Auf Anfrage der FDP im Juni hat die Bundesregierung mitteilt, dass sie in der kommenden Legislatur-periode entscheiden wird, ob das Baukindergeld verlängert wird.

Bisher gilt, dass bis zum 31.12.2020 ein Kaufvertrag unterschrieben sein muss oder eine Baugenehmigung erteilt wurde und von den rund 10 Mrd. Euro, die insgesamt bereitgestellt wurden, noch Mittel vorhanden sind. Die KfW geht bislang davon aus, dass die insgesamt bereitgestellten Fördermittel ausreichend sein werden.

Da sich wegen Corona aufgrund fehlender Besichtigungsmöglichkeiten oder Schließungen der Bauämter die Umsetzung so manches Kauf- bzw. Bauvorhaben verzögert haben dürfte, soll die Verschiebung des Stichtags nach den 31.12.2020 den Betroffenen ein wenig mehr Zeit einräumen, doch noch in den Genuss der Förderung zu kommen.

Die Bundesregierung hat angegeben, dass bis zum 31.05.2020 insgesamt rund 233.000 Anträge auf Baukindergeld mit einem Volumen von knapp Euro 4,9 Mrd. bei der KfW gestellt wurden. Im Schnitt bedeutet dies, es werden pro Antrag Familien mit 1,7 Kindern gefördert.

Bliebe es bei dem bisherigen Schnitt, könnten insgesamt um die 500.000 Anträge gefördert werden, also nochmals in etwa so viel wie bisher bereits. Eine zeitliche Verlängerung der Förderung kann auf jeden Fall helfen, die bereitstehenden Mittel noch allesamt zu bewilligen und so Familien ins Eigentum zu verhelfen.

[Juli 2020]