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Wärmepumpe? Lärmschutz beachten!

Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN weist darauf hin, dass bei der Aufstellung einer Wärmepumpe nicht nur der Grenzabstand, sondern auch die Geräuschentwicklung zu beachten ist. Bei Nichtbeachtung kann dies zu Klagen der Nachbarn führen.

Zwar gelten Wärmepumpen in der Regel nicht als genehmigungspflichtige Anlagen. Nach § 22 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind solche Anlagen aber dennoch so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert oder zumindest auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe hat eine durchschnittliche Lautstärke (Geräuschpegel) zwischen 40 und 60 Dezibel (dB).

Der zulässige Lautstärkepegel in reinen Wohngebieten ist durch das Bundes-Immissionsschutz-gesetz geregelt. Tagsüber darf die Lautstärke hier nicht über 50 und nachts nicht über 35 dB(A) liegen. Das ist die Maßeinheit des Schalldruckpegels nach der international genormten Frequenz-bewertungskurve A. Vor allem die nachts zulässige Lautstärke liegt oft deutlich unter den Lautstärkeangaben der Wärmepumpen-Hersteller.

Vor diesem Hintergrund sollte bereits beim Kauf einer Luft-Wärmepumpe auf ein leises Gerät geachtet werden, denn nachträgliche Maßnahmen sind häufig teuer und aufwendig. Hinweise auf die Geräuschentwicklung der Luft-Wärmepumpe können in der Regel den technischen Datenblättern entnommen oder über den Händler in Erfahrung gebracht werden. Manche Wärmepumpen verfügen inzwischen auch bereits über einen Nachtmodus mit geringeren Geräuschimmissionen.

Beim Aufstellort ist zunächst die jeweilige Landesbauordnung zu beachten, die den Abstand zur Grundstücksgrenze regelt. Gut geeignet ist die Aufstellung der Wärmepumpe vor dem Haus in Richtung Straße. Ungünstig ist es, wenn sich die Wärmepumpe zwischen Mauern befindet, da sich dadurch der Schall verstärkt.

Bei einer Montage direkt vor einer Hauswand erhöht sich der Schalldruckpegel um etwa 3 dB, bei einer Aufstellung zwischen zwei Wänden um 6 dB gegenüber einer Position abseits der Hauswände. Gerade in Reihenhaussiedlungen ist es schwierig, die Grundstücksgrenzen einzuhalten und einen geeigneten Aufstellort zu finden. Dann können weitere Maßnahmen wie eine Schallschutzhaube helfen.

[Oktober 2024]

Welche Trends die Zukunft des Wohnens prägen werden

AssCompact berichtet über die Studie „Transformation des Wohnens in Deutschland“ der TU Darmstadt, die zusammen mit Baufi24 durchgeführt wurde. Sie geht der Frage nach, wie die steigenden Wohnkosten, staatliche Eingriffe, der soziodemografische Wandel und das wachsende Umweltbewusstsein die Wohnbedürfnisse und -präferenzen der Haushalte hierzulande beeinflussen. Die Ergebnisse der Teilstudien wurden nun in der Studie „So wohnen wir in Zukunft: Eine Metaanalyse zur Transformation des Wohnens in Deutschland“ zusammengefasst und durch weitere Auswertungen ergänzt.

Demzufolge steht der deutsche Wohnimmobilienmarkt, zu 78% von privaten Haushalten getragen, vor einem tiefgreifenden, aber unabdingbaren Strukturwandel. Dem Veränderungsdruck stehe ein seit Jahrzehnten zementiertes Bild von Leben und Wohnen im Weg, das Menschen und Immobilienwirtschaft präge und den Immobilienmarkt lähme, heißt es dazu von den Studienautoren.

Der demografische Wandel und neue Lebensstile zählen zu den Faktoren mit den größten Auswirkungen auf die Wohnsituation. Viele Haushalte wünschen sich laut Studie eine flexiblere und effizientere Nutzung ihrer Wohnfläche, etwa durch flexible Grundrisse und multifunktionale Räumlichkeiten. Den Studienautoren zufolge gewinnen Clusterwohnen und Microliving an Relevanz. Zudem sind viele Menschen bereit, ihre Wohnfläche zu verringern, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

Die Bereitschaft zur ökologischen Optimierung der eigenen Wohnimmobilien ist vorhanden. Viele Menschen hierzulande möchten in Solaranlagen, Wärmepumpen und andere nachhaltige Technologien investieren, um die Energiekosten zu drosseln und umweltfreundlicher zu leben. 81% wollen weitgehend energieautark wohnen. Doch viele Haushalte sind finanziell am Limit. So geben über 40% der Befragten mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Wohnkosten aus. Vor allem das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen birgt sozioökonomische Risiken.

