fbpx Zum Hauptinhalt springen

5 Tipps für erfolgreiche Verhandlungsgespräche – Tipp 1

Ob Sie den Zuschlag für ihre Wunschimmobilie erhalten, hängt nicht immer nur von der Finanzierung ab. Ob eine Finanzierung überhaupt notwendig wird, kommt auch darauf an, wie erfolgreich Sie den Kaufpreis verhandelt haben. Und eine Kaufpreisverhandlung sollte immer versucht werden. Wir haben fünf Tipps zusammengestellt, die wir in jeweils einem Post in den nächsten Tagen darstellen werden.

Tipp 1: Budget festlegen

Wer erfolgreich verhandeln will, sollte zuallererst sein Budget kennen beziehungsweise genau wissen, wie viel er ausgeben will oder kann. Am besten findet man das mittels einer Haushaltsrechnung oder einer Budgetrechnung heraus. Hierfür werden das Haushaltsnettoeinkommen sowie gegebenenfalls Mieteinnahmen oder sonstige Einnahmen den monatlichen Ausgaben gegenübergestellt. Aus der Differenz ergibt sich dann das Budget, das zur freien Verfügung steht, um die Rate für ein Darlehen zu bezahlen.

Wer sein Budget kennt, kann anschließend festlegen, wie viel er bereit ist, monatlich in eine Finanzierung zu stecken. Ein Budget zu haben, ist vor allem in Ballungsräumen mit einer hohen Nachfrage nach Immobilien sinnvoll, um sich finanziell nicht zu übernehmen.

Auf unserer Webseite gibt es dazu Rechner folgende Rechner:

Der Budgetrechner – Wieviel Baufinanzierung kann ich mir leisten?

Geben Sie Ihr Einkommen, Eigenkapital und Wunschrate vor und ermitteln Sie, was die Immobilie kosten darf.

Der Haushaltsrechner – Damit die Haushaltskasse stimmt

Hier können Sie anhand des bestehenden Einkommens und der vorhandenen Ausgaben ermitteln, ob eine monatliche Rate eher machbar oder riskant einzustufen ist.

[März 2024]

Bis 2024 fehlen geschätzt 600.000 Wohnungen und bis 2027 bis 830.000

Gem. dem Frühjahrsgutachten des sogenannten Rats der Immobilienweisen, das der Präsident des ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss), Dr. Andreas Mattner, vorgestellt und auch der Bundesbauministerin Klara Geywitz übergeben hat, ist „Die Analyse der Experten ist nicht nur ein Wake-up-call, sondern in einigen Punkten ein regelrechter Sirenen-Alarm“.

Die ZIA ist der Auffassung, dass die Bundesregierung ihr Wohnungsbauziel deutlicher verfehlen wird, also bisher angenommen. Demnach werden bis 2025 rund 720.000 Wohnungen fehlen, bis 2027 werden es gar 830.000 sein.

Die meisten Neubauvorhaben rechnen sich nicht mehr, so der ZIA. Er hat ermittelt, dass erst bei einer Durchschnittsmiete von EUR 21/qm eine „Schwarze Null“ erreicht wird.

Gefordert werden zusätzliche Förderprogramme, ein vorübergehender Verzicht auf die Grunderwerbsteuer oder die angestrebte degressive AfA.

Wen das ganze Gutachten interessiert, findet es hier.

[Februar 2024]

Energieausweise und deren Auswirkungen auf Kaufpreise

Energieeffizienz spielt mittlerweile nachweislich eine wichtige Rolle bei den Objektwerten.

Hier dazu ein Artikel aus der WELT mit der Überschrift „So stark drückt der Energieausweis den Kaufpreis unsanierter Häuser.

Käufer sollten das bei den Kaufpreisverhandlungen, die wieder möglich sind, unbedingt berücksichtigen!

[Februar 2024]

Vermieter muss nur die Höhe der Vormiete mitteilen

Der BGH hat mit Urteil vom 29.11.2023 (Az. VIII ZR 75/ 23) entschieden, dass ein Vermieter nicht verpflichtet ist, die Zulässigkeit der Vormiete, die er mitteilen muss, zu überprüfen. Grundsätzlich gilt auch, dass der Vermieter die Grundlagen seiner Berechnungen zur Miethöhe nicht vorlegen muss.

Wer sich für das Urteil und die Begründung interessiert, findet dies hier.

[Februar 2024]

Neue KfW-Heizungsförderung ab 27.02.2024

Ab 27. Februar 2024 können Selbstnutzer von Wohneigentum Anträge zur KfW-Förderung einer neuen Heizung nach GEG-Vorgaben stellen. Hierbei gibt es zwei neue Programme. Zum einen die „Heizungsförderung für Privatpersonen (458)” oder der „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (358, 359)”.

