Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Umbau-Maßnahmen zur Barrierereduzierung für das Jahr 2021 auf 130 Mio. Euro festgelegt. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.

Die Fördermittel sollen dazu beitragen, dass Menschen länger in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5% der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen. Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite www.kfw.de/455-b.

(Quelle: https://www.asscompact.de/node/41373)

[Februar 2021]