Finanztest berichtet in der Dezemberausgabe 2025 über das Thema Bereitstellungszinsen und gibt hier Tipps (s. mehr dazu im Artikel von Finanztest).
Gerade bei einem Neubau können Verzögerungen zu höheren Belastungen führen, wenn die Bauphase länger ist, als der mit der Bank vereinbarte Zeitraum ohne Bereitstellungszinsen. Diese Zinsen fallen dann für alle Darlehensmittel an, die noch nicht abgerufen wurden. Im Gegensatz dazu werden für abgerufene Mittel Bauzeitzinsen berechnet (und zwar mit dem vereinbarten Darlehenszins). Beide Berechnungen erfolgen immer taggenau. Und die Tilgung kommt in der Regel – aber je nach Bank ggf. auch schon vorher – erst nach Vollauszahlung mit in die Monatsrate.
Viele Banken bieten bei Neubauvorhaben bis zu 12 kostenfreie Bereitstellungsmonate, einige auch länger (mit bzw. sogar ohne Zinszuschlag). Ein Beispiel hierzu von Finanztest: Wird eine Kreditsumme von 400 000 Euro über einen Zeitraum von 14 Monaten in 6 Teilzahlungen ausgezahlt, werden bei einem Kredit mit 2 Freimonaten und einem Bereitstellungszinssatz von 3% im Jahr insgesamt 5.400 Euro Bereitstellungszinsen fällig. Würden im kompletten 1. Jahr keine Bereitstellungszinsen anfallen, wären es insgesamt nur 100 Euro. Durch die zusätzlichen Zinsen steigen die durchschnittlichen monatlichen Kreditkosten während der Bauphase um 60%. Die Mehrbelastung trifft dabei vor allem die ersten Baumonate.
Auch ob es ein Fertig-, Typen- oder Architektenhaus oder eines von einem Bauträger ist, das gebaut wird, hat hier Einfluss. Fertighäuser sind i.d.R. schneller erstellt als individuell geplante Häuser oder bei vielen Sonderwünschen.
Aber, so Finanztest: Beim Feilschen um Freimonate sollten Kreditnehmende aber nicht den Effektivzins des Darlehens aus den Augen verlieren: Über die gesamte Laufzeit des Kredits hinweg spielt er eine wesentlich größere Rolle als die Bereitstellungszinsen, die nur während der Bauphase anfallen. Schon ein Zehntelprozentpunkt weniger spart über 10 Jahre oft mehrere Tausend Euro Zinsen.
Ein weiterer hilfreicher Hinweis: bei ungeplanten Verzögerungen kann ggf. auch der Bauunternehmer hier in die Haftung genommen werden, so u.a. das OLG Frankfurt/Main mit einem Urteil aus 2021.
Zu guter Letzt weist Finanztest noch auf Bereitstellungszinsen bei Anschlussfinanzierungen hin. Hier sind bei guter Planung aber keine Bereitstellungszinsen zu erwarten, entweder weil der Verlängerungszeitpunkt in einer bereitstellungszinsfreien Zeit liegt oder bei einem sog. Forwarddarlehen diese bereits im Zins umgerechnet sind.
[Dezember 2025]
