Unter anderem auf der Webseite von aktion-pro-eigenheim.de, werden die ersten Details der neuen Neubauförderung übersichtlich dargestellt. Wichtig zu wissen ist, dass die bisherige Förderung im Rahmen der BEG hiermit abgelöst wird und es zinsvergünstigte Darlehen ohne Zuschussförderung sein werden. Grundlage für die Förderung ist der Standard Effizienzhaus 40.

Das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ ist offen für alle Antragsteller – antragsberechtigt sind neben privaten Bauherren auch Investoren und Käufer:innen von neu gebauten Häusern beziehungsweise Wohnungen. Gefördert werden sowohl Wohngebäude (WG) als auch Nichtwohngebäude (NWG). Private Bauherren können ihren Antrag ab März im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)“ stellen.

Gefördert werden sowohl Neubau als auch Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen. Darüber hinaus müssen die Anforderungen der „Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau“ des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht werden.

Das QNG-Siegel ist schon aus der bisherigen Förderung der Effizienzhaus Nachhaltigkeitsklasse (EH NH) bekannt.  Aktuell wurden die Anforderungen weiterentwickelt, das entsprechende QNG-Update 2023 trat am 1.1.2023 in Kraft und gilt bereits für alle Anträge, für die seit Jahresbeginn die Beauftragung der Zertifizierungsstelle erfolgt. Die QNG-Anforderungen enthalten auch die nötigen LCA-Bilanzregeln zur Ökobilanz-Berechnung von Wohngebäuden, die Voraussetzung für das neue Förderprogramm sind.

Gefördert werden zwei Standards: Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

1. Klimafreundliches Wohngebäude:

  • Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus und durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie  Einbindung erneuerbarer Energien –> erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotenzial, nachzuweisen unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA)
  • Standard Effizienzhaus 40 (EH 40)
  • kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse

2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:

  • Das Gebäude verfügt zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).

Es werden für Wohngebäude bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert, maximal aber

  • Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Für die Beantragung und Baubegleitung ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG muss darüber hinaus eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einbezogen werden.

Familienförderung, als weiteres neues Förderprogramm, soll im Juni starten

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ ist eine Neubauförderung für Familien. Für dieses Förderprogramm sollen die oben genannten Kreditbeträge auf bis maximal 240.000 Euro erhöht werden.

[Februar 2023]