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Studie sieht Benachteiligung bei Förderung von Wohneigentum

AssCompact berichtet über die Kritik der Landesbausparkassen auf Basis einer neuen Studie von empirica, dass die staatlichen Förderprogramme nicht beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen, weil sie von energetischen Mehrkosten aufgezehrt werden. Wohneigentum würde gegenüber dem Mietwohnungsbau diskriminiert.

Die für potenzielle Selbstnutzer gedachten KfW-Förderprogramme verfehlen weitgehend ihre Wirkung, da sie nicht beim eigentlichen Erwerb von Wohneigentum unterstützen, sondern lediglich einen Teil der Mehrkosten ausgleichen, die aus übergesetzlichen Energieeffizienz-Vorgaben an das Gebäude resultieren. Zu diesem Fazit kommt die empirica-Studie „Mieter oder Eigentümer – wer wird stärker gefördert?“ im Auftrag der Landesbausparkassen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass staatliche Hilfen aktuell im Wesentlichen dem Mietwohnungsbau zugutekommen würden. Die Landesbausparkassen sprechen von einer Diskriminierung der Selbstnutzer und fordern: Die nächste Bundesregierung müsse zu einer Wohnungsbauförderung zurückfinden, die potenziellen Wohneigentümern wieder eine faire Chance auf den Erwerb eigener vier Wände gebe.

Die Studienautoren bezeichnen die staatliche Förderung als „Scheinriesen“, da das Gesamtvolumen auf den ersten Blick zwar groß aussehe, bei näherer Betrachtung von Förderbarwerten aber auf „Erbsengröße“ schrumpfe.

Im Rahmen der Studie erfolgte eine Gegenüberstellung von bereinigten Barwerten der steuerlichen Förderung für Vermieter einerseits und der aktuellen Zinsvergünstigungen für unterschiedliche KfW-Förderkredite andererseits. Demnach werde eine neue Mietwohnung mit mindestens 18.000 Euro subventioniert, wohingegen der Staat den eigentlichen Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung allenfalls mit rund 100 Euro unterstützt. Die Studienautoren sprechen in diesem Zusammenhang von einer „gutwilligen Interpretation“ und ziehen den Vergleich mit dem Baukindergeld heran: Unter denselben Annahmen habe sich hier ein Förderbarwert auf Augenhöhe von rund 19.000 Euro ergeben.

„Angesichts der schwächelnden Wohneigentumsbildung sollte die künftige Bundesregierung hier dringend gegensteuern“, betont Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen und Auftraggeber der Studie. Als sinnvoll erachtet es Guthmann außerdem, die Grunderwerbsteuer zumindest für Ersterwerbende zu ermäßigen oder zu erlassen, besser noch für alle Käufe zur Selbstnutzung. „Kaum etwas hilft so effektiv über die Eigenkapitalhürde hinweg – und durch die sinkende Kreditbelastung zugleich auch über die Einkommenshürde“, so Guthmann.

Auch nach Ansicht von Studienautor Reiner Braun, Vorstandsvorsitzender des Berliner Forschungsinstituts empirica, sei es wohnungspolitisch geboten, die aktuelle Benachteiligung der Wohneigentumsbildung auszugleichen. „Fast jeder neue Eigentümer macht am Ende der Umzugskette eine günstigere Mietwohnung frei“, sagt Braun.

Eine Zusammenfassung der Studienergebnisse gibt es hier.

[März 2025]

Bescheid über höhere Grundsteuer da: was tun?

Haus&Grund RheinlandWestfalen berichtet davon, dass jetzt immer mehr Eigentümer in Nordrhein-Westfalen dieser Tage ihre Grundsteuer-Zahlbescheide von der Kommune erhalten und die Aufregung teilweise groß ist, denn nicht selten werden drastisch höhere Summen verlangt als bisher. Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert, wie die Bescheide zu prüfen sind und was Eigentümer zu Wider- und Einspruchsverfahren wissen müssen.

Seit dem Jahreswechsel wird die Grundsteuer nach der reformierten Rechtslage erhoben, immer mehr Eigentümer finden im Laufe dieses Monats den Grundsteuer-Zahlbescheid ihrer Kommune für das Jahr 2025 im Briefkasten. Das kann mitunter eine unangenehme Überraschung sein, nicht wenige Eigentümer sehen sich nämlich mit einer enorm gestiegenen Steuerlast konfrontiert. Was ist zu tun?

