Wie Haus & Grund RHEINLANDWESTFALEN berichtet, zeigt eine Studie, dass Neubauten ohne Mängel eher selten sind.

Rund drei Viertel aller privaten Neubauten zeigen innerhalb der Gewährleistungszeit Mängel. Dabei sind 40 Prozent der neuen Häuser von Fehlern an der Konstruktion betroffen, 38 Prozent der Bauten haben Probleme an der technischen Gebäudeausrüstung. Zu diesem erschreckenden Ergebnis kommt jedenfalls eine Studie, die das Institut für Bauforschung (IfB) für den Bauherren-Schutzbund angefertigt hat.

Am anfälligsten für Baufehler ist demnach die Fassade. Auf sie entfallen 28 Prozent der gefundenen Baumängel. Mit je einem Viertel (26 Prozent) der festgestellten Fehler sind allerdings auch Fenster und Türen, Heizungen und  Innenwände häufig von einem Baumangel betroffen. Wand- und Bodenbelag sind bei 16 Prozent der untersuchten Neubauten als fehlerhaft aufgefallen. Innenputz und Estrich machten in 15 Prozent der neuen Häuser Probleme.

Die wenigsten Fehler passieren den Dachdeckern: Dächer sind nur bei gut 10 Prozent der Neubauten fehlerhaft. Die Mängel treten in unterschiedlicher Form zu Tage. In jedem zweiten Fall (50,6 Prozent) geht es dabei jedoch um  Rissbildungen. Mit 32 Prozent sind auch Feuchtigkeitsschäden sehr häufig. In knapp 29 Prozent der Fälle löste sich Material ab, etwa Farbe oder Putz. Bei 12,6 Prozent der Neubauten gab es Fehler an der Heizung oder der Elektroinstallation.

Unzureichender Schallschutz war in knapp 7 Prozent der Fälle die Folge des Mangels. Die Behebung der Baumängel  kann teuer werden, muss es aber nicht. In jedem fünften Fall (20 Prozent) liegen die Reparaturkosten unter 500 Euro. In jedem vierten Fall (25 Prozent) kommen allerdings mehr als 10.000 Euro zusammen. Erfreulich immerhin: Laut der Studie können 77 Prozent der Beanstandungen direkt mit dem Auftragnehmer geregelt werden. Nur 14 Prozent der Baumängel landen vor Gericht.

Wichtig zu wissen ist für Bauherren, dass ein Baumangel nicht selten bei der Abnahme unbemerkt bleibt. Er äußert sich häufig erst später, etwa weil die Baufeuchte abklingt oder Probleme mit der Heizung sich erst äußern, wenn der Winter Einzug gehalten hat. Bei technischen Anlagen fallen Defekte nur auf, wenn die Anlagen auch genutzt werden. Risse bilden sich meist auch nicht von heute auf morgen und so manche Leckage fällt erst im Laufe der Zeit auf. Eine kleine Undichtigkeit im Dach äußert sich vielleicht auch erst beim ersten großen Gewittersturm.

Wer in einen Neubau gezogen ist, sollte sein Haus also aufmerksam beobachten. Ein frühzeitig entdeckter Mangel ist oft noch klein und preiswert zu beheben, ein größerer Schaden wird erst mit der Zeit daraus. Die Gewährleistungsfrist  beträgt nach dem BGB 5 Jahre. Bauherren sollten derweil Wartungs- und Prüfintervalle einhalten. Im Zweifelsfall müssen sie nämlich belegen können, dass sie den Mangel nicht selbst verursacht haben. Bei der regelmäßigen Begutachtung des Hauses hilft der Haus-Begehungs-Kalender von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Wer sich für den Fall von Bauproblemen rechtlich absichern will, kann zudem auf die kostenlosen Bauverträge  zurückgreifen, die vom Zentralverband Haus & Grund Deutschland gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) erstellt wurden. Sie können hier heruntergeladen werden. Es gibt zwei unterschiedliche Vertragswerke: Eines dient zur Beauftragung eines komplett schlüsselfertigen Hauses bei einem Generalunternehmer, das Andere kann dazu benutzt werden, Einzelgewerke separat zu beauftragen.

[Mai 2022]