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TOP-DIENSTLEISTER und TOP-EMPFEHLUNG 2025 – bei nun über 425 Top-Bewertungen

Auch für 2025 sind wir wieder von ProvenExpert als TOP-DIENSTLEISTER 🔝 und TOP-EMPFEHLUNG 🔝 ausgezeichnet worden 🏆🏅🏵️.

Seit 2018 haben wir Jahr für Jahr (bereits im 8. Jahr in Folge) diese Auszeichnungen erhalten. Zu Grunde liegen nunmehr über 425 Bewertungen von echten Kunden mit der Gesamtnote „sehr gut“ (im Schnitt mit 4,96/5,00 Sternen) und: einer 100%igen Weiterempfehlungsquote vor… 🙌🎊😃.

Ohne die Kunden, die klug-finanziert so fleißig und sehr gut bewerten, wäre ein solches Ergebnis nicht möglich. Daher an dieser Stelle ein großes „Dankeschön“ 🙏🙏🙏.

Hier geht es auf direktem Weg zu den Bewertungen: https://www.provenexpert.com/klug-finanziert-de/ 👀

Und zur Echtheit der Bewertungen siehe: https://klug-finanziert.de/impressum/ 👀 

[Februar 2025]

Wie Sie Fallen im Bauvertrag vermeiden

Für alle Bauwilligen ein interessanter Artikel aus Test.de, der auch von Nicht-Abonnenten für EUR 4,90 gekauft werden kann (s. https://t1p.de/9wved).

Denn beim Bau eines Eigenheims lauern Fallen. Wer reinfällt, riskiert meist das ganze Vermögen – sogar bei Schlüssel­fertig-Verträgen. Wie Sie die Risiken im Griff behalten, zeigt dieser Bericht.

[Januar 2025]

Stilllegung von Gasanschlüssen-/netzen

Haus & Grund RheinlandWestfalen hat Informationen zusammengestellt, was geschieht, wenn der alte Gasanschluss nicht mehr benötigt wird (z.B. wegen Umstieg auf eine Wärmepumpe).

Wenn der Gasanschluss dauerhaft nicht mehr genutzt wird, gibt es grundsätzlich zwei Optionen: stilllegen oder zurückbauen lassen. Dafür muss ein Antrag bei dem entsprechenden Netzbetreiber eingereicht werden. Die meisten Anbieter stellen auf ihrer Webseite diesbezügliche Formulare zur Verfügung. Der bestehende Gasliefervertrag muss ebenfalls gekündigt werden, da er nicht automatisch bei einer Stilllegung oder einem Rückbau des Gasanschlusses endet. Die Kündigung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Stilllegung oder der Rückbau nicht zwingend zu einem Sonderkündigungsrecht führen.

Bei der Stilllegung wird der Anschluss vom Verteilnetz getrennt. Dabei wird die Hauptabsperreinrichtung geschlossen beziehungsweise bei fehlender Absperreinrichtung die Netzanschlussleitung physisch getrennt. Aus Sicherheitsgründen werden die dahinterliegenden Gasleitungen bis zur Hauptversorgungsleitung entgast. Die Netzanschlussleitungen und Anlagenteile werden jedoch nicht entfernt. Eine spätere Inbetriebnahme kann – je nach technischen Gegebenheiten – auch künftig möglich bleiben. Der Gaszähler sollte ebenfalls abmontiert und retourniert werden, da anderenfalls weiterhin Grundkosten anfallen können.

Bei einem Rückbau wird die Gasleitung von der allgemeinen Versorgungsleitung abgetrennt, und die Netzanschlussleitungen und Anlagenteile werden entfernt. Hierbei handelt es sich um eine endgültige Maßnahme, das heißt der Netzanschluss ist anschließend nicht mehr nutzbar. Das Grundstück, auf dem sich der Netzanschluss bis zu seiner Trennung befand, gilt aus Sicht der Gasversorgung ab dann als nicht erschlossen. Eine erneute Versorgung ist nur mit einem neuen Anschluss möglich.