„Wenn man den Grundsteuer-Zahlbescheid in den Händen hält, sollte man das Dokument zunächst genau prüfen“, rät Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Der Volljurist erklärt: „Stellen Sie fest, ob die Angaben zu Ihrem Grundstück bzw. ihrer Immobilie stimmen und ob alle Daten aus dem Grundsteuerwert- und messbescheid korrekt von der Kommune übernommen worden sind.“

Außerdem ist nachzurechnen, ob der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag mit dem korrekten, seit dem 1. Januar in der fraglichen Kommune geltenden Hebesatz multipliziert wurde. Sollte sich die Kommune tatsächlich verrechnet oder Angaben falsch übernommen haben, kann gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Kommune eingelegt werden.

„Falls jedoch alles im Zahlbescheid korrekt ist, ist ein Widerspruch dagegen nicht erfolgversprechend“, stellt Amaya fest. Auch die Neufestlegung des Grundsteuer-Hebesatzes durch die Kommune lässt sich nicht durch einen Widerspruch gegen den Zahlbescheid angreifen. Die Städte und Gemeinden dürfen den Hebesatz für jedes Jahr nach eigenem Gutdünken neu festlegen und haben bei dieser politischen Entscheidung einen großen Ermessensspielraum.

Wer Zweifel an der Korrektheit der Bewertung oder der Steuermesszahl hat, welche jeweils durch das Finanzamt erstellt wurde, der konnte binnen eines Monats dagegen Einspruch einlegen. „Diese Frist dürfte in praktisch allen Fällen mittlerweile abgelaufen sein“, sagt Amaya. Wer jetzt mit einer hohen Grundsteuerbelastung dastehe, könne also in aller Regel diese beiden zugrundeliegenden Bescheide und damit die Bewertung seiner Immobilie oder die Steuermesszahl nicht mehr angreifen.

Für alle, die Einspruch gegen die Bescheide vom Finanzamt eingelegt haben, gilt: „Gegen den Grundsteuer-Zahlbescheid muss nicht zusätzlich Widerspruch eingelegt werden, auch wenn noch kein Einspruchsbescheid gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag vorliegt“, erklärt Amaya. „Vielmehr ist die Grundsteuer gemäß dem Zahlbescheid der Kommune fristgerecht zu entrichten, da der Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat.“

Wenn das Finanzamt später den Einspruch geprüft und ihm stattgegeben haben sollte, müsste die Kommune ihren Zahlbescheid anpassen und mit dem Steuerzahler neu abrechnen. Der Grundsteuer-Zahlbescheid enthält auch Angaben zu der Zahlweise. Der Gesamtbetrag wird grundsätzlich quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November gezahlt.

Die Zahlung einfach nicht zu leisten, ist keine gute Idee, mahnt Erik Uwe Amaya: „Die Grundsteuer ist eine verpflichtende Abgabe. Sollte die Grundsteuer nicht fristgerecht bezahlt werden, wird ein Säumniszuschlag verlangt.“ Der Säumniszuschlag richtet sich nach der Höhe des Grundsteuerbetrages. „Konkret sind das für jeden angefangenen Monat ein Prozent auf den Grundsteuerbetrag“, berichtet Amaya. „Wenn dieser Säumniszuschlag nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt worden ist, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro verlangen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

[Februar 2025]

Was planen die Parteien rund ums Wohnen?

