Ab 27. Februar 2024 können Selbstnutzer von Wohneigentum Anträge zur KfW-Förderung einer neuen Heizung nach GEG-Vorgaben stellen. Hierbei gibt es zwei neue Programme. Zum einen die „Heizungsförderung für Privatpersonen (458)” oder der „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (358, 359)”.

Dabei sind bei 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben 30 % bis 70 %, also 9.000 bis maximal 21.000 Euro an Zuschüssen möglich. Bei maximal 90.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen zusätzlichen Einkommensbonus.

Die Bedingungen der KfW für das Programm 458 findet sich hier und für das Programm 358/359 hier.

Auch Vermieter können voraussichtlich ab dem 6. August 2024 Anträge stellen.

Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Aufgrund der befristeten Übergangsregelung kann somit ausnahmsweise vorzeitig mit den Maßnahmen begonnen werden.

[Februar 2024]