„Unsere Studie zeigt, dass die Deutschen nicht das Problem, sondern ein wichtiger Teil der Lösung im Klimaschutz sind. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Energiewende die Bildung von Wohneigentum sowie die Funktion des Immobilienmarktes insgesamt nicht gefährdet“, unterstreicht Tomas Peeters, Geschäftsführer von Baufi24 und CEO der Bilthouse-Gruppe. „Die Politik sollte die Verantwortlichkeit für den Klimaschutz bei den privaten Eigentümern belassen und diese mit finanziellen Anreizen unterstützen.“

Auch der Trend zum Smart Home hält an: Drei Viertel der Deutschen wollen Geld für digitale Wohntechnologien in die Hand nehmen. Vor allem im Bereich Energiemanagement gibt es großes Potenzial zur Kostensenkung. So haben 74% der Befragten vor, digitale Technologien zu nutzen, um ihren Energieverbrauch zu drosseln. Zugleich stellt die mangelhafte digitale Infrastruktur aber ein großes Hemmnis für viele Haushalte dar, gerade in ländlichen Regionen.

„Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, die Kosten für Energie zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen. Unsere Studien zeigen, dass die Nachfrage nach Smart-Home-Technologien weiter steigen wird. Es ist jedoch unerlässlich, dass der Staat die digitale Infrastruktur weiter ausbaut“, sagt Prof. Dr. Andreas Pfnür, Studienleiter bei der TU Darmstadt.

Als weiteren Trend nennen die Studienautoren die Landflucht: Der ländliche Raum gewinnt immer mehr an Attraktivität. So ziehen es 67% der Befragten in Erwägung, aus städtischen Gebieten in den ländlichen Raum zu ziehen. Als Motive geben sie die hohen Wohnkosten sowie ihr Gesundheits- und Umweltbewusstsein an.

Darüber hinaus bringt die Studienreihe Kritik an den staatlichen Eingriffen in den Wohnungsmarkt zu Tage. So betrachten mehr als die Hälfte der befragten Haushalte die staatlichen Maßnahmen als hinderlich für die Schaffung ihrer gewünschten Wohnsituation. Ein Überdenken der wohnungspolitischen Instrumente sei dringend erforderlich, um die Herausforderungen am Immobilienmarkt besser zu bewältigen, wie es von den Studienautoren dazu heißt.

[Oktober 2024]

So stehen Babyboomer und Millennials zum Immobilienkauf

AssCompact berichtet über die Sicht der jüngeren wie älteren Generation zum Thema Immobilienkauf, die sich aus der Wohntraumstudie der Interhyp-Gruppe zeigt. Hier die Ergebnisse:

Der Wunsch nach Wohneigentum hat sich über die Generationen nicht abgeschwächt. Befragt wurden rund 1.500 Babyboomer bzw. die Generation zwischen 60 und 75 Jahren und Millennials, also 25- bis 39-Jährige, u. a. zu ihren Wohnträumen und zum Thema Immobilienkauf. „Wenn es um die wichtigsten Dinge geht, rangiert sowohl bei Boomern als auch bei Millennials der Wunsch nach einem schönen Zuhause direkt nach Gesundheit auf Platz 2“, berichtet Mirjam Mohr, Vertriebsvorständin bei Interhyp.

„Schaut man genauer auf die Millennials und hier auf die Gruppe der Mieter, also die Gruppe, bei denen der mögliche Hauskauf noch bevorsteht, wird klar, dass die Sehnsucht nach einem eigenen Zuhause auch in der jüngeren Generation stark ist“, so Mohr weiter. Lediglich 18% innerhalb dieser Gruppe geben an, kein Eigentum erwerben zu wollen. 43% möchten sich eigenen Angaben zufolge ein Eigenheim anschaffen, hätten aber noch nicht die finanziellen Mittel. Mehr als jeder Fünfte der befragten Millennials, die Mieter sind, möchte möglichst bald eine Immobilie kaufen.

Beim persönlichen Wohntraum landet abermals mit 56% und damit 3 Prozentpunkten mehr als im Vorjahr das freistehende Einfamilienhaus auf Rang 1. Dies gilt für beide Generationen. Bei den Millennials ist der Wunsch mit einem Anteil von 61% sogar noch einmal etwas ausgeprägter als bei den Boomern mit 51%. Was die Motive für einen Immobilienkauf angeht, steht die Absicherung im Alter bei beiden Generationen an erster Stelle. Wie Interhyp dazu mitteilt, ist die Gruppe der Boomer hier mit 94% stärker vertreten als die Millennials mit 88%.