Die Ampel-Koalition hat ihr Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, deutlich verfehlt. Vielerorts spitzt sich die Lage am Wohnungsmarktweiter zu. Welche Schwerpunkte setzen die Parteien in ihren Programmen beim Thema Wohnungsbau? Und wie sieht es in Sachen Erwerb von Wohneigentum? Hier einige Punkte aus den Programmen der jeweiligen Parteien. AssCompact hat sich die Programme angeschaut und folgendes zusammengestellt:

CDU/CSU: Förderprogramme neu ausrichten, weniger Bürokratie

Um den Wohnungsmarkt zu entspannen, setzt die Union auf eine Senkung der Baukosten durch mehr Bauland und niedrigere Standards. Von weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und einer Neuausrichtung der Bauförderung ist im Programm der Union die Rede. So soll das Bauordnungs- und Raumordnungsrecht entschlackt werden. Mehr Bauland soll durch Verdichtung, Neubaugebieten und Aufstockung von Wohn- und Geschäftsgebäuden entstehen. Zudem will die Union ein Baukostenmoratorium erlassen. Bei der Wohnraumförderung legen CDU und CSU den Fokus auf den Geschosswohnungsbau. Zudem plant die Union eine höhere, zeitlich befristete Sonderabschreibung beim Neubau ergänzt durch eine degressive Abschreibung.

Beim Thema Eigenheimerwerb plant die Union, dass die Länder beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro pro Kind gewähren können. Förderungen wie etwa die Zinsverbilligungsprogramme der KfW sollen neu ausgerichtet werden. So sollen etwa die Einkommensgrenzen angehoben werden. Den Energieeffizienzstandard EH55 für Neubauten will die Union wieder förderfähig machen.

SPD: Soziale Bodenpolitik, Ausbau von „Jung kauft Alt“

Die SPD will den Wohnraummangel mit einer „Investitions-, Steuer- und Entbürokratisierungsoffensive“ überwinden. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden, Baukosten gesenkt. Auch bei der SPD ist in diesem Zusammenhang von Bürokratieabbau und einen Digitalisierungsschub die Rede. Vereinfachte Baustandards wie den Gebäudetyp E will die SPD laut ihrem Programm weiterentwickeln. Zudem weisen die Sozialdemokraten auf die Potenziale von seriellem und modularem Bauen hin. Um die „rasante Preisentwicklung bei Grund und Boden“ zu stoppen, setzt die SPD auf eine soziale Bodenpolitik. Unter anderem soll das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt werden.

In Sachen Eigentumsförderung will die SPD das Programm „Jung kauft Alt“ ausbauen. Außerdem sollen Einheimischen-Modelle und Konzeptvergaben bei der Vergabe von Bauland gestärkt werden. Einheimischen-Modelle ermöglichen es Kommunen, ortsansässigen Familien vergünstigtes Bauland anzubieten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufstockung und Umwandlung

Mehr Wohnungen wollen die Grünen vor allem mit einer Aufstockung bestehender Gebäude, der Umwandlung ungenutzter Büro- und Gewerbeflächen und Reaktivierung zweckentfremdeter und leer stehender Gebäude schaffen. Um günstige Umbauten zu ermöglichen, will die Partei bau- und steuerrechtliche Hürden sowie den Bürokratieaufwand abbauen. Auch im Programm der Grünen ist von einer Vereinfachung des Baurechts und von Baustandards sowie mehr Digitalisierung die Rede. Ein Bundesbodenfonds soll eingerichtet und der Aufbau von kommunalen Bodenfonds unterstützt werden.

Den Kauf und den Neubau des ersten, selbst genutzten Wohneigentums sowie den Umbau leer stehender Wohnungen und Ausbauten zu günstigem Wohnraum wollen die Grünen stärker und sozial gerecht fördern. Vor allem junge Familien sollen durch zinsgünstige staatliche Kredite unterstützt werden. Wohnungskäufer sollen bei den Nebenkosten wie Makler- und Notargebühren entlastet werden und es soll eine Wohnungsbauprämie geben, deren Höhe mit der Inflation steigt und die an den Klimaschutzzielen ausgerichtet ist.

FDP: Steuerliche Abschreibungen im Wohnungsbau verbessern

Die Freie Demokraten wollen die steuerlichen Abschreibungen im Wohnungsbau verbessern und sprechen sich für ein sofortiges Baukostenmoratorium aus, um staatliche Kostentreiber zu stoppen. Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, Bauauflagen abgebaut, „überflüssige Umweltgutachten“ abgeschafft und serielles Bauen vorangetrieben werden. Zudem ist im Programm der FDP die Rede von Nachverdichtung, vereinfachter Aufstockung und Ausweisung neuer Bauflächen.

