Mit dem neuen KfW-Programm ab 03.09.2024 sollen Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Objekte mit zinsgünstigen KfW-Krediten unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen),

– die eine bestehende Wohnimmobilie erwerben und anschließend energetisch sanieren,
– die die geförderte Wohnimmobilie nach Erwerb als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 %
Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen,
– bei denen zum Zeitpunkt des Antrags mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
– deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich
10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet,
– die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und
– die bei Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen „Baukindergeld“ (424),
„Wohneigentum für Familien“ (300) oder „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) (308) in Anspruch genommen haben.

Gefördert wird der Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie,

– die zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines gültigen Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G, oder H eingestuft ist.
– die innerhalb von 54 Monaten ab Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“
gemäß der „Technischen Mindestanforderungen – Wohngebäude“ für die „Bundesförderung für
effiziente Gebäude“ saniert werden.

Für die Sanierung kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (261) in Anspruch genommen
werden.

Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.

Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.

Maximale Kreditbeträge:

– 1 Kind: 100.000 Euro
– 2 Kinder: 125.000 Euro
– ab 3 Kinder: 150.000 Euro

Mehr Infos bei der KfW unter https://t1p.de/ge71i.

Wichtig zu wissen: große Banken wie die Commerzbank, Deutsche Bank/DSL und ING werden das Programm direkt zum Start nicht anbieten. In den Förderbedingungen könnten noch nicht abschätzbare Risiken liegen, die eventuell zur Förderschädlichkeit und zu Widerrufen durch die KfW führen können.

[September 2024]