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News

Immer mehr ältere Menschen im Würgegriff der Wohnkosten

AssCompact berichtet von einer aktuellen Studie von DIW und DZA. Danach werden die steigenden Wohnkosten in Deutschland vor allem für ältere Menschen immer mehr zur Belastung bis hin zur Überbelastung.

Die wachsenden Wohnkosten hierzulande stellen insbesondere für ältere Menschen ab 65 Jahren zunehmend ein Problem dar, zumal ihre Einkommen nicht im selben Maße steigen. In der Folge werden Wohnkosten für immer mehr ältere Menschen zur Belastung; für etliche von ihnen stellen sie sogar eine Überbelastung dar. Zu diesen Ergebnissen kommt eine gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA). Die Analyse basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und des Deutschen Alterssurvey.

Laut Studie gaben Mieterhaushalte mit einer Referenzperson ab 65 Jahren im Jahr 2016 durchschnittlich 34% ihres Einkommens für Wohnen aus – das heißt für Miete und Nebenkosten. Dagegen mussten Eigentümerhaushalte lediglich 15% ihres Einkommens für die laufenden Wohnkosten ausgeben, also für Zins- und Tilgungszahlungen von Immobilienkrediten sowie Nebenkosten. Seit 1996 haben die Wohnkosten für Mieter ab 65 Jahren deutlicher zugelegt (+101%) als für Eigentümer (+77%).

Anteilig gibt es unter Älteren mehr Eigentümerhaushalte als noch vor 20 Jahren (45% gegenüber 56%), aber dieser Umstand sei laut DIW und DZA insbesondere darauf zurückzuführen, dass immer mehr Ältere aus den höheren Einkommensklassen über Wohneigentum verfügen. Demgegenüber wohnt die Mehrheit der älteren Haushalte mit niedrigen Einkommen zur Miete. Unter den 20% mit den niedrigsten Einkommen in dieser Altersklasse beläuft sich der Mieteranteil auf 66%. Insbesondere diese Gruppe ist von den stark steigenden Wohnkosten extrem belastet.

Von einer hohen Belastung ist die Rede, wenn für die Wohnkosten eines Haushalts 30% und mehr seines Nettoeinkommens anfallen. Dies lag der Studie zufolge im Jahr 2016 bei zwei Drittel der Mieterhaushalte mit einer Referenzperson ab 65 Jahren vor. Bei 38% der Mieterhaushalte liegt sogar eine Überbelastung durch die Wohnkosten vor, da sie 40% und mehr des Haushaltseinkommens für Miete und Nebenkosten aufbringen müssen. Im Jahr 1996 zeigte sich noch ein anderes Bild: 38% der Mieterhaushalte waren von einer hohen Belastung (über 30%) und 22% von einer Überbelastung (über 40% des Einkommens) betroffen.

„Ältere Menschen mit niedrigen Einkommen leben deutlich häufiger zur Miete als andere in dieser Altersklasse und gerade sie sind mit einem rasanten Anstieg der Wohnkosten konfrontiert. Das heißt: Wohnraum ist für zunehmend viele Seniorinnen und Senioren unbezahlbar“, unterstreicht die Studienautorin Laura Romeu Gordo vom DZA. Vor allem für allein lebende Mieter ab 65 Jahren ist die Lage prekär: Sie müssen im Schnitt über ein Drittel ihres Einkommens für die laufenden Kosten ihrer Wohnung aufbringen.

Die Studienautoren schlagen mehrere Lösungsansätze vor, darunter die Förderung des Wohneigentums. Diese Maßnahme würde sich allerdings erst langfristig auswirken, da der Wohnungs- oder Häuserkauf meist eher in jüngeren Jahren erfolgt. „Ein zweiter Ansatz, ist für ausreichende Einkommen der Betroffenen zu sorgen“, erklärt Markus Grabka, Verteilungsforscher am DIW Berlin und Studienautor. „Die dynamisierte Anpassung des Wohngelds, die die Bundesregierung plant, ist sicherlich ein Schritt in diese Richtung.“ Als dritten Lösungsansatz führen die Studienautoren den sozialen Wohnungsbau an. Sie plädieren für den Bau von mehr Sozialwohnungen, vor allem in und um Großstädte. „Hierbei sind die Bedürfnisse älterer Menschen zu beachten, zum Beispiel kleine, barrierefreie Wohnungen“, so Laura Romeu Gordo.