Ein Sonderfall ist das Pausieren des Netzanschlusses. Dabei bleibt der gesamte Anschluss inklusive Messeinrichtung in der Regel erhalten, und die Gasbelieferung kann jederzeit wieder aufgenommen werden. Allerdings ist dies in den wenigsten Fällen sinnvoll, da der Netzbetreiber dabei oft eine Vorhaltepauschale erhebt und somit jährlich Kosten entstehen. Theoretisch könnte zwar die vorhandene Gasleitung irgendwann in der Zukunft für die Energieversorgung mit grünem Wasserstoff genutzt werden. Doch ob das für Privathaushalte jemals eine Alternative sein wird und ob dann überhaupt genügend Wasserstoff zur Verfügung steht, ist derzeit nicht absehbar.

Welche Kosten fallen an? Die Stilllegung und der Rückbau dürfen in der Regel nur durch den jeweiligen Netzbetreiber vorgenommen werden. Diese handhaben die Stilllegungskosten sehr unterschiedlich. In vielen Regionen müssen Eigentümer hierfür vierstellige Beträge bezahlen, andere Betreiber erheben eine Pauschale von einigen Hundert Euro. Anscheinend geht es auch anders: Es gibt Netzbetreiber, die gar kein Geld in Rechnung stellen.

Damit die Energiewende im Gebäudebestand nicht noch teurer wird, fordert Haus & Grund daher, dass die Stilllegung beziehungsweise der Rückbau eines Gasanschlusses für Eigentümer generell kostenlos sein sollte. Auch die Kosten für diejenigen, die ihren Gasanschluss noch weiter nutzen müssen, dürfen nicht steigen. Derzeit tragen alle Gaskunden die Betriebs- und Wartungskosten des Netzes über die Netzentgelte. Da aktuell rd. 48% der Privatwohnungen in Deutschland Gas als Energiequelle nutzen, können diese Kosten noch auf viele Schultern verteilt werden. Diese Verteilung wird sich jedoch in den nächsten Jahren ändern, sodass weniger Menschen für die Betriebskosten aufkommen müssen. Dies könnte eine erhebliche finanzielle Belastung für Eigentümer darstellen, die aus verschiedenen Gründen nicht schnell genug vom Gasnetz umsteigen können.

[Januar 2025]

In NRW gilt jetzt eine Solarpflicht bei Neubauten

Haus&Grund RheinlandWestfalen weist auf eine wichtige Neuerung für Bauherren in Nordrhein-Westfalen hin: seit dem 01.01.2025 gilt neue Wohngebäude eine Solarpflicht.

Dabei gilt diese Regelung der Landesbauordnung für alle Neubauten, deren Bauantrag seit dem 1. Januar 2025 gestellt wird – bereits 2024 genehmigte neue Wohngebäude, deren Bau erst 2025 beginnt, sind also noch nicht betroffen.

Mindestens 30% der Brutto-Dachfläche müssen bedeckt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob auch wirklich die gesamte Fläche für Photovoltaik geeignet ist. Sprich: Auch nach Norden gerichtete Dachflächen oder von einem großen Baum oder einem Nachbargebäude beschattete Dachbereiche zählen mit zur Gesamtfläche, auf deren Grundlage die 30% berechnet werden. So entfällt die Pflicht etwa dann, wenn nicht vermeidbar ist, dass die gesamte Bruttodachfläche nach Norden zeigt.

Ausnahmeregelungen gibt es für „alle untergeordneten Gebäude und Behelfsbauten“ (z.B. Gartenlauben oder Garagen). Auch bei einer Nutzfläche von weniger als 50 qm gilt die Verpflichtung nicht. Auch wenn eine Solaranlage auf einem Objekt technisch nicht umsetzbar sein sollte oder nachweislich unwirtschaftlich wäre, wird von der Solarpflicht abgesehen. Allerdings sind Neubauten möglichst so zu gestalten sind, dass eine Solaranlage ermöglicht wird – die Ausnahmeregelung wegen technischer Unmöglichkeit dürfte also im Neubau selten greifen.

Auch ausgenommen sind Gebäude, bei denen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung im Wege steht – wie eine örtliche Gestaltungssatzung. Eine Befreiung von der Solarpflicht ist außerdem möglich, wenn deren Erfüllung eine unbillige Härte bedeuten würde.

