Baudarlehen, die nach Ablauf der Zinsbindung meist noch nicht vollständig zurückgezahlt sind, werden oft zu besseren Zinskonditionen zu einer anderen Bank umgeschuldet. Die bestehenden Grundschulden werden hierbei in der Regel an die neue Bank abgetreten.

Im September 2019 hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen XI ZR 7/199 entschieden, dass Banken einen solchen Wechsel nicht durch Gebühren erschweren dürfen. So ein Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung, siehe auch https://bit.ly/2wtKcPQ.

Zunächst hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Kreissparkasse verklagt, die laut ihrem Preisverzeichnis eine Gebühr von 100 Euro verlangt hatte. Begründet wurden die Kosten mit dem Aufwand der Grundschuldabtretung.

Nach Einschätzung des zuständigen BGH-Richters ist ein solcher Aufwand der Bank mit dem Zins bereits abgegolten. So hatte im Vorfeld auch schon das Oberlandesgericht mit einem Urteil im Dezember 2018 der Kreissparkasse die Gebühr untersagt.

[März 2020]