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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Augen auf bei der Heizungswahl

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) noch vor der Sommerpause beschlossen. Die zentralen Änderungen sind am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wird damit nicht nur umbenannt, auch die Vorgaben für die Wärmeversorgung werden neu geordnet.

Mehr Auswahl, aber nicht alles ist gleichwertig
Die pauschale Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Gestrichen wurde auch das bisher vorgesehene Betriebsende für fossile Heizkessel bis Ende 2044. Funktionierende Heizungen dürfen grundsätzlich weiterlaufen. Muss eine Anlage ersetzt werden, nennt das Gesetz einen breiten Katalog: Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse, Wasserstoff, Hybridanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung, Stromdirektheizungen und Wärmenetzanschlüsse.

Doch mehr Wahlfreiheit bedeutet nicht, dass alle Heizungsarten wirtschaftlich gleichwertig sind. Nicht jede zulässige Technik ist langfristig wirtschaftlich. Das gilt vor allem für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen.

Fossile Heizungen mit Folgekosten
Wer nach Inkrafttreten eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen (sogenannte Bio-Treppe):

  • ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent
  • ab 2030: 15 Prozent
  • ab 2035: 30 Prozent
  • ab 2040: 60 Prozent

Anerkannt werden unter anderem Biomethan, Bio-Öl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Arten von Wasserstoff. Teilweise lassen sich die Anforderungen auch durch andere technische Maßnahmen erfüllen, etwa Solarthermie, Wärmerückgewinnung oder eine Hybridheizung. Ob die Brennstoffe künftig überall in ausreichender Menge und zu tragfähigen Preisen verfügbar sind, lässt sich derzeit nicht zuverlässig vorhersagen. Hinzu kommt eine geplante Grüngas- und Grünheizölquote, deren Einzelheiten noch in einem gesonderten Gesetz geregelt werden müssen.

Eigentümer sollten deshalb nicht nur die Anschaffungskosten im Blick haben. Entscheidend sind die voraussichtlichen Wartungs-, Brennstoff- und Betriebskosten über die gesamte Nutzungsdauer.

Besondere Kostenrisiken für Vermieter
Der Einbau einer im Gesetz genannten Heizung gilt künftig grundsätzlich als Modernisierungsmaßnahme. Bei geförderten Heizungsmodernisierungen werden von den umlagefähigen Kosten pauschal 15 Prozent für ersparte Erhaltungsmaßnahmen abgezogen. Beim Einbau einer neuen Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung soll dieser pauschale Abzug jedoch nicht gelten. Vermieter müssen deshalb sorgfältig zwischen Modernisierungs- und Erhaltungskosten unterscheiden.

Zusätzlich sollen Vermieter bei neu eingebauten fossilen Heizungen ab 2028 grundsätzlich die Hälfte der CO₂-Kosten tragen, bei Gasheizungen auch die Hälfte der Netzentgelte. Ab 2029 kommt die hälftige Beteiligung an den Mehrkosten der vorgeschriebenen klimafreundlichen Brennstoffe bis zu einem Anteil von 30 Prozent hinzu. Die nachträglich eingefügte Härtefallregelung ist sehr eng gefasst und mit zahlreichen Nachweisen verbunden.

Die Entscheidung sorgfältig vorbereiten
Vor einem Heizungstausch sollten Eigentümer die folgenden Punkte klären:

  • energetischer Zustand des Gebäudes, Wärmebedarf und vorhandene Heizflächen prüfen lassen
  • klären, ob eine vollständig klimafreundliche Wärmeversorgung, etwa mit einer Wärmepumpe, technisch und wirtschaftlich möglich ist
  • örtliche Wärmeplanung und mögliche Wärmenetze berücksichtigen
  • Verfügbarkeit von Brennstoffen, Stromanschluss, Platzbedarf und Schallschutz bei Wärmepumpen einbeziehen
  • mindestens zwei technisch unterschiedliche Varianten einschließlich Investitions-, Wartungs- und Betriebskosten vergleichen

Bei einer Heizungshavarie bleibt mehr Zeit: Für irreparable Ausfälle gilt eine zwölfmonatige Übergangsregelung, bevor die Bio-Treppe greift. Dennoch empfiehlt der Artikel, nicht bis zum Defekt zu warten. Wer frühzeitig einen individuellen Modernisierungsplan erstellt, kann technische Sackgassen vermeiden und Fördermöglichkeiten besser berücksichtigen.

