Ab 16.10.2023 sollen mehr Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen die Möglichkeit über die Förderung der KfW erhalten, selbstgenutztes und klimafreundliches Wohneigentum (Neubau oder Ersterwerb) in Deutschland zu erwerben.

Die Einkommensgrenze wird nun um 30.000 Euro angehoben und dies bedeutet, dass alle Familien eine Förderung erhalten, die ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro bei Familien mit einem Kind haben. Wie bisher erhöht sich die Einkommensgrenze ab dem zweiten Kind um 10.000 Euro je Kind.

Die maximalen Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ betragen ab dem 16.10.2023:

* 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro

* 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro

* ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Die maximalen Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ betragen ab dem 16.10.2023:

* 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro

* 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro

* ab 5 Kinder: 270.000 Euro

[September 2023]