Übrigens kann mit einer Solarthermie-Anlage die Pflicht – zumindest anteilig – erfüllt werden. Der Bauherr muss die Investition in die Solaranlage außerdem nicht selbst auf sich nehmen: er kann die Solarpflicht auch erfüllen, indem er einen entsprechenden Anbieter eine gemietete PV-Anlage auf dem Dach des neuen Wohngebäudes errichten lässt. Wer die Solarpflicht nicht erfüllt, muss beim Ein- oder Zweifamilienhaus mit 5.000 Euro Bußgeld rechnen, beim Mehrfamilienhaus können es auch 25.000 Euro werden.

WICHTIG: ab dem 1. Januar 2026 erweitert sich die Solarpflicht in NRW auch auf Bestandsgebäude, bei denen eine umfassende Dachsanierung durchgeführt wird (vollständige Erneuerung der Dachhaut). Dabei gelten dann allerdings nur 30% der tatsächlich geeigneten Dachfläche als Mindestgröße für die geforderte Solaranlage. Da eine solche Dachsanierung meist nicht genehmigungspflichtig ist, gilt die Pflicht für alle Dächer, bei denen die Sanierungsarbeiten nach dem 1. Januar 2026 beginnen.

[Januar 2026]

Frohe Weihnachten 2024

Wir wünschen allen unseren Kunden, Partnern und Freunden ein fröhliches Weihnachtsfest.

Statt Weihnachtskarten haben wir auch in diesem Jahr wieder an die Organisationen „SOS-Kinderdorf“ und „Ärzte ohne Grenzen“ gespendet.

[Weihnachten 2024]

Bauträger – 4 Tipps zum Käuferschutz

Capital gibt in einem Bericht, s. https://t1p.de/qam89, Hinweise und Tipps, wie sich ein guter Bauträger finden lässt bzw. worauf Käufer achten sollten.

Während der Bauphase sind nach Baufortschritt i.d.R. bereits hohe Zahlungen an den Bauträger zu leisten. Und es besteht latent immer die Gefahr, dass durch Probleme des Bauträgers, ggf. sogar dessen Insolvenz, am Ende nur eine unfertige oder gar mängelbehaftete Immobilie zu besitzen.

Hier die Tipps in der Übersicht (mehr s. Link oben):

Im Internet nach Bewertungen suchen

Gibt es Probleme bei Projekten, die aktuell laufen oder schon abschlossen wurden. Oder sind Bewertungen gar zu euphorisch und nicht echt. Dann tiefer in die Recherche einsteigen!

Qualitäts-Check bei laufenden/abgeschlossenen Projekten

Besichtigung von anderen Bauprojekten geben einen Einblick, wie Objekte (auch viele Jahre) nach Fertigstellung aussehen und im Gespräch mit Eigentümer vor Ort, lassen sich zur Bauabwicklung wichtige Erkenntnisse sammeln.

Finanzlage des Unternehmens checken

Um eine Bonitätsauskunft der Bank bitten. Seriöse Anbieter haben damit in der Regel kein Problem.

Das Vertragswerk prüfen

Insbesondere der Leistungsumfang muss so eindeutig wie möglich, und nicht grob und schwammig, beschrieben sein. Ebenso der Bauzeitraum. Auch Vertragsstrafen bei verspäteter Fertigstellung werden empfohlen.

[Dezember 2024]

Kein Post-Prio mehr ab 01.01.2025

Wie tagesschau.de berichtet, stellt die Dt. Post den Prio-Brief zum Jahresende ein.

Der Prio-Brief war bislang eine besondere Versandalternative für Verbraucher, die es beim Briefversand eilig haben: Für einen Aufpreis von 1,10 Euro zum normalen Porto bekam man dafür die Zusicherung, dass der Brief „mit einer höheren Wahrscheinlichkeit“ schon am nächsten Werktag ankommt.

Doch nun wird der Prio-Brief zum Jahresende eingestellt, wie die Deutsche Post mitteilte. Der DAX-Konzern begründete das Produkt-Aus damit, „dass Briefe nicht mehr die gleiche Eilbedürftigkeit wie vor 20 Jahren haben, als es noch nicht die breite Konkurrenz durch elektronische Medien gab“.