Fazit: Die richtige Wahl ergibt sich nicht allein aus der rechtlichen Zulässigkeit, sondern aus der langfristigen Wirtschaftlichkeit für das betreffende Gebäude.

Quelle: Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik, Haus & Grund Deutschland; Verbandsmagazin Haus & Grund Rheinland/Ruhr/Rhein-Berg, Ausgabe 9/2026.

[September 2026]

Wohneigentumsquote in Deutschland auf niedrigstem Stand seit 20 Jahren

Eine aktuelle Studie des Pestel-Instituts zeigt: Nur noch 43,5 % der Haushalte in Deutschland leben in den eigenen vier Wänden – der niedrigste Wert seit zwei Jahrzehnten. Im europäischen Vergleich bedeutet das für Deutschland den letzten Platz; selbst Österreich kommt auf dem vorletzten Rang noch auf eine Eigentumsquote von 54 %.

Auch innerhalb Deutschlands zeigen sich große Unterschiede: Während im Saarland fast 60 % der Menschen im Eigenheim leben, sind es in Berlin nur knapp 16 %. Besonders betroffen sind jüngere Haushalte – fast drei Viertel der 25- bis 45-Jährigen wohnen zur Miete. Als Ursachen nennt die Studie vor allem gestiegene Finanzierungskosten, hohe Immobilienpreise und unzureichende politische Anreize für den Eigentumserwerb.

Dabei bleibt Wohneigentum ein zentraler Baustein der Altersvorsorge: Fast 90 % der Eigentümerhaushalte ab 65 Jahren sind der Studie zufolge bereits schuldenfrei. Das Pestel-Institut fordert daher gezielte Maßnahmen wie Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer oder eigenkapitalergänzende Nachrangdarlehen, um mehr Haushalten mit mittleren Einkommen den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.

Sie überlegen, ob sich der Schritt ins Eigenheim für Sie lohnt? Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Finanzierungsmöglichkeiten.

Quelle: Pestel-Institut, zitiert nach Haufe, BILD, ZEIT Online

[September 2026]

Mietwohnungen werden knapp – lohnt sich der Kauf trotz steigender Zinsen?

Mietwohnungsangebot bricht ein

Der IW-Wohnindex zeigt eine deutliche Entwicklung: Im zweiten Quartal 2026 wurden bundesweit 12 Prozent weniger Mietwohnungen inseriert als noch Anfang 2022. In einzelnen Großstädten fällt der Rückgang noch drastischer aus:

  • Hamburg: -57 %
  • Frankfurt: -43 %
  • Leipzig: -40 %
  • Düsseldorf: -34,2 %
  • Essen: -30,2 %
  • München: -21,6 %

Eine Ausnahme bildet Berlin mit einem Plus von 43,3 Prozent – dabei handelt es sich allerdings um einen statistischen Sondereffekt, der auf den 2021 gekippten Mietendeckel zurückgeht und die Zahl der wieder auf dem Markt erschienenen Wohnungen künstlich nach oben treibt.

Parallel zum schrumpfenden Angebot ordnet das IW Köln ein: Die Kaufpreise für Wohneigentum stagnieren, während die Mieten weiter deutlich steigen. Für viele Haushalte rückt der Kauf dadurch wieder stärker in den Blick – auch wenn die Finanzierungsbedingungen sich in den vergangenen Monaten spürbar verändert haben.

Die Finanzierung wird teurer

Wie stark, zeigt ein Blick auf die vergangenen drei Monate. Der Zins-Swapsatz für zehn Jahre – der Einstandssatz, an dem sich Banken bei der Kalkulation ihrer Bauzinsen orientieren – lag Mitte Juni 2026 bei rund 2,98 Prozent. Bis Ende Juni fiel er auf ein Tief von rund 2,91 Prozent, bevor er über den Juli hinweg auf rund 3,25 Prozent anstieg. Im August folgte zunächst eine Seitwärtsphase, ehe ab Ende August ein deutlich steilerer Anstieg einsetzte. Mitte September liegt der Satz bei rund 3,57 Prozent – ein Plus von etwa 0,6 Prozentpunkten seit dem Tief Ende Juni.

