Der BGH hat mit Urteil vom 29.11.2023 (Az. VIII ZR 75/ 23) entschieden, dass ein Vermieter nicht verpflichtet ist, die Zulässigkeit der Vormiete, die er mitteilen muss, zu überprüfen. Grundsätzlich gilt auch, dass der Vermieter die Grundlagen seiner Berechnungen zur Miethöhe nicht vorlegen muss.

Wer sich für das Urteil und die Begründung interessiert, findet dies hier.

[Februar 2024]