Tatsächlich war der Prio-Brief nie der ganz große Erfolg, sondern eine Nische. Das könnte allerdings auch damit zusammenhängen, dass der Vorteil eines Prio-Briefs im Vergleich zum normalen Versand bislang eher gering war. Schließlich mussten den gesetzlichen Vorschriften zufolge sowieso 80 Prozent der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag da sein.

Diesen Wert übertrifft die Post. Die meisten Standardbriefe, die 85 Cent kosten, sind also am nächsten Tag da – auch ohne Prio-Aufpreis. Doch das ändert sich: 2025 wird der Zeitdruck für die Post abgeschwächt; dann muss der Großteil der Briefe erst nach drei Tagen ankommen.

Die Reform des Postgesetzes, die Anfang 2025 greift, könnte nun eigentlich Rückenwind bedeuten für die Dienstleistung einer schnellen Zustellung wie beim Prio-Brief. Denn dann müssen die meisten Briefe erst nach drei Tagen ankommen.

Durch die Verlangsamung der Beförderung normaler Briefe hätte der Prio-Brief als Spezialprodukt mit schneller Zustellung einen klaren Mehrwert: Empfänger hätten ihn schon am nächsten Tag und nicht erst in drei Tagen, wie es die neue Vorschrift vorsieht. Grundsätzlich würde das neue Postgesetz den Prio-Brief für Kunden attraktiver machen. Dennoch kommt das Aus.

Für die Verbraucher bedeutet das vor allem eines: Eilige Briefe werden deutlich teurer. Denn wer künftig eine rasche Zustellung sicherstellen will, der muss ein Einschreiben verschicken. Das werde „das Produkt für die schnellere Briefzustellung sein“, so die Post.

Der Preisaufschlag beträgt bei einem Einwurf-Einschreiben derzeit 2,35 Euro, etwa doppelt so viel wie beim Prio-Brief. Ein als Einwurf-Einschreiben verschickter Standard-Brief kostet aktuell 3,20 Euro. Wird er als Prio-Brief aufgegeben, sind es 1,95 Euro.

[Dezember 2024]

Neuere Wohnungen bis zu 45% teurer

AssCompact berichtet von einer Analyse von immowelt, die beleuchtet, wie das Baujahrzehnt den Angebotspreis von Eigentumswohnungen beeinflusst.

Denn eine moderne Bausubstanz bietet viele Vorteile, wirkt sich aber auch auf den Preis einer Immobilie aus: Eigentumswohnungen in Großstädten, die nach 2010 erbaut wurden, sind bis zu 46% teurer als vergleichbare Objekte aus den 1990er-Jahren. Der Preisunterschied kann dann bis zu 2.300 Euro pro Quadratmeter bedeuten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Immobilienportals immowelt. Analysiert wurden die 14 größten Städte hierzulande.

Laut Analyse weisen alle untersuchten Städte deutliche prozentuale Preisunterschiede auf zwischen Immobilien neueren Baujahres und solchen, die vor dem Jahr 2000 fertiggestellt: In 6 der 14 Städte sind Wohnungen mit Baujahr nach 2010 im Mittel mindestens ein Drittel teurer als vergleichbare Objekte aus den 1990er-Jahren. Auch in Städten mit geringerer prozentualer Preisdifferenz müssen Käufer von Neubauten ein Fünftel mehr für eine neuere Wohnung aufwenden.

Besonders hohe prozentuale Preisaufschläge für neuere Wohnungen sind laut immowelt in Städten mit generell eher niedrigen Preisen zu beobachten. In Dresden kosten moderne Objekte im Schnitt 45,3% mehr, in Leipzig 44,4%. In absoluten Zahlen muss ein Käufer in Dresden im Mittel 1.173 Euro mehr für den Quadratmeter einer Immobilie neuerer Bausubstanz berappen. In Leipzig sind es 1.034 Euro mehr. 