Wichtig für die Einordnung: Der Swapsatz ist kein Zins, den Verbraucher direkt zu zahlen haben. Er beschreibt vielmehr, zu welchem Festzins Banken untereinander Zinszahlungen tauschen, um sich gegen eigene Zinsrisiken abzusichern – und dient ihnen als Kalkulationsgrundlage. Welcher Zins am Ende auf einem individuellen Finanzierungsangebot steht, hängt zusätzlich von Objekt, Beleihungsauslauf, Bonität und gewählter Zinsbindung ab.

Wie unmittelbar sich diese Entwicklung auswirkt, zeigt ein Blick auf die staatliche Förderung: Im KfW-Wohneigentumsprogramm 124 liegt der Sollzins bei zehn Jahren Zinsbindung und 35 Jahren Laufzeit aktuell bei 4,50 Prozent. Bemerkenswert ist dabei das Tempo: Die KfW hat die Konditionen des Programms seit Anfang September binnen elf Tagen bereits dreimal angehoben – zum 4., zum 11. und zum 15. September 2026. Da der KfW-Zins unabhängig von Bonität und Eigenkapital für alle Antragstellenden gleich gilt, trifft diese Entwicklung besonders Käuferinnen und Käufer mit geringerem Eigenkapital, für die dieser Kredit ein wirksamer Ausgleich zu höheren Bankzinsen ist.

Wie geht es weiter?

Eine verlässliche Prognose fällt derzeit schwer. Laut dem aktuellen Prohyp-Bankenpanel rechnen kurzfristig jeweils 50 Prozent der befragten Expertinnen und Experten entweder mit weiter steigenden Zinsen oder mit einer Seitwärtsbewegung. Für das Jahresende ist das Bild noch uneinheitlicher: Jeweils rund ein Drittel der Befragten erwartet steigende, unveränderte beziehungsweise wieder sinkende Zinsen.

Lohnt sich der Kauf trotzdem?

Eine Städte-Analyse von mietspiegeltabelle.de kommt zu einem klaren Ergebnis: In 46 von 50 untersuchten deutschen Städten rechnet sich der Kauf gegenüber der Miete. Allerdings warnt die Analyse vor Pauschalurteilen: Berücksichtigt man zusätzlich die entgangene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals, kippt das Bild in 22 Städten wieder zugunsten der Miete – besonders in teuren Metropolen wie Hamburg, wo hohe Kaufpreise die kalkulatorische Ersparnis aufzehren.

Fazit

Kaufen ist 2026 wieder deutlich interessanter als in den Zinsschock-Jahren 2022 und 2023 – das schrumpfende Mietwohnungsangebot und die stagnierenden Kaufpreise sprechen dafür. Gleichzeitig ziehen die Finanzierungskosten gerade auf mehreren Ebenen gleichzeitig an, wie der Anstieg des Swapsatzes und die jüngsten KfW-Anhebungen zeigen. Wer abwarten möchte, sollte die weitere Zinsentwicklung im Blick behalten. Am Ende bleibt die Entscheidung individuell und hängt maßgeblich von der jeweiligen Stadt, dem verfügbaren Eigenkapital und dem persönlichen Zeithorizont ab.

[September 2026]

Notarvertrag statt mündlicher Zusage – wichtig beim Immobilienkauf

Ergänzend zu unserem Beitrag „Was ist nicht zwingend im Immobilienkaufpreis enthalten?“ (s. https://klug-finanziert.de/was-ist-nicht-zwingend-im-immobilienkaufpreis-enthalten/) möchten wir auf einen Punkt aufmerksam machen, der beim Immobilienkauf schnell übersehen wird:

Verlasst euch nicht allein auf mündliche Zusagen oder Angaben im Exposé.

Bei der Besichtigung heißt es vielleicht: „Die Einbauküche bleibt drin“, „Der Kaminofen gehört dazu“ oder „Das Gartenhäuschen wird mit übernommen“. Wenn solche Vereinbarungen für eure Kaufentscheidung wichtig sind, sollten sie ausdrücklich im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden. So ist klar dokumentiert, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde, und spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten können vermieden werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt: bewegliches Inventar

Auch die Aufteilung des Kaufpreises kann relevant sein.

Wird bewegliches Inventar, beispielsweise eine Einbauküche, im Kaufvertrag separat und mit einem realistischen Wert ausgewiesen, kann der darauf entfallende Betrag unter Umständen von der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ausgenommen sein.