Damit Deutschland eine „Eigentümernation“ wird, sieht die FDP einen Grunderwerbsteuerfreibetrag von 500.000 Euro für die erste selbst genutzte Immobilie vor. Für Familien soll sich dieser Freibetrag für jedes Kind um 100.000 Euro erhöhen. Nach Schweizer Vorbild sollen Mittel aus der betrieblichen Altersvorsorge für den Eigentumserwerb genutzt werden können als zusätzliche Finanzierungsquelle.

AfD: Baurecht soll Nationalstaaten vorbehalten bleiben

Auch die AfD will die Baukosten senken. Das Baurecht soll Nationalstaaten vorbehalten bleiben. EU-Vorschriften in diesem Bereich lehnt die AfD ab. Zum Schutz von Bestandsgebäuden vor veränderten Bauvorschriften soll das Baurecht aus dem Erstellungszeitraum anwendbar bleiben.

Zum Thema Eigenheimerwerb schreibt die AfD in ihrem Programm, dass die Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer aufgehoben werden soll. Die Grunderwerbsteuer für ausländische Käufer mit Hauptwohnsitz außerhalb der EU soll auf 20% erhöht werden.

Mieter sollen beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum etwa durch Eigenkapitalersatz unterstützt werden. Zudem will die AfD, dass Mieter ihre Wohnungen von öffentlichen Wohnungsbauunternehmen zu vergünstigten Bedingungen erwerben können. Bei der Grundstücksvergabe sollen Einheimische nach dem Einheimischen-Modell den Vorzug erhalten.

Die Linke: Wohnungsleerstände systematisch erfassen

Die Linke strebt eine Investitionsoffensive für den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau an und will einen Anteil von 30% gemeinnütziger Wohnungen erreichen. Unter anderem setzt die Linke auf ein preislimitiertes kommunales Vorkaufsrecht. Um den Leerstand den Kampf anzusagen, sollen Wohnungsleerstände systematisch erfasst werden und mit einer Leerstandsabgabe von 10 Euro pro m2 belegt werden, wie es im Programm der Linken heißt. Die Besetzung von Wohnraum, der seit mindestens einem Jahr leer steht, soll zu einem dauerhaften Wohnrecht führen.

BSW: Steuerentlastung bei Eigenheimerwerb

Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will den gemeinnützige Wohnungsbau stärken. So sollen etwa gemeinnützige und kommunale Wohnungsbauunternehmen zinsvergünstigte Kredite erhalten. Wo Sozialwohnungen entstehen, soll die Sozialbindung dauerhaft gelten. Auch im Programm des BSW ist von einer Vereinfachung von seriellem Bauen die Rede. Zudem werden Initiativen befürwortet zur strengeren Regulierung der Umwandlung von Wohnungen in gewerbliche Ferienwohnungen sowie gegen den Leerstand.

Familien will das BSW beim Erwerb des ersten selbst genutzten Eigenheims von der Grunderwerbsteuer befreien. 

[Februar 2025]

Auszeichnung „Exzellente Beratung“

Auch für 2025 wurde ich als Baufinanzierungsvermittler wieder für exzellente Beratung von der ING Deutschland ausgezeichnet 🏆.

Ein riesiges Dankeschön 🙏 , dass nicht nur meine Kunden meine Arbeit zu schätzen wissen (s. meine Bewertungen  unter https://www.provenexpert.com/klug-finanziert-de/ ), sondern auch die ING als einer meiner Bankpartner. 

Neben allen meine fantastischen Kundinnen und Kunden, die mir ihr mir Vertrauen geschenkt haben und ohne dies nicht möglich gewesen wäre, auch einen herzlichen Dank an meinem Key-Accountmanager Thomas Lauffs für die tolle Unterstützung, die ich jederzeit erhalte 🙏.

[Februar 2025]

Mieten steigen <-> Kaufpreise stagnieren

AssCompact berichtet über die Ergebnisse des IW Wohnindex für das vierte Quartal 2024 des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). er Index beleuchtet die Entwicklung der Kauf- und Mietpreise für Wohnimmobilien in Deutschland. Hierfür werden auf Grundlage von mehreren Millionen Wohnimmobilieninseraten inserierte Kaufpreise und Neuvertragsmieten betrachtet.

