Die KfW veröffentlicht voraussichtlich zum 03.09.2024 das neue Förderprogramm Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb „Jung kauft Alt“ (308).
Die Förderung soll Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Erwerb und der Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen.
Voraussetzungen:
+ die Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum werden,
+ bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
+ deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreitet und
+ die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen.
Das Gebäude muss dabei:
+ zum Zeitpunkt des Antrags gemäß eines gültigen Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in der Energieeffizienzklasse F, G oder H kategorisiert sein und
+ mindestens auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 70 EE“ gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ saniert werden (innerhalb von 54 Monaten nach Zusage unter Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz).
Antragstellung:
+ Der Antrag ist vor Abschluss des Kaufvertrags zu beantragen
+ Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die Kosten der Sanierung sind in diesem Produkt nicht förderfähig. Für die in diesem Produkt geforderte Sanierung der geförderten
Immobilie mindestens zum „Effizienzhaus 70 EE“ ist die gleichzeitige Inanspruchnahme eines Kredits oder Zuschusses aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (z.B. KfW 261) möglich.
+ Der Antragsteller muss (Mit-) Eigentümer der Immobilie sein und das Objekt als Haupt – oder alleinigen Wohnsitz selbst nutzen.
Kredithöchstbeträge:
+ 1 Kind: maximaler Kreditbetrag 100.000 Euro
+ 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 125.000 Euro
+ ab 3 Kindern: maximaler Kreditbetrag 150.000 Euro
[August 2024]