Dabei sollte es sich tatsächlich um bewegliche Gegenstände handeln und der angesetzte Wert sollte nachvollziehbar und angemessen sein.

Aber Achtung: Was steuerlich interessant sein kann, kann gleichzeitig Auswirkungen auf die Finanzierung haben.

Banken berücksichtigen bewegliches Inventar häufig nicht oder nur eingeschränkt als werthaltigen Bestandteil der Immobilie. Dadurch kann sich das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und dem von der Bank anrechenbaren Immobilienwert verändern. Je nach Finanzierung kann dies wiederum Auswirkungen auf die Finanzierungskonditionen haben.

Unser Tipp

Besprecht eine geplante Aufteilung des Kaufpreises auf Immobilie und Inventar deshalb vor Abschluss von Finanzierung und Kaufvertrag mit eurem Finanzierer.

So könnt ihr mögliche steuerliche Vorteile und die Auswirkungen auf eure Finanzierung gemeinsam betrachten und unangenehme Überraschungen vermeiden.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag enthält lediglich allgemeine, unverbindliche Informationen aus unserer Praxis und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung eures individuellen Falls wendet euch bitte an einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

[September 2026]

Postbank Wohnatlas 2026: Energieeffiziente Wohnungen kosten deutlich mehr – aber nicht überall

Der neue Postbank Wohnatlas 2026 zeigt: Gut gedämmte Eigentumswohnungen mit niedrigen Heizkosten sind gefragt, haben aber ihren Preis. Für die Studie hat das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) unter Leitung von Dr. Dirck Süß Angebote in allen 400 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten ausgewertet.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • + Bundesweit gehören nur rund 35 % der untersuchten Wohnungen zu den Effizienzklassen A+ bis D.
  • + In 83 Regionen liegt der Preisunterschied zwischen effizienten und weniger effizienten Wohnungen bei mindestens 1.000 €/m².
  • + Unter den sieben größten Städten ist Hamburg sowohl absolut als auch prozentual am teuersten (+1.893 €/m²), gefolgt von München (+1.720 €/m²) und Frankfurt (+29 % bzw. +1.599 €/m²). In Köln beträgt die Differenz 1.155 €/m², in Düsseldorf 1.129 €/m².
  • + Den bundesweit höchsten Aufschlag zahlen Käufer im Landkreis Miesbach mit +3.133 €/m².
  • + In immerhin 12 Regionen – etwa Aurich – sind energieeffiziente Wohnungen sogar günstiger als weniger effiziente.

Hintergrund ist unter anderem die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), nach der der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden gegenüber 2020 bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20–22 % sinken soll – die Vorgabe gilt bezogen auf den gesamten nationalen Gebäudebestand, nicht für jedes einzelne Haus.

Quelle: Postbank Wohnatlas 2026, Medieninformation vom 19.08.2026, HWWI (Dr. Dirck Süß). postbank.de

[September 2026]

Alte Fertighäuser: Warum sich eine Schadstoffprüfung vor Kauf und Finanzierung lohnt

In der Finanzierungsberatung bei klug-finanziert.de zeigt sich zuletzt ein wiederkehrendes Muster: Vermehrt werden ältere Fertighäuser zur Finanzierung vorgelegt, bei denen sich im Nachhinein erhebliche Schadstoffbelastungen herausstellen. In einem konkreten Fall waren die gemessenen Werte so schlecht, dass die notwendigen Sanierungskosten für die Kaufinteressenten deutlich zu hoch ausgefallen wären. Dabei stand als mögliche Lösung „eine Abdeckung der belasteten Bauteile mit einer Folie“ im Raum – sowohl die Interessenten als auch wir hielten das jedoch nicht für eine sinnvolle, dauerhafte Sanierung. Am Ende musste vom Kauf abgeraten werden; die Suche nach einer passenden Immobilie geht für die Interessenten nun weiter.

Der Hintergrund: Fertighäuser der Baujahre 1955 bis 1990 wurden nach DIN 68800 verpflichtend mit Holzschutzmitteln behandelt. Typische Wirkstoffe wie Pentachlorphenol (PCP) und Lindan wurden häufig in Mischungen eingesetzt. Ihre Zersetzungsprodukte – etwa Chloranisole und Chlornaphthaline – sind laut Verbraucherzentrale NRW bis heute oft für den charakteristischen muffigen Geruch älterer Fertighäuser verantwortlich. Hinzu kommt Formaldehyd aus verwendeten Spanplatten, das nach Angaben des Instituts für Energieberatung und Baubiologie (IEB) auch Jahrzehnte nach dem Bau noch relevant in die Raumluft abgegeben werden kann. Vor 1993 wurde zudem teilweise Asbest verbaut, etwa in Fassaden- und Putzträgerplatten.

