Im Frühjahr hatte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) bereits auf Risiken beim Teilverkauf hingewiesen und geraten, genau zu prüfen, was ein Teilverkauf möglicherweise bringt und kostet. Den Bericht der BaFin gibt es hier.
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) fordert nun verbraucherfreundliche rechtliche Vorgaben, um Verbraucher besser vor „unangemessen hohen Durchführungsentgelten beim Teilverkauf von Immobilien“ zu schützen. So hoffen sie auf einen Kostendeckel und mehr Kostentransparenz.
Zitat Alexander Krolzik (VZHH): „Die Alteigentümer tragen bei einem Teilverkauf aufgrund der Wertsicherungsklausel das finanzielle Risiko eines Wertverlustes ohnehin allein. Verschärft wird diese Situation, wenn Anbieter darüber hinaus ein unmoralisch hohes Durchführungsentgelt berechnen und darauf nicht einmal transparent hinweisen“. So berichtet die VZHH von einem Fall, in dem sich ihrer Meinung nach ein Anbieter auf „unmoralische Weise“ bereichert hat.
Die Anbieter von Teilverkauf-Lösungen versuchen bereits gegenzusteuern. So gibt es mittlerweile einen einheitlichen Verhaltenskodex, auf den sich einige Anbieter geeinigt haben und auch eine Branchenvereinigung, der „Bundesverband Immobilienverrentung (BVIV)“, wurde zur Schaffung verbindlicher Standards und mehr Markttransparenz ins Leben gerufen.
Den ausführlichen Bericht (u.a. was bedeutet und wie funktioniert Teilverkauf und worauf sollte man achten) der VZHH gibt es hier.
[Oktober 2023]