Möchten Sie sich im Alter von steigenden Mietkosten befreien? Wir stehen Ihnen gerne in Sachen Immobilienkauf und Finanzierung, ob im Rhein-Sieg-Kreis, Bonn, Köln, dem Rhein-Erft-Kreis oder dem Rheinisch-Bergischen-Kreis, auch persönlich zur Verfügung!

[Juli 2019]

Baukindergeld bei bestehendem Immobilienvermögen

Bereits ein geringer Miteigentumsanteil bei Immobilien verhindert den Anspruch auf Baukindergeld!

Wie Finanztest auf eine Leserfrage in der Ausgabe 07/2019 antwortet, ist selbst ein Eigentumsanteil von nur 1/3 an einer zur Dauernutzung vorgesehenen Immobilie ein Hinderungsgrund beim Baukindergeld.

Bestehendes Immobilienvermögen muss also vor dem notariellen Kaufvertrag bzw. dem Erhalt der Baugenehmigung entweder verkauft oder (unentgeltlich) an Dritte übertragen werden. Ferienwohnungen oder Auslandsimmobilien sind davon übrigens nicht betroffen.

Für weitere Fragen und eine Finanzierung einer Wohnung oder Hauses stehen wir gerne zur Verfügung! Ob in Sankt Augustin, Siegburg bzw. dem gesamten Rhein-Sieg-Kreis oder auch in Bonn oder Köln: wir sind ganz in Ihrer Nähe und gerne persönlich für Sie da!

[Juni 2019]

Baukindergeld – Verlängerung der Antragsfrist

Die Beantragung von Baukindergeld bei der KfW ist nun bis sechs Monate nach Einzug möglich! Bislang musste der Antrag bereits nach drei Monaten gestellt sein.

Haben Sie weitere Fragen zum Baukindergeld? Möchten Sie eine selbstgenutzte Immobilie, also ein Haus oder eine Wohnung kaufen und Baukindergeld in die Baufinanzierung mit einbeziehen?

Wir stehen Ihnen gerne, insbesondere im Großraum Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, auch persönlich zur Verfügung! Mehr Informationen unter https://klug-finanziert.de/.

[Juni 2019]

Firmenkredit bzw. Unternehmenskredit

Über unsere Bankpartner können wir Ihnen ungesicherte Firmenkredite bis zu EUR 450.000 vermitteln. Und dies einfach – ohne unnötige Dokumente und in 10 Minuten, schnell – Entscheidung innerhalb 48 Stunden und Auszahlung innerhalb einer Woche, günstig – günstige Zinsen und kostenlose Rückzahlung.

U.a. arbeiten wir hier mit der ING bzw. deren Tochter Lendico oder auch der DSL Bank, einer Tochter der Postbank, zusammen.

Auch wichtig: die Darlehen können ohne Verwendungsnachweis und Stellung von Sicherheiten (außer persönlicher Bürgschaft) ausgezahlt werden.

Wünschen Sie einen unkomplizierten Firmenkredit bzw. Unternehmenskredit? Dann sprechen Sie uns gerne an! Mehr Informationen unter https://klug-finanziert.de/.

[Juni 2019]

POSTBANK WOHNATLAS 2019

Die Postbank berichtet darüber wo sich der Immobilienkauf rund um Köln trotz Pendelns rechnet. Hierzu wurde eine Modellrechnung des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) erstellt. Die Ergebnisse wurden uns von der DSL Bank, einer Marke der Postbank bzw. DB Privat- und Firmenkundenbank AG zur Verfügung gestellt.

Ein Ergebnis vorweg: in Hürth, Leverkusen, Pulheim und Brühl zahlt sich der Kauf auch langfristig aus. Also gerade der Rhein-Erft-Kreis scheint für einen Kauf von einem Haus bzw. einer Wohnung interessant, trotz Kosten des Pendelns.

Dabei hat die Postbank neben Kaufpreisen auch die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs bzw. eigenen PKWs wie die Zeiten der schnellsten Routen betrachtet.

Auch der Rhein-Sieg-Kreis, der Rheinisch-Bergische-Kreis bis hin zum Kreis Mettmann oder dem Rhein-Kreis Neuss wurden betrachtet und analysiert. Festzuhalten bleibt: ob sich Pendeln lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden.

