Die Stiftung Warentest (Finanztest) berichtet in der Ausgabe 02/2019 von Urteilen gegen die Debeka und LBS Nord, die erhöhte Kontoentgelte bzw. Servicepauschalen berechnet hatten. Die Landgerichte Koblenz bzw. Hannover haben dies als unzulässig erklärt!

Die Bausparkassen wollen in die Berufung und es könnte noch Jahre dauern, bis eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt. Doch sollten Betroffene unbedingt bei ihrer Bausparkasse eine Erstattung bzw. eine schriftliche Verzichtserklärung auf die „Einrede der Verjährung“ bis zur höchstrichterlichen Entscheidung fordern.

[Januar 2019]