„Die Annahme, die jüngere Generation wäre nicht bereit, Abstriche zu machen, um sich den Traum von der Immobilie zu erfüllen, hat sich in unserer Studie nicht bestätigt“, betont Mohr. Bei der Gruppe der Mieter unter den Millennials, bei denen ein möglicher Hauskauf also noch bevorsteht, würden zwei Drittel bzw. 67% für den Immobilienerwerb persönliche Ausgaben etwa für Kleidung oder Unterhaltung verringern. Bei den Boomern würden das nur die Hälfte (47%) tun. Eine höhere Arbeitsbelastung etwa in Form von Überstunden oder zusätzliche Jobs würden 43% der Millennials in Kauf nehmen – bei den Boomern dagegen nur 26%.

„Aus der ersten Intuition heraus ist die Lage für viele ganz klar: Früher war alles besser“, sagt Mohr. „Hier sind sich auch die im Rahmen unserer Studie befragten Vertreter der beiden Generationen einig: 76% finden, dass der Erwerb von Wohneigentum in den vergangenen 30 Jahren schwerer geworden ist“. Immobilienpreise und Nebenkosten waren früher niedriger, so der Konsens. Laut Interhyp-Studie geben 80% der Millennials und 88% der Boomer an, dass die Bezahlbarkeit der Bau- und Nebenkosten schwieriger sei als vor 30 Jahren. Beim Thema Immobilienpreise meinen 79% der Millennials und 88% der Boomer, die Bezahlbarkeit sei im Vergleich zu vor 30 Jahren schwieriger geworden ist.

„Auf die Frage, ob es nun Babyboomer oder Millennials leichter auf dem Immobilienmarkt haben, lässt sich keine eindeutige Antwort geben. Was sich jedoch klar erkennen lässt, ist, dass die multiplen Krisen unserer Zeit Spuren in den Köpfen der Menschen hinterlassen haben. Und diese multiplen Krisen beeinflussen auch das Bild vom Immobilienmarkt, der Blick auf den Hauskauf ist besonders bei den Millennials eingetrübt“, erläutert Mohr weiter.

Aktuell gebe es durchaus gute Chancen beim Eigenheimerwerb. Es sei derzeit ein Käufermarkt mit einem großen Angebot an Immobilien. Insbesondere bei Bestandsimmobilien mit niedrigerer Energieeffizienz würden sich spürbare Preisabschläge erzielen lassen. „Die Immobilienpreise steigen zwar wieder leicht, liegen aber noch unter den Spitzenwerten aus 2022. Und die Zinsen sind mit aktuell 3,26% für zehnjährige Darlehen so niedrig wie seit Jahresbeginn nicht mehr“, so die Expertin. 

[Oktober 2024]

Kölner Haie 2024/25

Die neue Eishockeysaison 🏒🥅🏟️ kann starten!

Zwar sind wir zum Eröffnungsspiel am 20.09. gegen die Eisbären Berlin 🐻‍❄️ noch nicht live dabei, die Daumen sind aber gedrückt 👍 – und zwar vor dem TV 📺.

Und die Karten für die beiden Heimspiele gegen die Düsseldorfer EG (DAS DERBY) sind schon da, ebenso wie einmal gegen die Roosters aus Iserlohn.

Als Supporter wünschen wir den Haien eine erfolgreiche Saison und allen Fans viel Spaß bis hoffentlich bis ins letzte Spiel der Playoffs um die Meisterschaft. Wird mal wieder Zeit, dass ein solch traditionsreicher Verein gewinnt ✌️🏆🥇

Also: let the party begin und wie gehabt „auf geht’s Haie, kämpfen und siegen“…

[September 2024]

Wo lebt es sich am besten?

Eine „Antwort“ liefert uns das Handelsblatt. Dies berichtet über eine Studie des Wirtschaftsinstituts Prognos. Dort wurde ein Ranking in fünf Kategorien (Ökologie, Mobilität, Soziales, Arbeit und Digitalisierung) mit 28 Parameter erstellt.

Und Gesamtsieger ist – anders als in vielen anderen Standortrankings – diesmal nicht München („nur“ Platz zwei). Die Gesamtsiegerin heißt Ulm! Und im „Dynamikranking“ liegen zwei ostdeutsche Städte vorn: Jena und Chemnitz.

Mehr zu den einzelnen Ergebnissen findet sich hier.

[September 2024]

Was ist nicht zwingend im Immobilienkaufpreis enthalten?

Dieser Frage ist ImmoScout24 nachgegangen und hat wichtige juristische Begriffe aufgedröselt:

A. Wesentliche Bestandteile

Dies sind Sachen, die im Kern zur Immobilie gehören. Nach § 93 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind das Bestandteile, „die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird“. Heißt: Alles, was beim Herausnehmen zerstört würde, ist wesentlicher Bestandteil und damit erstmal im Kaufpreis mit drin, ohne dass es im Vertrag extra aufgeführt werden muss. Außerdem wichtig beim Immobilienkauf: Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude (§ 94 BGB).

