AssCompact berichtet über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Baukindergeld.

Denn das Baukindergeld ist umstritten. Experten und Opposition werfen der Bundesregierung vor, damit vor allem Familien mit oberen Einkommen zu fördern. In einer Kleinen Anfrage der Grünen hat die Regierung nun dazu Stellung bezogen und zugleich konkrete Zahlen zu den bisherigen Anträgen geliefert.

Das meiste Baukindergeld ist bislang an Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen zwischen 20.000 und 30.000 Euro gegangen. 22,3% des gesamten Fördergeldes flossen an diese Zielgruppe.

37% der geförderten Haushalte wiesen laut der Bundesregierung ein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro nach, 58% bis zu 40.000 Euro. Vor diesem Hintergrund verwehrt sich die Bundesregierung gegen Aussagen, von der Maßnahme profitierten vor allem die oberen Einkommen.

Insgesamt wurden zum Stichtag 31.03.2019 etwa 169 Mio. Euro bewilligt. Sie verteilten sich auf 7.954 Anträge. Durchschnittlich leben der Bundesregierung zufolge 1,77 Kinder in den geförderten Haushalten. Der weit überwiegende Anteil des Geldes floss in Bestandsmaßnahmen (84%). Indes weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Antrag erst nach dem Einzug gestellt werden kann. Wer also im vergangenen Jahr mit dem Bauen begonnen hat und in diesem Jahr einzieht, kann erst dann Baukindergeld beantragen. Die Bundesregierung rechnet daher für das laufende Jahr mit einem Anstieg der Anträge, die sich auf Neubauvorhaben beziehen.

Übrigens: zum 17.05.2019 verlängert die KfW die Frist zur Antragstellung: der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens 6 Monate nach Einzug in die selbstgenutzte Wohnimmobilie gestellt werden (vorher waren es 3 Monate).

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[Mai 2019]