KfW-Energieeffizient Sanieren / Ergänzungskredit (KfW 152, KfW 167)
Zum 01.01.2020 hat die KfW folgende Anpassungen der Heizungsförderung in Ihren Kreditprogrammen vorgenommen:
• Die Förderung von Öl-Brennwertkesseln, ölbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Ölhybridheizungen sowie Gas-Brennwertkesseln wird für Wohn- und Nichtwohngebäude eingestellt.
• Die Verwendungszwecke „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ im Produkt Energieeffizient Sanieren Kredit (152) werden ebenfalls eingestellt. Die Verwendungszwecke „Anschluss an Fern-,
Nahwärmeversorgung“ und „Optimierung des Heizungssystems“ werden fortgeführt.
KfW-Energieeffizient Sanieren / energetisch Bauen (KfW 151/152, KfW 153)
Die KfW nimmt zum 24.01.2020 folgende Verbesserungen an ihren Energieeffizienzprogrammen vor:
• KfW Programm 151 und 153: Erhöhung der max. Darlehenshöhe von 100 TEUR auf 120 TEUR pro Wohneinheit
• KfW Programm 151/152: Erhöhung der Tilgungszuschüsse je Effizienzniveau um 12,5% Prozentpunkte für Wohngebäude
• KfW Programm 153: Erhöhung derTilgungszuschüsse je Effizienzniveau um 10% Prozentpunkte
Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 24.01. bei der KfW eingehen.
[Januar 2020]