Ergänzend zu unserem Beitrag „Was ist nicht zwingend im Immobilienkaufpreis enthalten?“ (s. https://klug-finanziert.de/was-ist-nicht-zwingend-im-immobilienkaufpreis-enthalten/) möchten wir auf einen Punkt aufmerksam machen, der beim Immobilienkauf schnell übersehen wird:

Verlasst euch nicht allein auf mündliche Zusagen oder Angaben im Exposé.

Bei der Besichtigung heißt es vielleicht: „Die Einbauküche bleibt drin“, „Der Kaminofen gehört dazu“ oder „Das Gartenhäuschen wird mit übernommen“. Wenn solche Vereinbarungen für eure Kaufentscheidung wichtig sind, sollten sie ausdrücklich im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden. So ist klar dokumentiert, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde, und spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten können vermieden werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt: bewegliches Inventar

Auch die Aufteilung des Kaufpreises kann relevant sein.

Wird bewegliches Inventar, beispielsweise eine Einbauküche, im Kaufvertrag separat und mit einem realistischen Wert ausgewiesen, kann der darauf entfallende Betrag unter Umständen von der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ausgenommen sein.

Dabei sollte es sich tatsächlich um bewegliche Gegenstände handeln und der angesetzte Wert sollte nachvollziehbar und angemessen sein.

Aber Achtung: Was steuerlich interessant sein kann, kann gleichzeitig Auswirkungen auf die Finanzierung haben.

Banken berücksichtigen bewegliches Inventar häufig nicht oder nur eingeschränkt als werthaltigen Bestandteil der Immobilie. Dadurch kann sich das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und dem von der Bank anrechenbaren Immobilienwert verändern. Je nach Finanzierung kann dies wiederum Auswirkungen auf die Finanzierungskonditionen haben.

Unser Tipp

Besprecht eine geplante Aufteilung des Kaufpreises auf Immobilie und Inventar deshalb vor Abschluss von Finanzierung und Kaufvertrag mit eurem Finanzierer.

So könnt ihr mögliche steuerliche Vorteile und die Auswirkungen auf eure Finanzierung gemeinsam betrachten und unangenehme Überraschungen vermeiden.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag enthält lediglich allgemeine, unverbindliche Informationen aus unserer Praxis und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung eures individuellen Falls wendet euch bitte an einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

[September 2026]