B. Zubehör

Hierzu zählen Sachen, die zwar beweglich sind, aber trotzdem zum Haus gehören, weil sie dem wirtschaftlichen Zweck des Hauses oder des Grundstücks dienen. Das sind zum Beispiel Alarmanlagen, Parabolantennen oder gelagertes Feuerholz. Wenn es im Kaufvertrag nicht anders festgehalten ist, gelten diese Dinge automatisch als mitverkauft. 

C. Sonstige bewegliche Sachen

Diese werden nicht automatisch mitverkauft. Dazu zählen grundsätzlich Möbel und Lampen, Spiegel, Pflanzen oder auch freistehende Briefkästen. Es gibt aber immer wieder Sonderfälle und Graubereiche, bei denen nicht ganz klar ist, in welche der drei Kategorien sie fallen. Welche sieben Dinge dazugehören:

1. Einbauküche

Eine Einbauküche ist überraschenderweise oftmals nicht wesentlicher Bestandteil eines Hauses. Das ist sie nämlich nur dann, wenn sie speziell für das Haus angefertigt wurde und quasi eine Einheit mit ihm bildet. Das trifft in der Regel nur auf sehr hochwertige Einbauküchen zu, die speziell für einen bestimmten Küchenraum angefertigt wurden – anders als Einbauküchen, die aus serienmäßig hergestellten Einzelteilen bestehen. Die können eventuell als Zubehör gelten, das ist juristisch aber umstritten. Es kann sein, dass Verkäufer ihre Küche in ihr neues Zuhause mitnehmen. Oder sie bieten die Einbauküche gesondert zum Kauf an. Vielleicht soll die Küche angesichts des zweifelhaften Charmes vergangener Jahrzehnte auch gar nicht übernommen und eine eigene Wunschküche einbaut werden. Auf jeden Fall gilt: bei der Besichtigung nachfrage, ob die Küche mit drin ist, und die Vereinbarung im Vertrag festhalten.

2. Autostellplatz

Auch der Stellplatz ist häufig mitverkauft. Ein Carport gilt z.B. in der Regel als wesentlicher Bestandteil eines Hauses. Bei einem Wohnungskauf sieht das oft schon wieder anders aus. Hier gehört ein Stellplatz nicht unbedingt dazu. Eventuell verfügt das Haus über eine Tiefgarage und man kann einen Stellplatz dazu erwerben oder mieten. Daher gilt: unbedingt vorab informieren, wer ein Auto hat und einen Stellplatz benötigt.

3. Gartenausstattung

Auch der Garten ist juristisch betrachtet eine Grauzone. Gartenhäuschen oder Gewächshäuser können wesentliche Bestandteile eines Hauses sein, müssen es aber nicht zwingend. Hier muss man unter den Schuppen schauen: Steht er auf einem festen Betonfundament? Dann ist er wesentlicher Bestandteil. Handelt es sich um ein Fertighäuschen, das problemlos abgebaut werden kann? Dann ist es wahrscheinlich nur Zubehör. Ähnliches gilt für einen Pool: Wenn er im Boden eingelassen ist, gehört er zum Haus dazu. Ein aufgestellter Jacuzzi ist nach der Schlüsselübergabe aber nicht mehr unbedingt da. Ein aufgestellter elektrischer Brunnen? Eher nicht. Ein Grill wird vermutlich beim Auszug mitgenommen, eine feste Outdoor-Küche wäre aber schon wieder wesentlicher Bestandteil. Ein Sonderfall sind Kinderschaukeln, Klettergerüste und Sandkästen. Die sind zwar (hoffentlich) fest mit dem Boden verbunden, zählen aber trotzdem zum „sonstigen beweglichen Inventar“ und sind somit nicht im Preis mit drin. Und was ist mit einem Gartenteich? Sehr wahrscheinlich wesentlicher Bestandteil. Das gilt aber nicht für die teuren Zierfische, die darin leben. Wobei: Die könnte man vielleicht sogar als Zubehör ansehen, da etwa sehr teure Koi-Karpfen bei entsprechender Auslegung dem wirtschaftlichen Zweck eines gehobenen Anwesens dienen können. Dann wären sie gemäß § 311c BGB „im Zweifel mitverkauft.