Wie die IW-Experten in dem Kurzreport schreiben, sind in der Jahresbetrachtung für 2024 „kaum nennenswerte Veränderungen bei den Kaufpreisen“ festzustellen. Der Markt scheine sich vorerst in einer Phase relativer Stabilität einzupendeln. Demnach bewegten sich die Preise für Eigentumswohnungen im Schlussquartal 2024 etwa 0,4% unter dem Vorjahresniveau. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser weisen ein Plus von 0,6% auf.

Laut IW deute die Entwicklung darauf hin, dass sich nach den starken Preiskorrekturen der vergangenen Jahre eine neue Marktrealität etabliert habe, in der Käufer und Verkäufer zunehmend eine gemeinsame Preisbasis finden würden.

Neuvertragsmieten haben dagegen im vierten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um rund 4,7% angezogen. In den Top-7-Städten erhöhten sich die Mieten um 5,9%, im Umland fiel die Steigerung mit 3,6% etwas moderater aus. Besonders deutlich war die Zunahme in Berlin mit einem Plus von 8,5%, in Essen (8,2% mehr) und in Frankfurt (8% mehr). Auch in Leipzig (7,3% mehr) und Hamburg (5,4% mehr) müssen Mieter spürbar mehr zahlen. Gegenüber dem Vorquartal lag der Anstieg der Mieten bundesweit bei 0,9%.

Diese Entwicklung unterstreiche den IW Experten zufolge die anhaltende Dynamik auf dem Mietwohnungsmarkt, der trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten weiterhin von einer starken Nachfrage geprägt sei. Wohnungen sind vielerorts nach wie vor Mangelware, vor allem in Städten und gefragten Lagen. Immobilienkäufer üben sich dagegen nach wie vor in Zurückhaltung, da es um die Erschwinglichkeit noch deutlich schlechter bestellt ist als 2022, oder setzen eher auf Mietwohnungen. Dies erhöht den Druck auf den Mietmarkt zusätzlich.

Noch deutlicher werde diese Entwicklung beim Vergleich mit 2022, heißt es vom IW weiter. In nur zwei Jahren seien die Neuvertragsmieten in etlichen deutschen Städten um mindestens 10% gestiegen. Spitzenreiter ist Berlin mit mehr als 22%. „Mieter zahlen für den Mangel“, erklärt IW-Immobilienexperte Pekka Sagner. Mit einer Entspannung ist den Experten zufolge nicht zu rechnen, da auch im laufenden Jahr zu wenige neue Wohnungen errichtet werden. „Wenn es so weitergeht, wird Wohnen zum Luxus. Dazu darf es nicht kommen“, so Sagner.

[Februar 2025]

TOP-DIENSTLEISTER und TOP-EMPFEHLUNG 2025 – bei nun über 425 Top-Bewertungen

Auch für 2025 sind wir wieder von ProvenExpert als TOP-DIENSTLEISTER 🔝 und TOP-EMPFEHLUNG 🔝 ausgezeichnet worden 🏆🏅🏵️.

Seit 2018 haben wir Jahr für Jahr (bereits im 8. Jahr in Folge) diese Auszeichnungen erhalten. Zu Grunde liegen nunmehr über 425 Bewertungen von echten Kunden mit der Gesamtnote „sehr gut“ (im Schnitt mit 4,96/5,00 Sternen) und: einer 100%igen Weiterempfehlungsquote vor… 🙌🎊😃.

Ohne die Kunden, die klug-finanziert so fleißig und sehr gut bewerten, wäre ein solches Ergebnis nicht möglich. Daher an dieser Stelle ein großes „Dankeschön“ 🙏🙏🙏.

Hier geht es auf direktem Weg zu den Bewertungen: https://www.provenexpert.com/klug-finanziert-de/ 👀

Und zur Echtheit der Bewertungen siehe: https://klug-finanziert.de/impressum/ 👀 

[Februar 2025]

Wie Sie Fallen im Bauvertrag vermeiden

Für alle Bauwilligen ein interessanter Artikel aus Test.de, der auch von Nicht-Abonnenten für EUR 4,90 gekauft werden kann (s. https://t1p.de/9wved).

