Die KfW verlängert die Förderung für klimafreundliche Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard bis Ende 2026 – bzw. solange die Fördermittel noch nicht verbraucht sind.
Das bedeutet:
* bis zu 100.000 € Förderkredit pro Wohneinheit
* aktuell ab 1,0 % effektivem Jahreszins
* für Neubauten, die zu 100 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden und die die technischen Anforderungen an ein Effizienzhaus-55 erfüllen
* gilt sowohl für den Neubau als auch für den Ersterwerb einer entsprechenden Neubauimmobilie
Wichtig: Die Förderung muss vor Baubeginn beantragt werden und eine gültige Baugenehmigung muss bereits vorliegen. Bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben muss die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden.
Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt:
„Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bauministerium die Effizienzhaus 55-Förderung zur Aktivierung des Bauüberhangs weiter anbieten zu können. Für baureife Projekte mit vorliegender Baugenehmigung bieten wir privaten und gewerblichen Investoren aus Mitteln des Bundes zinsverbilligte KfW Kredite zu attraktiven Konditionen. Kommunale Gebietskörperschaften können Zuschüsse beantragen. Um eine Förderung erhalten zu können, müssen die Neubauten zu 100 Prozent auf Basis Erneuerbarer Energien beheizt werden. So tragen wir dazu bei, dass der Neubau stimuliert wird, Wohnnebenkosten langfristig bezahlbar bleiben und der Klimaschutz im Gebäudesektor vorankommt.“
Mehr Informationen zur Förderung hier: www.kfw.de/297
[Juni 2026]