4. Jalousien und Markisen

Auch hier muss wieder der „Rütteltest“ durchgeführt werden: Sind die Gegenstände fest mit dem Haus verbunden oder nicht? Lose angebrachte Jalousien sowie Vorhänge und Gardinen gelten nicht als wesentlicher Bestandteil eines Hauses. Sind die Jalousien aber fest eingebaut, sieht das schon wieder anders aus. Das gilt auch für eine fest verbaute Markise. Häufig wurden Vorhänge und Co aber speziell auf die Fenster zugeschnitten und Verkäufer wollen sie gar nicht mitnehmen. Auch hier gilt: Nachfragen, was dableibt und was nicht, und ggf. im Vertrag festhalten.

5. Klimaanlage und Kaminofen

Das Haus verfügt über eine Klimaanlage? Das ist angesichts der heißen Sommermonate verlockend. Aber nicht zu früh freuen: Die Klimaanlage ist nur mit drin, wenn sie fest eingebaut ist. Bewegliche Klimaanlagen sind nicht mit drin. Und Kaminöfen? Das kommt auf den Einzelfall an. Ein Kaminofen ist grundsätzlich dann wesentlicher Bestandteil, wenn er die einzige Wärmequelle in einem Raum ist, wenn es also keine Heizung o. Ä. gibt. Das ist heutzutage nur sehr selten der Fall (und wenn, dann brauchst du den Ofen auch wirklich). Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob der Ofen beweglich ist und theoretisch auch an anderer Stelle stehen könnte. Dann wäre er mobiles Inventar und könnte gesondert verkauft werden. Wenn nicht, wäre er vermutlich Zubehör und im Preis mit drin, wenn nicht anders vereinbart.

6. Elektrogeräte

Die Spülmaschine und der Kühlschrank gefallen richtig gut – sind aber nach der Schlüsselübergabe nicht mehr da? Das liegt daran, dass auch Elektrogeräte erstmal als mobiles Inventar gelten und somit nicht zwingend im Preis mit drin sind. Wenn sie aber Teil der Einbauküche sind (kein freistehender Kühlschrank), können sie ggf. inbegriffen sein. Das kommt darauf an, ob die Einbauküche generell mit dabei ist (s. Punkt 1). Auch Waschmaschinen, Fernseher und Lampen sind in der Regel nicht mit drin (fest verbaute Deckenleuchten aber z. B. schon). Bei Alarmanlagen, Rauchmeldern, Parabolantennen oder Photovoltaikanlagen gilt: sie gelten gemeinhin als Zubehör und werden somit mitverkauft, sofern im Vertrag nichts anderes steht.

7. Eingebaute Extras

Die Kinder sind total ausgerastet, als sie bei der Besichtigung die Kletterwand im Flur gesehen haben? Dann besser Erwartungsmanagement betreiben: die bleibt eventuell nicht. Obwohl sie fest verbunden ist, zählt sie als bewegliches Inventar, und kann in der Regel auch relativ problemlos wieder abmontiert werden. Das gilt auch für andere Indoor-Spielgeräte. Auch Eigenanfertigungen wie Hochbetten oder Bücherregale zählen nicht als wesentliche Bestandteile eines Hauses. Hier gibt es aber eine Sonderregelung: Wenn die Einbaumöbel nämlich speziell angepasst sind und nicht wieder an anderer Stelle aufgebaut werden können, werden sie zu wesentlichen Bestandteilen und sind somit im Preis mit drin. Aber auch hier ist auf der sicheren Seite, wer nachfragt und alles im Vertrag festhält.

Wichtiger Hinweis i.S. Grunderwerbsteuer (GrESt):

Bei der Unterscheidung zwischen wesentlichen Bestandteilen und Zubehör kann man Steuern sparen. Auf Zubehör fällt nämlich keine Grunderwerbsteuer an. Da kann es sinnvoll sein, einen gesonderten Vertrag aufzusetzen für die Dinge, die man abkauft, damit diese nicht in den Gesamtkaufpreis eingerechnet und somit versteuert werden. Auch die Notar- und Maklergebühren bleiben dadurch geringer, da diese sich prozentual aus dem Kaufpreis ergeben. Aber Achtung, das Finanzamt schaut hier genau hin. Und auch auf die Finanzierung kann dies Auswirkungen haben, da mit dem Gesamtkaufpreis auch der Wert der Kreditsicherheit für die Bank sinkt. Am besten hält man vorab Rücksprache mit Fachleuten (Steuerberater, Notare, Finanzierungsberater), welche Variante im Einzelfall am sinnvollsten ist.

[September 2024]

Ist ein Tilgungswechsel in der Baufinanzierung sinnvoll?

Ein Tilgungswechsel in der Baufinanzierung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, um die Finanzierung an geänderte Umstände anzupassen. Ein paar Gründe, warum ein Tilgungswechsel erwogen werden könnte:

1. verbesserte finanzielle Situation:

wenn die Einkommenssituation sich verbessert hat, können über einen Tilgungswechsel eine höhere Tilgung vereinbart werden und man somit schneller schuldenfrei sein.