Denn beim Bau eines Eigenheims lauern Fallen. Wer reinfällt, riskiert meist das ganze Vermögen – sogar bei Schlüssel­fertig-Verträgen. Wie Sie die Risiken im Griff behalten, zeigt dieser Bericht.

[Januar 2025]

Stilllegung von Gasanschlüssen-/netzen

Haus & Grund RheinlandWestfalen hat Informationen zusammengestellt, was geschieht, wenn der alte Gasanschluss nicht mehr benötigt wird (z.B. wegen Umstieg auf eine Wärmepumpe).

Wenn der Gasanschluss dauerhaft nicht mehr genutzt wird, gibt es grundsätzlich zwei Optionen: stilllegen oder zurückbauen lassen. Dafür muss ein Antrag bei dem entsprechenden Netzbetreiber eingereicht werden. Die meisten Anbieter stellen auf ihrer Webseite diesbezügliche Formulare zur Verfügung. Der bestehende Gasliefervertrag muss ebenfalls gekündigt werden, da er nicht automatisch bei einer Stilllegung oder einem Rückbau des Gasanschlusses endet. Die Kündigung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Stilllegung oder der Rückbau nicht zwingend zu einem Sonderkündigungsrecht führen.

Bei der Stilllegung wird der Anschluss vom Verteilnetz getrennt. Dabei wird die Hauptabsperreinrichtung geschlossen beziehungsweise bei fehlender Absperreinrichtung die Netzanschlussleitung physisch getrennt. Aus Sicherheitsgründen werden die dahinterliegenden Gasleitungen bis zur Hauptversorgungsleitung entgast. Die Netzanschlussleitungen und Anlagenteile werden jedoch nicht entfernt. Eine spätere Inbetriebnahme kann – je nach technischen Gegebenheiten – auch künftig möglich bleiben. Der Gaszähler sollte ebenfalls abmontiert und retourniert werden, da anderenfalls weiterhin Grundkosten anfallen können.

Bei einem Rückbau wird die Gasleitung von der allgemeinen Versorgungsleitung abgetrennt, und die Netzanschlussleitungen und Anlagenteile werden entfernt. Hierbei handelt es sich um eine endgültige Maßnahme, das heißt der Netzanschluss ist anschließend nicht mehr nutzbar. Das Grundstück, auf dem sich der Netzanschluss bis zu seiner Trennung befand, gilt aus Sicht der Gasversorgung ab dann als nicht erschlossen. Eine erneute Versorgung ist nur mit einem neuen Anschluss möglich.

Ein Sonderfall ist das Pausieren des Netzanschlusses. Dabei bleibt der gesamte Anschluss inklusive Messeinrichtung in der Regel erhalten, und die Gasbelieferung kann jederzeit wieder aufgenommen werden. Allerdings ist dies in den wenigsten Fällen sinnvoll, da der Netzbetreiber dabei oft eine Vorhaltepauschale erhebt und somit jährlich Kosten entstehen. Theoretisch könnte zwar die vorhandene Gasleitung irgendwann in der Zukunft für die Energieversorgung mit grünem Wasserstoff genutzt werden. Doch ob das für Privathaushalte jemals eine Alternative sein wird und ob dann überhaupt genügend Wasserstoff zur Verfügung steht, ist derzeit nicht absehbar.

Welche Kosten fallen an? Die Stilllegung und der Rückbau dürfen in der Regel nur durch den jeweiligen Netzbetreiber vorgenommen werden. Diese handhaben die Stilllegungskosten sehr unterschiedlich. In vielen Regionen müssen Eigentümer hierfür vierstellige Beträge bezahlen, andere Betreiber erheben eine Pauschale von einigen Hundert Euro. Anscheinend geht es auch anders: Es gibt Netzbetreiber, die gar kein Geld in Rechnung stellen.

