Unser Partner Prohyp berichtet unter Bezug auf das Nachrichtenportal Euractiv darüber, dass nach dem Europäischen Parlament nun auch der EU-Ministerrat der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt hat. Sie muss ab 2026 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die EPBD-Richtlinie (Energy Performance of Building Directive) wurde hinsichtlich der neuen Mindeststandards heftig diskutiert und entschärft. Der sicher wichtigste Aspekt: es wird keine individuellen Sanierungspflichten für Wohngebäude geben. Energetisch sehr schlecht abschneidende Gebäude, werden trotzdem aufgewertet werden müssen. Dies kann bereits durch Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung der Fassade oder des Dachbodens erreicht werden. Hierbei sind öffentliche Fördermaßnahmen i.d.R. möglich und im Einzelfall zu prüfen.
Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) erwartet allerdings im ersten Halbjahr 2024 eine weiter sinkende Sanierungsquote: 2023 lag sie bei 0,7%, für die ersten sechs Monate werden 0,69 % erwartet. Um die Klimaziele 2030 für den Gebäudesektor zu erreichen, wären jedoch 2% notwendig, schreibt das Branchenportal Gebäude Energieberater.
Wer eine Immobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen will, sollte die Kosten für eine potenzielle Teilsanierung überschlagen und mit diesen Zahlen in die Verhandlung gehen. Hier unterstützt der kostenfreie Sanierungsrechner – zu finden auf der Webseite von klug-finanziert.de.
[April 2024]