2. Finanzielle Engpässe überwinden:

bei finanziellen Schwierigkeiten kann es sinnvoll sein, die Tilgung vorübergehend zu reduzieren, um die monatliche Belastung zu verringern.

3. Anpassung an Lebensphasen:

Bei Veränderungen im Lebenszyklus wie Beginn/Ende Elternzeit oder Rentenbeginn kann ein Tilgungswechsel helfen, die Finanzierung an neue Gegebenheiten und Möglichkeiten anzupassen.

Es ist wichtig, die langfristige Wirkung eines Tilgungswechsels zu bedenken, da dies i.d.R. Auswirkungen auf die Gesamtkosten der Finanzierung hat. Bevor ein Tilgungswechsel vorgenommen wird, sollten die Vor- und Nachteile abgewogen werden, um sicherzustellen, dass dies die beste Entscheidung für die jeweilige dividuelle Situation ist.

Viele Institute bieten, ob mit oder ohne Zuschlag, Tilgungswechsel in ihren Verträgen an. Zudem besteht oft die Möglichkeit alternativ bzw. zusätzlich auch Sondertilgungen zu nutzen, vorausgesetzt, auch diese sind vertraglich vereinbart.

[September 2024]

Knappe Mehrheit der Familien wohnt in eigenen vier Wänden

Wie AssCompact berichtet, wohnte im Jahr 2022 eine knappe Mehrheit der rund 12,4 Millionen Familien hierzulande in ihren eigenen vier Wänden. Ihr Anteil betrug damit rund 57%. Das ist ein Ergebnis der Zensusdatenbank zu Haushalten und Familien, woraus das Statistische Bundesamt (Destatis) in Auszügen Ergebnisse veröffentlicht. 2011 war dies bei 56% der Familien der Fall. Zu Familien zählen im Zensus 2022 Paare ohne und mit Kindern sowie alleinerziehende Eltern mit Kindern. Bei den Paaren mit Kindern lag der Anteil derer, die im selbst genutzten Eigentum lebten, sogar bei 62 %.

Im Vergleich der Bundesländer gibt es aber erhebliche Unterschiede: Besonders häufig lebten Paare mit Kindern im Saarland (74%) in den eigenen vier Wänden, besonders selten dagegen in Berlin (25%). Bei den kreisfreien Städten zeigt sich: Paare mit Kindern lebten am häufigsten in Emden (67%), Zweibrücken (64%) und Ansbach (63%) im selbst genutzten Wohneigentum. In Berlin (25%), Leipzig (28%) und Offenbach am Main (30%) war Wohneigentum bei Paaren mit Kindern hingegen am seltensten vertreten.

Doch wie viel Wohnfläche beanspruchen die Familien dabei für sich? Jeweils 19% der Familien standen 60 bis 79 Quadratmeter oder 80 bis 99 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Jeweils 15% der Familien wohnten auf 100 bis 119 Quadratmetern oder 120 bis 139 Quadratmetern. Weitere 10% der Familien lebten auf 140 bis 159 Quadratmetern. Auf einer Wohnfläche von nur 40 bis 59 Quadratmetern lebten zum Zensusstichtag deutschlandweit 7% der Familien. 5 % der Familien standen 160 bis 179 Quadratmeter zur Verfügung, 3% der Familien sogar 180 bis 199 Quadratmetern. Auf 200 und mehr Quadratmetern lebten 6% der Familien.

In den Stadtstaaten Berlin (14%) und Hamburg (11%) sowie in den östlichen Bundesländern Sachsen (12%), Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 11%) war eine Wohnfläche von 40 bis 59 Quadratmetern bei Familien häufiger als im Bundesschnitt verbreitet, in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz mit 4% und im Saarland mit 3% seltener. Bei den kreisfreien Städten war der Anteil der Familien, die auf einer Fläche von 40 bis 59 Quadratmetern wohnten, in Halle (Saale) (21%) bundesweit am höchsten und in Zweibrücken (4%) bundesweit am niedrigsten.

Einen deutlichen Zuwachs verzeichneten die Einpersonenhaushalte von Senioren. Mittlerweile macht ihr Anteil 15,1% aller Haushalte in Deutschland aus. 2011 waren dies noch 12,5% der Haushalte. Als Senioren gelten Personen, die zum Zensus-Stichtag das 65. Lebensjahr vollendet haben. Der Anteil alleinlebender Senioren war in den östlichen Bundesländern Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen mit jeweils 17% überdurchschnittlich hoch. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen waren es 14% aller Haushalte. Bei den kreisfreien Städten waren in Suhl 21% der Haushalte alleinlebende Senioren, während es in Mainz und Heidelberg jeweils 12% waren.