Damit die Energiewende im Gebäudebestand nicht noch teurer wird, fordert Haus & Grund daher, dass die Stilllegung beziehungsweise der Rückbau eines Gasanschlusses für Eigentümer generell kostenlos sein sollte. Auch die Kosten für diejenigen, die ihren Gasanschluss noch weiter nutzen müssen, dürfen nicht steigen. Derzeit tragen alle Gaskunden die Betriebs- und Wartungskosten des Netzes über die Netzentgelte. Da aktuell rd. 48% der Privatwohnungen in Deutschland Gas als Energiequelle nutzen, können diese Kosten noch auf viele Schultern verteilt werden. Diese Verteilung wird sich jedoch in den nächsten Jahren ändern, sodass weniger Menschen für die Betriebskosten aufkommen müssen. Dies könnte eine erhebliche finanzielle Belastung für Eigentümer darstellen, die aus verschiedenen Gründen nicht schnell genug vom Gasnetz umsteigen können.

[Januar 2025]

In NRW gilt jetzt eine Solarpflicht bei Neubauten

Haus&Grund RheinlandWestfalen weist auf eine wichtige Neuerung für Bauherren in Nordrhein-Westfalen hin: seit dem 01.01.2025 gilt neue Wohngebäude eine Solarpflicht.

Dabei gilt diese Regelung der Landesbauordnung für alle Neubauten, deren Bauantrag seit dem 1. Januar 2025 gestellt wird – bereits 2024 genehmigte neue Wohngebäude, deren Bau erst 2025 beginnt, sind also noch nicht betroffen.

Mindestens 30% der Brutto-Dachfläche müssen bedeckt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob auch wirklich die gesamte Fläche für Photovoltaik geeignet ist. Sprich: Auch nach Norden gerichtete Dachflächen oder von einem großen Baum oder einem Nachbargebäude beschattete Dachbereiche zählen mit zur Gesamtfläche, auf deren Grundlage die 30% berechnet werden. So entfällt die Pflicht etwa dann, wenn nicht vermeidbar ist, dass die gesamte Bruttodachfläche nach Norden zeigt.

Ausnahmeregelungen gibt es für „alle untergeordneten Gebäude und Behelfsbauten“ (z.B. Gartenlauben oder Garagen). Auch bei einer Nutzfläche von weniger als 50 qm gilt die Verpflichtung nicht. Auch wenn eine Solaranlage auf einem Objekt technisch nicht umsetzbar sein sollte oder nachweislich unwirtschaftlich wäre, wird von der Solarpflicht abgesehen. Allerdings sind Neubauten möglichst so zu gestalten sind, dass eine Solaranlage ermöglicht wird – die Ausnahmeregelung wegen technischer Unmöglichkeit dürfte also im Neubau selten greifen.

Auch ausgenommen sind Gebäude, bei denen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung im Wege steht – wie eine örtliche Gestaltungssatzung. Eine Befreiung von der Solarpflicht ist außerdem möglich, wenn deren Erfüllung eine unbillige Härte bedeuten würde.

Übrigens kann mit einer Solarthermie-Anlage die Pflicht – zumindest anteilig – erfüllt werden. Der Bauherr muss die Investition in die Solaranlage außerdem nicht selbst auf sich nehmen: er kann die Solarpflicht auch erfüllen, indem er einen entsprechenden Anbieter eine gemietete PV-Anlage auf dem Dach des neuen Wohngebäudes errichten lässt. Wer die Solarpflicht nicht erfüllt, muss beim Ein- oder Zweifamilienhaus mit 5.000 Euro Bußgeld rechnen, beim Mehrfamilienhaus können es auch 25.000 Euro werden.

WICHTIG: ab dem 1. Januar 2026 erweitert sich die Solarpflicht in NRW auch auf Bestandsgebäude, bei denen eine umfassende Dachsanierung durchgeführt wird (vollständige Erneuerung der Dachhaut). Dabei gelten dann allerdings nur 30% der tatsächlich geeigneten Dachfläche als Mindestgröße für die geforderte Solaranlage. Da eine solche Dachsanierung meist nicht genehmigungspflichtig ist, gilt die Pflicht für alle Dächer, bei denen die Sanierungsarbeiten nach dem 1. Januar 2026 beginnen.

[Januar 2026]

Frohe Weihnachten 2024

Wir wünschen allen unseren Kunden, Partnern und Freunden ein fröhliches Weihnachtsfest.

Statt Weihnachtskarten haben wir auch in diesem Jahr wieder an die Organisationen „SOS-Kinderdorf“ und „Ärzte ohne Grenzen“ gespendet.

[Weihnachten 2024]