Finanztip berichtet (s. https://t1p.de/cblfg) über ein Urteil des OLG Oldenburg, dass der Netzbetreiber keine Gebühren für die endgültige Stilllegung des Gasanschlusses verlangen (Az. 6 UKl 2/25) darf.
Die Empfehlung lautet: die entsprechende Rechnungen prüfen und entweder widersprechen oder bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Ein Musterschreiben findet sich unter dem obigen Link.
Der betroffene Netzbetreiber hat gegen das Urteil des OLG Revision eingelegt, nun muss sich der Bundesgerichtshof hiermit befassen, so dass es bis zu einer endgültigen Entscheidung noch dauert.
[Februar 2026]