[September 2024]

Start KfW-Programm 308 (Jung kauft Alt)

Mit dem neuen KfW-Programm ab 03.09.2024 sollen Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Objekte mit zinsgünstigen KfW-Krediten unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen),

– die eine bestehende Wohnimmobilie erwerben und anschließend energetisch sanieren,
– die die geförderte Wohnimmobilie nach Erwerb als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 %
Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen,
– bei denen zum Zeitpunkt des Antrags mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
– deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich
10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet,
– die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und
– die bei Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen „Baukindergeld“ (424),
„Wohneigentum für Familien“ (300) oder „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) (308) in Anspruch genommen haben.

Gefördert wird der Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie,

– die zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines gültigen Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G, oder H eingestuft ist.
– die innerhalb von 54 Monaten ab Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“
gemäß der „Technischen Mindestanforderungen – Wohngebäude“ für die „Bundesförderung für
effiziente Gebäude“ saniert werden.

Für die Sanierung kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (261) in Anspruch genommen
werden.

Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.

Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.

Maximale Kreditbeträge:

– 1 Kind: 100.000 Euro
– 2 Kinder: 125.000 Euro
– ab 3 Kinder: 150.000 Euro

Mehr Infos bei der KfW unter https://t1p.de/ge71i.

Wichtig zu wissen: große Banken wie die Commerzbank, Deutsche Bank/DSL und ING werden das Programm direkt zum Start nicht anbieten. In den Förderbedingungen könnten noch nicht abschätzbare Risiken liegen, die eventuell zur Förderschädlichkeit und zu Widerrufen durch die KfW führen können.

[September 2024]

Höhere Preise für Wohnungen bei guter Energieeffizienz

Wie AssCompact berichtet, hat der Postbank Wohnatlas die Situation auf dem deutschen Immobilienmarkt analysiert:

Die Lage ist längst nicht mehr alles beim Kauf einer Eigentumswohnung: Denn aufgrund stark gestiegener Energiepreise und der im März 2024 verabschiedeten EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die in Deutschland im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umgesetzt wird, hat ein weiteres Kriterium an Stellenwert gewonnen: die Energieeffizienz.

Doch wie ist das Angebot an energieeffizienten Eigentumswohnungen regional in Deutschland verteilt? Und welchen Aufpreis müssen Käufer für den Kauf einer energieeffizienten bereit sein zu bezahlen? Dazu hat das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) Immobilienangebote in den 400 Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands untersucht und kürzlich im Postbank Wohnatlas veröffentlicht.

Die Untersuchung belegt: Der Anteil der angebotenen Eigentumswohnungen mit guter und sehr guter Energieeffizienz – darunter verstehen die Studienautoren die Energieeffizienzklassen A+, A, B, C und D – ist in Deutschland nicht gleich verteilt. In 38 Regionen sind nämlich nur wenige solcher Wohnungen zu finden. In diesen 26 Landkreisen, neun Groß- und drei Mittelstädten verfügt höchstens eine von vier angebotenen Eigentumswohnungen über eine sehr gute oder gute Energieeffizienz.

Den niedrigsten Anteil hat der Vogelsbergkreis in Hessen mit 9,4%. Ebenfalls gering ist der Anteil im brandenburgischen Landkreis Uckermark (13,3%) und dem Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz (18,8%). Es folgen zwei weitere hessische Landkreise: Werra-Meißner-Kreis und Hersfeld-Rotenburg (je 19%).

In 22 Regionen, vorwiegend im Osten und Süden der Republik, verfügt mindestens jede zweite angebotene Eigentumswohnung über die Energieeffizienzklasse D und besser. Darunter fallen 16 Landkreise und vier Mittelstädte sowie die Großstädte Erfurt (Thüringen) und Erlangen (Bayern). In weiteren 30 Regionen liegt der Anteil der Angebote mit guter bzw. sehr guter Energieeffizienz zwar unter 50%, aber mindestens bei 45%. Diese insgesamt 52 von 400 Regionen liegen geografisch bevorzugt in den ostdeutschen Bundesländern und im südlichen Teil Bayerns.