Gerne stellen wir Ihnen die Ergebnisse der Studie zur Verfügung, wenn Sie hier interessiert sind. Auch für Düsseldorf und Umland liegen uns die Ergebnisse vor, falls dies für Sie von Interesse sein sollte.

[Juni 2019]

Eigenbedarfskündigungen: BGH stärkt Vermieter bei Härtefällen

Der BGH hat Ende Mai seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann.

Wie das Fachmagazin AssCompact berichtet gab es dazu Ende Mai zwei Entscheidungen (Urteile vom 22.05.2018, Az. VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17).

Da sowohl auf Seiten des Vermieters wie auf Seiten des Mieters grundrechtlich geschützte Belange wie Eigentum und Gesundheit betroffen sind, ist dem BGH zufolge eine umfassende Sachverhaltsaufklärung sowie eine besonders sorgfältige Abwägung erforderlich. Es müssten daher für jeden Einzelfall die Interessen des Mieters an der Fortsetzung des Mietverhältnisses diejenigen des Vermieters an dessen Beendigung überwiegen (§ 574 Abs. 1 BGB).

Allgemeine Fallgruppen wie ein bestimmtes Alter des Mieters oder eine bestimmte Dauer des Mietverhältnisses dürfen nicht – wie bei bisherigen Rechtsprechungen üblich – gebildet werden. Die Faktoren Alter und lange Mietdauer mit einer damit einhergehenden Verwurzelung im bisherigen Umfeld würden sich je nach Persönlichkeit und körperlicher sowie psychischer Verfassung des Mieters unterschiedlich stark auswirken und deshalb ohne weitere Feststellungen zu den sich daraus ergebenden Folgen im Fall eines erzwungenen Wohnungswechsels grundsätzlich nicht die Annahme einer Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen.

Werden vom Mieter drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend gemacht, müssen sich Gerichte beim Fehlen eigener Sachkunde mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind. Das gilt insbesondere für die Frage, welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und wie wahrscheinlich sie sind. Es muss daher zukünftig ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, wenn der Mieter eine zu besorgende Verschlechterung seines Gesundheitszustandes durch ein ärztliches Attest belegt hat.

Auf diese Weise ist zu klären, an welchen Erkrankungen der betroffene Mieter konkret leidet und wie sich diese auf seine Lebensweise und Autonomie sowie auf seine psychische und physische Verfassung auswirken. Dabei ist auch von Bedeutung, ob und inwieweit sich die mit einem Umzug einhergehenden Folgen mittels Unterstützung durch das Umfeld beziehungsweise durch begleitende ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen mindern lassen. Nur eine solche Aufklärung versetzt die Gerichte nach Auffassung des BGH in die Lage, eine angemessene Abwägung bei der Härtefallprüfung vorzunehmen.

Wenn Sie also eine vermietete Immobilie zur Eigennutzung erwerben möchten, machen Sie sich mit dem Thema Eigenbedarfskündigung vertraut und ziehen Sie am besten einen Fachanwalt hinzu.

[Juni 2019]

Darlehensverlängerung ING noch bis 30.06.2019 mit 0,10 % Zinsrabatt

Noch bis 30.06.2019 bietet die ING Ihren Kunden für die Darlehensverlängerung 0,10 % Zinsrabatt. Das auch neben der Forward-Aktion, bei der Sie sich kostenlos schon 12 statt 6 Monate vorher Ihren neuen Zinssatz sichern können.

Die Rabattaktion mit 0,10% gilt für Darlehens-Prolongationen bei der ING eines eigengenutzten Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung wie auch beim teilweise selbstgenutzten Mehrfamilienhaus – inklusive Forward-Darlehen.

Auch KfW-Darlehen, die zur ING übertragen werden, profitieren von dem Prolongations-Rabatt. Die KfW-Umwandlung geht zudem schnell und umkompliziert ohne Einreichung von Unterlagen.

Gerade in den Regionen Köln, Bonn oder dem Rhein-Sieg-Kreis positioniert sich die ING damit für Ihre Kunden weiterhin sehr gut und zeigt, dass ihr bestehende Kunden wertvoll sind.

