Kein Platz fürs Auto? Eine Zweckentfremdung der Garage kann teuer werden.

Wie der WDR unter Bezug auf Haus & Grund Rheinland Westfalen berichtete, müssen Garagen zum Abstellen von Autos genutzt werden und dürfen nicht als Hobby- oder Lagerraum genutzt werden. Die Stadt Niederkassel hat beispielsweise Ende 2018 Bußgelder von bis zu 500 Euro bei einer Zweckentfremdung angedroht.

Gartenmöbel und leere Bierkisten gehören daher nicht in die Garage, auch wenn Besitzer denken, sie könnten die Fläche nutzen, wie sie wollten.

Reifen, Werkzeuge, Fahrräder, aber alles bei ausreichendem Platz, darf durchaus mit in die Garage.

Die Gefahr, entdeckt zu werden ist allerdings überschaubar, da die Baubehörden selten Garagen kontrollieren. Es sein denn, einen Nachbarn stört es und dieser erstattet Anzeige.

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[Februar 2020]