Die Top-10-Regionen mit hohen Anteilen an Angeboten mit guten Energieeffizienzklassen liegen dagegen ausschließlich in Bayern und in ostdeutschen Bundesländern. Das läge u. a. an dem hohen Bestand an inzwischen oft energetisch sanierten Plattenbauten in vielen Städten im Osten sowie einem höheren Anteil an neueren Gebäuden, erklärt die Studie. Ganz oben auf der Liste steht die Stadt Gera in Thüringen mit einem Anteil von 57% an Wohnungen mit guter Effizienzklasse. Die ebenfalls in Thüringen gelegene Stadt Suhl liegt mit 55,6% nur knapp darunter. Ähnliche Höchstwerte erreichen die Landkreise Fürth (Bayern), Vorpommern-Rügen (Mecklenburg-Vorpommern), Saalfeld-Rudolfstadt (Thüringen), Freising (Bayern) und Weimarer Land (Thüringen).

Der Blick auf die deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern wiederum zeigt, dass die Spitzenreiter in Thüringen und Bayern liegen. In Erlangen (Bayern) haben 52,2% der angebotenen Eigentumswohnungen eine Energieeffizienzklasse von D oder besser, in Erfurt noch 50,8%. In den Top 10 der Großstädte finden sich aber auch Orte in anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Niedersachsen.

Energieeffiziente Gebäude haben allerdings ihren Preis, so das zweite Hauptergebnis der Studie. In München etwa beträgt die Preisdifferenz zwischen Angeboten mit und ohne gute Energieeffizienz durchschnittlich beachtliche 1.727 Euro pro Quadratmeter. Im Vorjahr belegte die bayerische Landeshauptstadt noch den dritten Platz im Ranking, der Aufschlag ist also größer geworden. In München kostete eine Wohnung mit dem schlechteren Energiestandard der Energieeffizienzklassen E, F, G oder H durchschnittlich 8.077 Euro pro Quadratmeter, Wohnungen mit höherem Energiestandard der Energieeffizienzklassen A+, A, B, C und D dagegen 9.805 Euro pro Quadratmeter.

Insgesamt zahlen Käufer von Eigentumswohnungen in den Big 7 immer einen Aufschlag für einen besseren energetischen Standard. Die zweithöchste Preisdifferenz zwischen Angeboten mit guter und schlechter Energieeffizienz besteht in Frankfurt am Main, gefolgt von Hamburg. „In Regionen mit überdurchschnittlich teuren energieeffizienten Wohnungen lohnt sich womöglich die Sanierung einer älteren bzw. weniger energieeffizienten Immobilie“, sagt Manuel Beermann, verantwortlich für das Immobiliengeschäft der Postbank.

Auch jenseits der großen Metropolen existieren deutliche Preisaufschläge bei energieeffizienten Immobilien. So werden in 64 Regionen Aufschläge von mehr als 1.000 Euro je Quadratmeter für Wohnungen mit einer guten Effizienzklasse aufgerufen. Darunter fallen unter den Großstädten Oldenburg (Niedersachsen) und Wiesbaden (Hessen), die Mittelstädte Rosenheim (Bayern) und Emden (Niedersachsen) sowie mehrere Landkreise in Ferienregionen. Zu den teuren Gegenden gehören auch viele Landkreise – vor allem im Norden und Süden Deutschlands.

In 130 Regionen beträgt der Preisaufschlag für energetisch effiziente Wohnungen weniger als 500 Euro je Quadratmeter, in 48 dieser Regionen sogar weniger als 250 Euro. Viele davon liegen in Sachsen (9), Thüringen (8), Bayern (7) und Niedersachsen (4). Nur zwölf Euro mehr pro Quadratmeter müssen Käufer*innen im Landkreis Bautzen (Sachsen) für mehr Energieeffizienz investieren, im Landkreis Görlitz (Sachsen) sind es 24 Euro, in Brandenburg an der Havel (Brandenburg) 40 Euro, in der kreisfreien Stadt Frankenthal (Pfalz) in Rheinland-Pfalz 51 Euro und in der Stadt Passau (Bayern) 65 Euro.

Daneben gibt es auch sieben Regionen, in denen Eigentumswohnungen mit Energieeffizienzklassen D und besser im Durchschnitt sogar weniger als Wohnungen mit einer schlechteren Energieeffizienz kosten. Das liegt vor allem an der Lage. Denn in vielen Altstädten gebe es kaum Neubauten und die energieeffizienten Gebäude stünden in weniger attraktiven Außenbezirken, so der Postbank Wohnatlas. Die größte Preisdifferenz weist die kreisfreie Stadt Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) auf. Für Eigentumswohnungen in Gebäuden mit Effizienzklassen E, F, G und H zahlen Käufer im Schnitt 912 Euro mehr pro Quadratmeter als für energieeffizientere Wohnungen. Auch in den Landkreisen Lindau (Bodensee) in Bayern, Mittelsachsen und Meißen (Sachsen), Greiz (Thüringen) sowie der Stadt Heidelberg (Baden-Württemberg) sind Erwerber von energieeffizienten Immobilien finanziell im Vorteil.

[August 2024]