Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, hat die Bundesregierung ab 01.01.2021 die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien (EE) u.a. im wohnwirtschaftlichen Gebäudebereich in einem modernisierten und vereinfachten Förderangebot gebündelt, die jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten werden:

•   BEG-WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus)

•   BEG-EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden)

Der Start der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfolgt dabei in zwei Stufen:

Zum 01.01.2021 startet ausschließlich die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG Einzelmaßnahme durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.

Zum 01.07.2021 startet bei der KfW das BEG Wohngebäude – jeweils als Zuschuss- und Kreditförderung – sowie die Kreditförderung für die Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Damit für den Endkunden keine Förderlücke entsteht, können bis zum 30.06.2021 noch wie gewohnt Anträge bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153) sowie für Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen (KfW 430) und für die Fachplanung/Baubegleitung zu Maßnahmen dieser Programme (KfW 431) gestellt werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick zum 01.07.2021:

BEG Einzelmaßnahme:

– Erhöhung der förderfähigen Darlehenssumme von 50.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit

BEG Neubau Effizienzhaus/-gebäude mit Erneuerbare Energien (EE)- und Nachhaltigkeitspaket*:

– Erhöhung der förderfähigen Darlehenssumme von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit

– Erhöhung des Tilgungszuschusses um 2,50%-Punkte je Effizienzniveau für Wohngebäude

BEG Sanierung Effizienzhaus/-gebäude mit Erneuerbare Energien (EE)- und Nachhaltigkeitspaket*:

– Erhöhung der förderfähigen Darlehenssumme von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit

– Erhöhung des Tilgungszuschusses um 5,00%-Punkte je Effizienzniveau für Wohngebäude

*Erneuerbare Energien (EE)- und Nachhaltigkeitspaket: Zusätzliche Effizienzklassen bei Wohngebäuden mit höheren Förderhöchstbeträgen und Tilgungszuschüssen.

Entspricht das Vorhaben nicht den neuen Förderbedingungen des Erneuerbare Energien (EE)- und Nachhaltigkeitspakets, gelten weiterhin die bisherigen maximal förderfähigen Darlehenssummen sowie die entsprechenden Tilgungszuschüsse.

Hinweis: Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist von den Änderungen nicht betroffen und wird unverändert angeboten.

Weitere Informationen erhalten interessierte Personen auch bei der KfW, u.a. unter www.kfw.de, oder Ihrem Energieberater.

[Januar 2021]