Was das für Käufer und Eigentümer bedeutet:

  • + Eine professionelle Raumluft- und Hausstaubmessung vor dem Kauf schafft Klarheit über den tatsächlichen Sanierungsbedarf.
  • + Einige Banken verlangen bei der Finanzierung von Fertighäusern ein Raumluftgutachten.
  • + Das Sanierungskonzept sollte von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, nicht vom Sanierungsunternehmen selbst.
  • + Die Kosten einer Sanierung sollten stets mit den Kosten für Abriss und Neubau verglichen werden.

Quellen: 

[August 2026]

Kaufen oder noch warten?

Viele Menschen beschäftigen sich derzeit mit derselben Frage: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Immobilienkauf oder sollte man noch abwarten?

Niemand weiß, wie sich Immobilienpreise oder Bauzinsen in den kommenden Monaten entwickeln werden. Deshalb halte ich eine andere Frage für wichtiger:

Passt ein Immobilienkauf heute zur persönlichen (Gesamt-)Situation?

Neben Zinsen und Kaufpreis spielen viele weitere Faktoren eine Rolle:

• Eigenkapital
• Monatliche Belastung
• Lebensplanung
• Sicherheit und Flexibilität

Die richtige Entscheidung ist keine Marktentscheidung. Sie ist eine persönliche und individuelle Entscheidung!

Wenn wir unterstützen können/sollen, dann gern einfach unverbindlich Kontakt aufnehmen…

[August 2026]

Energetische Sanierung nach individuellem Sanierungsfahrplan: Effizienzklasse A+ erreicht

Im Jahr 2024 wurde für ein Einfamilienhaus, Baujahr 1997, ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen zertifizierten Energieberater erstellt. Ausgangspunkt war ein Primärenergiebedarf von 181 kWh/(m²·a) sowie ein jährlicher Endenergieverbrauch von rund 16.500 kWh, verursacht durch eine Gastherme aus dem Baujahr des Gebäudes.

Ausgangslage laut Sanierungsfahrplan (2024)

+ Primärenergiebedarf: 181 kWh/(m²·a)
+ Endenergieverbrauch: 16.500 kWh/Jahr
+ CO₂-Emissionen: 40 kg/(m²·a)
+ Wärmeerzeugung: Gastherme, Baujahr 1997

Der Sanierungsfahrplan sah fünf mögliche Maßnahmenpakete vor: den Austausch von Fenstern, Haustür und Dachflächenfenstern, die Dämmung von Außenwänden, Kellerdecke und Dach sowie den Umstieg auf eine erneuerbare Heizungstechnik.

Umgesetzt wurden davon bislang zwei Maßnahmenpakete: der Austausch der Fenster, der Haustür sowie von vier Dachflächenfenstern, außerdem der Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser in Kombination mit einer Photovoltaikanlage.

Ergebnis laut neuem Energieausweis (2026)

+ Energieeffizienzklasse: A+
+ Endenergiebedarf: 19,3 kWh/(m²·a)
+ Primärenergiebedarf: 34,8 kWh/(m²·a)
+ CO₂-Emissionen: 10,8 kg/(m²·a)

Damit wurde der im Sanierungsfahrplan ursprünglich anvisierte Zielstandard „EH 85 EE“ bereits mit zwei von fünf Maßnahmenpaketen übertroffen. Die weiteren im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen – Fassaden-, Kellerdecken- und Dachdämmung sowie eine Lüftungsanlage – sind aktuell nicht weiter geplant, könnten aber zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll ergänzt werden.

Dieses Beispiel veranschaulicht, dass ein individueller Sanierungsfahrplan eine verlässliche Grundlage für eine schrittweise, planbare und förderfähige energetische Sanierung bietet. Bei Umsetzung im Rahmen eines geförderten iSFP ist zudem ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten mit einem solchen Fahrplan Transparenz über sinnvolle Maßnahmen, deren Reihenfolge sowie die damit verbundenen Kosten und Fördermöglichkeiten.