Dabei sind bei 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben 30 % bis 70 %, also 9.000 bis maximal 21.000 Euro an Zuschüssen möglich. Bei maximal 90.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen zusätzlichen Einkommensbonus.

Die Bedingungen der KfW für das Programm 458 findet sich hier und für das Programm 358/359 hier.

Auch Vermieter können voraussichtlich ab dem 6. August 2024 Anträge stellen.

Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Aufgrund der befristeten Übergangsregelung kann somit ausnahmsweise vorzeitig mit den Maßnahmen begonnen werden.

[Februar 2024]

20 Jahre Zinsfestschreibung beim KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF)

Wie u.a. das Fachmagazin AssCompact berichtet, werden die Kreditmittel ab März beim Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar sein. Die bisherige maximale Zinsbindungsfrist liegt bei zehn Jahren.

Bundesbauministerin Klara Geywitz sagte mit Blick auf die Förderprogramme: „Familien mit geringen und mittleren Einkommen werden wir weiterhin gezielt mit dem Zinsverbilligungsprogramm WEF unter die Arme greifen, damit sie sich den Traum vom Wohneigentum auch in den aktuell schwierigeren Bedingungen leisten können.“

Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) war im Juni 2022 gestartet, um Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Bildung von Wohneigentum zu unterstützen. Im Rahmen des Programms können Familien zinsverbilligte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Das BMWSB hat die Konditionen im Oktober 2023 verbessert und den Kreis der potenziellen Antragsberechtigten erweitert. Hierfür wurden die Einkommensgrenze als auch die Kredithöchstbeträge erhöht.

Ein weiterer Förderansatz, bereits im September 2023 von der Bundesregierung angekündigt, steht noch aus: das neue Förderprogramm „Jung kauft Alt“ .Es soll Familien beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützen. Dies soll über mit Bundesmitteln zinsverbilligte Kredite erfolgen. Wie das Bundesbauministerium nun mitgeteilt hat, sind im Haushalt 2024 dafür 350 Mio. Euro vorgesehen. Die Förderung soll im Sommer diesen Jahres starten.

Mit dem Programm will die Bundesregierung auch einen Anreiz setzen, den Gebäudebestand energetisch zu verbessern. Zudem könne die Förderung laut BMWSB dabei helfen, Leerstände zu reduzieren. Das Förderkonzept werde aktuell noch erarbeitet.

[Februar 2024]

Wichtige Versicherungen beim Bauvorhaben

Finanztip zeigt in einem Artikel, s. hier, drei wichtige Versicherungen auf, die man unbedingt beachten sollte.

1. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Sie schützt den Bauherr für Schäden, die durch die Bauarbeiten passieren, z.B. herabfallende Gegenstände, die Menschen verletzten könnten.

2. Feuerrohbauversicherung

Diese Versicherung leistet bei Bränden auf der Baustelle. Dabei sind auch Baumaterial oder Schäden durch Rauch oder Löscharbeiten versichert.

3. Bauleistungsversicherung

Hiermit werden unvorhersehbare Schäden abgedeckt, wie z. B. durch Unwetter, Vandalismus oder Materialfehler.

Einige Versicherer bieten auch alles im Paket an und es gibt dadurch ggf. einen Rabatt. 

Am besten kontaktiert man – sofern vorhanden – seinen Versicherungsmakler, der entsprechende Angebote ausarbeiten kann/soll.

[Februar 2024]

Unverbindlich den Finanzierungsrahmen ermitteln lassen

Seit 2004 sind wir spezialisiert auf Baufinanzierungen und konnten viele Menschen mit Immobilienwunsch bei ihren Vorhaben unterstützen.

Unsere Kunden erhalten immer eine umfassende und neutrale Beratung zur Finanzierung bei Kauf/Neubau einer eigenen oder vermieteten Immobilie. Egal ob Haus oder Eigentumswohnung, wir stehen auch im Vorfeld mit einer unverbindlichen und kostenfreien Vorab-Beratung zur Verfügung, um den eigenen Spielraum zu kennen. Somit ist man bei der Immobiliensuche und bei Besichtigungsterminen gut aufgestellt.

Denn viele Menschen suchen nach ihrem Traumhaus/ihrer Traumimmobilie ohne zu wissen, was sie sich eigentlich leisten können. Gerade in diesen Zeiten, mit zuletzt stark gestiegenen Zinsen, immer noch hohen Immobilienpreisen und restriktiveren Kreditvergaben bei den Finanzierungsinstituten, ist vielen unklar, welche Möglichkeiten sich bieten.

Wenn Sie sich informieren möchten: über unsere Webseite klug-finanziert.de kommen Sie zur Terminvereinbarung.

Und für Anschlussfinanzierungen, Kapitalbeschaffungen, Modernisierungen oder auch Ratenkredite und Bausparverträge sind wir natürlich auch gern für Sie da!

[Februar 2024]