Der KfW stehen für das Programm „Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss“ (Programmnummer 455-B) für dieses Jahr jetzt wieder 75 Mio. Euro zur Verfügung. Diese können als Zuschuss von Eigentümern wie Mietern beantragt werden können, und zwar solange, wie die Mitteln noch nicht aufgebraucht sind.

Förderzweck ist der seniorengerechte Umbau bestehender Objekte. Hier sind insbesondere die Barrierereduzierung von Wegen und Eingangsbereichen, bei Treppen bzw. durch Lifte, durch Schwellenreduzierung und geänderte Raumaufteilungen, durch altersgerechte Bäder (Duschen, Waschbecken, WC etc.) oder Assistenz­systeme und Smart­home-­Anwendungen förderfähig.

Für das nächste Jahr sind EUR 150 Mio. im Haushalt des Bundesbauministeriums eingeplant.

Das Programm ist Alters- und Einkommensunabhängig. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 10% der förderfähigen Kosten, aber maximal 2.500 Euro. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, beträgt der Zuschuss 12,5% der förderfähigen Kosten, maximal EUR 6.250.

Weitere Informationen s. auf der Webseite der KfW unter „Altersgerecht Umbauen“. Hier findet sich auch den Link zum KfW-Zuschussportal.

[Juli 2023]