[August 2026]

Allen eine schöne Sommer- und vielleicht Ferienzeit!!! ☀️

Wir sind auch im Sommerurlaub – vom 31.07. bis 12.08.2026 ☀️. Daher ist das Büro 💼 urlaubsbedingt🧳erst ab dem 12.08.2026 wieder besetzt👨🏼‍💻.

In sehr dringenden Fällen 🚨 besteht die Möglichkeit, eine E-Mail, die schnellstmöglich beantwortet wird, an info(at)klug-finanziert.de 📧 zu senden. Alternativ kann auf der Webseite (www.klug-finanziert.de) ein erstes kostenfreies Telefonat ☎️ gebucht werden 📆.

[Juli 2026]

Nahost-Konflikt bleibt Zinstreiber: Bauzinsen im Juli 2026 wieder gestiegen

Die Bauzinsen in Deutschland reagieren derzeit äußerst sensibel auf die geopolitische Lage im Nahen Osten. Das zeigt der aktuelle Zinskommentar der Dr. Klein Privatkunden AG vom 22. Juli 2026.

Erst Entspannung, dann erneuter Anstieg

Im Juni 2026 sorgte ein Abkommen zwischen den USA und dem Iran zunächst für eine spürbare Beruhigung an den Finanzmärkten: Der Ölpreis sank, die Inflationssorgen ließen nach, und Investorinnen und Investoren gaben sich mit niedrigeren Renditen für Bundesanleihen zufrieden. In der Folge fiel der repräsentative Zins von Dr. Klein für eine 10-jährige Baufinanzierung in den ersten Julitagen auf 3,32 Prozent.

Diese Entspannung hielt jedoch nicht lange an. Nach einer erneuten militärischen Zuspitzung im Nahost-Konflikt zogen Ölpreis und Inflationssorgen wieder an – mit spürbaren Folgen für die Bauzinsen.

Florian Pfaffinger, Mitglied im Expertenrat bei Dr. Klein, ordnet die Entwicklung so ein:

„Die Entspannung am Markt war leider nur von kurzer Dauer. Für potenzielle Käuferinnen und Käufer bedeutet das: Eine Drei vor dem Komma ist aktuell definitiv ein attraktives Angebot.“

Ausblick: Seitwärtsbewegung mit Schwankungen erwartet

Für die kommenden Wochen rechnet Pfaffinger mit einer volatilen Seitwärtsbewegung der Bauzinsen. Kurzfristige Zins-Dellen ließen sich mit guter Vorbereitung nutzen, sollten laut Pfaffinger aber nicht zur Grundlage einer Finanzierungsentscheidung gemacht werden. Sein Rat: In der aktuell volatilen Phase lohnt es sich besonders, mehrere Finanzierungsangebote einzuholen, da Kreditinstitute unterschiedlich schnell auf geopolitische Nachrichten reagieren.

EZB: Zinspause im Juli, weitere Erhöhung erst nach der Sommerpause erwartet

Auch die Europäische Zentralbank (EZB) steht im Fokus: Im Juni hatte sie erstmals seit knapp drei Jahren die Leitzinsen angehoben. Eine weitere Erhöhung in diesem Jahr gilt als wahrscheinlich, wobei die Märkte einen Leitzins von 2,5 Prozent erwarten. Pfaffinger geht davon aus, dass dieser Schritt erst nach der Sommerpause erfolgt, da die Konjunktur weiterhin schwächelt und die jüngsten Inflationsdaten keinen unmittelbaren Handlungsdruck erzeugen.

Laut Eurostat lag die Inflationsrate im Juni 2026 bei 2,8 Prozent im Euroraum und bei 2,4 Prozent in Deutschland – beide Werte waren im Vergleich zum Vormonat rückläufig.

Fazit

Kurzfristig ist mit einer schwankenden Seitwärtsbewegung der Bauzinsen zu rechnen, mittelfristig mit einer leichten Aufwärtstendenz. Wer eine Baufinanzierung plant, sollte die aktuelle Volatilität im Blick behalten und mehrere Angebote vergleichen, um von kurzfristigen Zins-Tiefs profitieren zu können.


Quelle: Dr. Klein Privatkunden AG, Zinskommentar Juli 2026, „Nahost-Konflikt bleibt Zinstreiber“, veröffentlicht am 22.07.2026. https://www.drklein.de/nahost-konflikt-bleibt-zinstreiber.html