[Juni 2019]

Exposé reicht nicht für Provision

Wie Haus & Grund berichtet ist die Zusendung eines Exposés allein nicht ausreichend für einen Provisionsanspruch des Immobilienmaklers. Dies hat der Bundesgerichtshof unmissverständlich nun entschieden (BGH, Urteil vom 21.11.2018, Az. I ZR 10/18).

Die Provision ist erst verdient, wenn der Makler mit dem Auftraggeber und dem potenziellen Vertragspartner verhandelt und auf Letzteren einwirkt, einen Hauptvertrag herbeizuführen.

Denn ein Exposé ist in aller Regel nur eine an eine unbestimmte Zahl von Interessenten gerichtete Werbung für das Objekt. Und damit dient es nur der grundsätzlichen Information. Auch die Besichtigung, die ein Makler ermöglicht, ist noch nicht als Vermittlungstätigkeit zu werten, begründet also auch keinen Provisionsanspruch.

Für weitergehende Auskünfte lassen Sie sich rechtlich beraten, da wir dies nicht übernehmen dürfen. Überlegen Sie einen Hauskauf oder einen Wohnungskauf? Dann sprechen Sie uns gerne an!

Wir stehen für Sie bereit, ob in Sankt Augustin, Siegburg, Hennef, Troisdorf oder im weiteren Rhein-Sieg-Kreis. Natürlich auch in Köln und Bonn. Mehr Informationen unter https://klug-finanziert.de/.

[Mai 2019]

Rechtsschutz bei Immobilien

Finanztest gab Tipps zu Rechtsschutzversicherungen beim Kauf oder Bau einer Immobilie. Wichtig sind die Hinweise auf typische  Leistungsausschlüsse. Denn meist ist nicht alles bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Immobilie versichert. Was abgedeckt wird, ist je nach Versicherung unterschiedlich und kann größere Lücken aufweisen.

Getestet wurden die fünf großen Rechtsschutzversicherer Allianz, Arag, Roland, DAS/Ergo und Örag. Zudem wurden fünf Themenfelder intensiv beleuchtet: Kauf von Bauland, Kauf von Gebäuden, Hausbau, bauliche Veränderungen und Finanzierung. Mehr Informationen finden Sie im Heft Juni 2019 von Finanztest.

Haben Sie Fragen zu Ihrer geplanten oder bestehenden Baufinanzierung? Möchten Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen/bauen/modernisieren?

Gerne sind wir für Sie vor Ort! Sie finden uns in Sankt Augustin. Aber auch in Köln und Bonn oder im gesamten Rhein-Sieg-Kreis (Königswinter, Niederkassel, Eitorf, Meckenheim etc.) sind wir für Sie da!

Mehr Informationen unter https://klug-finanziert.de/.

[Mai 2019]

ING mit neuen Regionalrabatten und weiteren Aktionen

Unser Partner, die ING, bietet seit 29.05.2019 hervorragende Rabatte für Objekte im Rhein-Sieg-Kreis, im Rheinisch-Bergischen-Kreis und im Rhein-Erft-Kreis. Hier erhalten Sie 0,20% Rabatt auf die Bauzinsen. Für Objekte in Köln müssen Sie sich sputen, hier gilt der Rabatt von 0,20% nur noch bis 03.06.2019 und entfällt dann ganz.

Auch interessant: kaufen Sie ein Haus oder eine Wohnung, egal ob Eigennutzung oder Vermietung (Kapitalanlage), und ist es ein Bestandsobjekt, erhalten alle Kunden einen zusätzlichen Rabatt von 0,10%.

Sind Sie Kunde der ING und steht eine Anschlussfinanzierung oder ein Forwarddarlehen für eine selbstgenutzte Immobilie an? Dann erhalten Sie einen Rabatt von 0,10%! Dies gibt auch für die Umwandlung von KfW-Darlehen. Auch wenn die Finanzierung nicht ursprünglich von uns vermittelt wurde, erhalten Sie über uns diesen Rabatt. Natürlich mit einer kostenfreien Beratung!

Planen Sie eine Anschlussfinanzierung oder ein Forwarddarlehen? Dann sprechen Sie uns gerne an! Auch Angebote anderer Bankpartner haben wir natürlich in der Auswahl.

Gerne sind wir für Sie vor Ort, ob in Köln oder Bonn sowie im Rhein-Sieg-Kreis (Sankt Augustin, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid etc.). Mehr Informationen unter https://klug-finanziert.de/.

[Mai 2019]