2023 veröffentlicht hat. Demnach sind die Preise für Wohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser um durchschnittlich 10,2% gegenüber dem dritten Quartal 2022 gesunken. Dies war das deutlichste Minus gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000, nachdem bereits im ersten Quartal 2023 (–6,8%) und im zweiten Quartal 2023 (–9,6%) die bis dahin stärksten Rückgänge registriert worden waren. Gegenüber dem zweiten Quartal 2023 haben die Kaufpreise für Wohnimmobilien um 1,4% nachgegeben.

Den bisherigen Höchststand hatte der Häuserpreisindex im zweiten Quartal 2022 erklommen. Seitdem gehen die Preise für Wohnimmobilien gegenüber dem jeweiligen Vorquartal zurück: Im ersten Quartal 2023 waren es –2,9% zum Vorquartal und im zweiten Quartal 2023 dann –1,2% zum Vorquartal.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, waren die Wohnimmobilienpreise im dritten Quartal 2023 sowohl in den ländlichen wie auch in den städtischen Regionen im Schnitt rückläufig. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sind im Vergleich zum Vorjahresquartal stärker gefallen als die Preise für Wohnungen. In den dünn besiedelten ländlichen Kreisen etwa sind die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 12,4% gesunken, während Eigentumswohnungen 5,6% günstiger waren als im Vorjahresquartal waren. Gegenüber dem zweiten Quartal 2023 haben sich die Preise in den dünn besiedelten Kreisen für Ein- und Zweifamilienhäuser um 3,0% verringert, Eigentumswohnungen waren 0,3% günstiger.

In den sieben größten deutschen Städten Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf lag der Preisrückgang für Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem Vorjahresquartal bei 12,7%. Für Eigentumswohnungen mussten in den Metropolen 9,1% weniger gezahlt werden. Verglichen mit dem zweiten Quartal 2023 sind in den Metropolen sowohl die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser als auch für Eigentumswohnungen um 1,6% gesunken.

Auch wenn die Zahlen nur einen Trend zeigen können (und es jahreslang immer nur – z.T. sehr massiv – nach oben ging), dieser ist immerhin für Käufer doch sehr positiv und weiterhin gilt: Kaufpreise sind für Kaufinteressenten wieder verhandelbar!

[Januar 2024]

EZB-Entscheidungen vom 14.12.2023

1. Die Leitzinsen bleiben unverändert. Künftige Beschlüsse werden davon abhängen, wie sich die Wirtschaft und die Inflation nach Einschätzung der EZB entwickeln werden.

2. Ab Mitte nächsten Jahres wird der Bestand an Vermögenswerten, der im Rahmen des PEPP-Programms erworben wurde, schrittweise verringert.

Die Einschätzungen der EZB dazu:

1. Die Wirtschaft ist schwach und wird sich nur langsam erholen.

2. Die Inflation ist erneut gesunken, wird aber kurzzeitig wieder anziehen.

3. Es entstehen nach wie vor neue Arbeitsplätze. Aber weil die Wirtschaft schlechter läuft, suchen Unternehmen derzeit weniger neue Arbeitskräfte.

4. Die Projektionen für das Wirtschaftswachstum im Euroraum lauten 0,6% für 2023 über 0,8% für 2024 und schließlich 1,5% für 2025 und 2026.

5. Die Projektionen für die Inflation im Euroraum 2023 lauten 5,4% für 2023 über 2,7% für 2024 auf 2,1% für 2025 und schließlich 1,9% für 2026.

Weitere Infos auch auf der Seite der EZB dazu unter https://is.gd/ABOqkP.

[Dezember 2023]