Durch die geplante Wohngeldreform für 2020 steigt die Zahl der Empfängerhaushalte von rd. 480.000 auf rd. 660.000, so ein Bericht von Haus und Grund.
Was viele nicht wissen: nicht nur Mieter haben bei Bedürftigkeit Anspruch auf Wohngeld, auch Eigentümer, dann aber Lastenzuschuss genannt. Voraussetzung ist die Eigennutzung der Immobilie.
Egal ob Wohnung, Haus oder Mehrfamilienhaus können Eigentümer für folgende Kosten einen Lastenzuschuss erhalten: Ausgaben für Baukredite, Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten, Grundsteuer und andere Grundbesitzabgaben, Versicherungsbeiträge und bestimmte Heizkosten.
Voraussichtlich werden die neuen Regelungen ab 01.01.2020 in Kraft treten und für das Jahr 2020 ein Volumen von rd. EUR 1,2 Milliarden ausmachen.
[August 2019]