In den Metropolen sind die prozentualen Preisaufschläge wegen der ohnehin bereits hohen Quadratmeterpreise zwar prozentual niedriger, in absoluten Zahlen ausgedrückt sind die preislichen Auswirkungen aber sehr deutlich: Wer in München eine nach 2010 errichtete Wohnung kauft, muss im Mittel 2.338 Euro pro Quadratmeter mehr einkalkulieren – und damit 28,5% mehr als für eine vergleichbare Wohnung aus den 90ern. In Berlin liegt der Preisaufschlag für ein jüngeres Baujahr bei 1.707 Euro (+35,1%) und in Hamburg bei 1.657 Euro (+27,7%). 

Die Datengrundlage für die Berechnung der Kaufpreise bildeten auf immowelt.de inserierte Angebote in den 14 größten deutschen Städten. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte zeigen die Quadratmeterpreise von Bestandswohnungen (75 m², drei Zimmer im ersten Stock) mit Baujahr zwischen 1990 und 2000 sowie nach 2010 (ohne Neubau) zum 01.10.2024. Es handelt sich um Angebots-, keine Abschlusspreise.

Weitere Informationen zur Analyse gibt es unter immowelt.de.

[Dezember 2024]

Haus & Grund rät: Fördermittel jetzt noch sichern

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland rät investitionswilligen Eigentümern, jetzt zügig Förderanträge zu stellen. Denn angesichts der aktuellen politischen Lage ist davon auszugehen, dass der Haushaltsetat für das Jahr 2025 nicht mehr rechtzeitig beschlossen werde. Und: Die Fördertöpfe für Heizungsförderung und energetische Modernisierungsmaßnahmen sind begrenzt.

Während einer vorläufigen Haushaltsführung können keine neuen Mittel bewilligt werden, was zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Förderung führen könnte. Wer plant, Förderprogramme beispielsweise der KfW-Bank oder des BAFA zur Finanzierung einer neuen Heizung oder für die energetische Modernisierung in Anspruch zu nehmen, sollte jetzt aktiv werden“, erläuterte Verbandspräsident Dr. Kai Warnecke. Der Verband weist darauf hin, dass eine frühzeitige Antragstellung die Chancen erhöht, noch von den bestehenden Fördertöpfen zu profitieren.

Bereits bewilligte Mittel würden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt. Verzögerungen oder Pausen in der Bearbeitung neuer Anträge könnten jedoch auftreten. In der vorläufigen Haushaltsführung würden nur laufende gesetzliche Verpflichtungen und Maßnahmen finanziert, die bereits im Haushaltsplan des Vorjahres berücksichtigt worden seien. Neue Fördermaßnahmen oder zusätzliche Mittel für bestehende Programme könnten in dieser Phase nicht bewilligt werden.

[Dezember 2024]

Viele wollen ein Eigenheim kaufen

Unser Partner Prohyp weist auf eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Simon Kucher, bei der rund 1.300 Menschen zu ihren Kaufwünschen befragt wurden, hin. Diese zeigt auf, dass viele Kaufinteressenten sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen wollen, obwohl in den vergangenen zwei Jahren die Finanzierungskosten deutlich gestiegen sind.

Zwar sieht sich die Hälfte der Befragten durch die gestiegenen Zinsen in ihrem Budget eingeschränkt, doch fast zwei Drittel würden für die Finanzierbarkeit auf bis zu 10qm Wohnfläche verzichten.

Hauptmotivation sind steigende Mieten: fast die Hälfte der Umfrageteilnehmer rechnet mit über 5% Mietanstieg pro Jahr. Befeuern könnten die Mietpreise neben dem anhaltendend knappen Wohnraum auch ein Aus der Mietpreisbremse nach einem Regierungswechsel, wie die WirtschaftsWoche schreibt.

Ohne ein neues Gesetz zur Verlängerung würden die schon bald auslaufen. Laut dem Deutschen Mieterbund würde die Regulierung in Städten wie Berlin, Hamburg und Köln bereits im ersten Halbjahr 2025 enden, ebenso in den baden-württembergischen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Bei den Vergleichsrechnungen zwischen Eigentum und Miete kann die Entwicklung der Mietendynamik also weiter zulegen, sollte die Mietpreisbremse wegfallen und Eigentum an Attraktivität gewinnen.

[November 2024]