Zum Hauptinhalt springen

Was ältere Immobilieneigentümer finanziell bewegt

Rainer Hagenbucher, Fachbereichsleiter der Allianz Baufinanzierung, hat in AssCompact dazu einen Beitrag veröffentlicht, der sich damit beschäftigt. Der Artikel findet sich unter: https://t1p.de/0iz6j

Hier eine kurze Zusammenfassung:

Viele Menschen über 60 möchten im eigenen Zuhause alt werden. Doch oft fehlt es an Barrierefreiheit, Liquidität oder einem klaren Plan für Modernisierung, Pflege und Vermögensweitergabe.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

Hoher Sanierungsbedarf: Drei Viertel der Immobilien sind nicht barrierefrei – Umbauten kosten häufig 20.000–50.000 €.

Finanzierung als Hürde: 40% sehen die Finanzierung als größtes Problem, viele können Modernisierungen nicht aus eigenen Mitteln stemmen.

Darlehen als Lösung: Spezielle Immobiliendarlehen schaffen Liquidität für Umbauten, Pflege oder eine Zusatzrente – ohne Verkauf.

Unterstützung der Familie: Über 60% möchten Vermögen an Kinder und Enkel weitergeben, viele haben bereits übertragen.

Positive Finanzlage: Rund 80% schätzen ihre Situation im Alter gut ein.

Sorge vor Pflegekosten: Mehr als 40% befürchten, dass hohe Ausgaben das Erbe aufzehren.

Wichtig: Eine realistische Finanzplanung verbindet Lebensqualität im Alter mit dem Wunsch, etwas zu vererben.

[März 2026]

Kostenübernahme für Schadenssuche bei Leitungswasserschäden durch Versicherer?

Hoffentlich widerfährt es keinem, aber leider kommt es dennoch vor. Gut zu wissen, ob die Kosten da von der Versicherung gezahlt werden (müssen). Hierzu hat AssCompact von einem aktuellen Urteil des OLG berichtet.

Highlights des Artikels:

– Versicherer muss auch zahlen, wenn die genaue Ursache später nicht feststellbar ist.

– Entscheidend ist eine ex-ante-Betrachtung: waren die Maßnahmen zum Zeitpunkt sinnvoll und erforderlich?

– Im entschiedenen Fall: Versicherung musste rund 9.700 € zahlen.

– s. OLG Hamburg, Urteil vom 06.06.2025 – Az: 9 U 4/24

Zum gesamten Artikel geht es hier: https://t1p.de/bg3q2.

[März 2026]

Neuer SCHUFA-Score am 17. März 2026

Ab 17. März 2026 führt die SCHUFA einen neuen, transparenteren Bonitätsscore ein, der den bisherigen Basisscore ersetzt. Verbraucher können in einem neuen SCHUFA-Account genau sehen, wie ihr Score zustande kommt und ihn sogar selbst nachvollziehen. Das Ganze ist zudem kostenfrei!

Der neue Score basiert nur noch auf 12 klaren Kriterien (z. B. Zahlungsstörungen, Alter von Bankverträgen, Kreditanfragen oder bestehende Kredite). Dadurch soll verständlicher werden, welche Faktoren den Score beeinflussen.

Der Score ist ab 17. März im neuen SCHUFA-Account abrufbar, für den man sich registrieren und per Ausweis oder eID identifizieren muss. Der Zugang wird zunächst schrittweise über eine Warteliste freigeschaltet. Persönlich habe ich den Zugang nun bereits und finde das wirklich eine gute Möglichkeit, immer die Schufa und die dortigen Einmeldungen im Blick zu behalten.

Für Unternehmen beginnt die Umstellung bereits, allerdings werden die bisherigen Branchenscores noch bis Ende 2028 parallel genutzt.

Die 12 Kriterien die deinen Score am stärksten verbessern oder verschlechtern können, finden sich – wie weitere Infos und die Möglichkeit sich anzumelden – auf folgender Seite der Schufa: https://t1p.de/vqwei.

[März 2026]

Bauzinsen könnten im Jahresverlauf 4% knacken

Im aktuellen Bankenpanel des Vermittlers Interhyp prognostizieren alle befragten Institute für die kommenden vier Wochen eine Seitwärtsbewegung der Zinsen.

Rund zwei Drittel der Experten rechnen im weiteren Jahresverlauf mit einer Rückkehr zur 4%-Marke oder darüber hinaus. Knapp ein Drittel der Befragten hielten für diesen Zeitraum Zinsen auf gleichbleibendem Niveau für möglich.

Inwieweit die Entwicklung im Nahen Osten hier zu anderen Einschätzungen führt, bleibt abzuwarten, dass die Einschätzung vor den Angriffen auf den Iran abgegeben wurden.

Mehr dazu unter: https://t1p.de/25wvi

[März 2026]

Gebühren bei Gas-Stilllegung unzulässig?

Finanztip berichtet (s. https://t1p.de/cblfg) über ein Urteil des OLG Oldenburg, dass der Netzbetreiber keine Gebühren für die endgültige Stilllegung des Gasanschlusses verlangen (Az. 6 UKl 2/25) darf.

Die Empfehlung lautet: die entsprechende Rechnungen prüfen und entweder widersprechen oder bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Ein Musterschreiben findet sich unter dem obigen Link.

Der betroffene Netzbetreiber hat gegen das Urteil des OLG Revision eingelegt, nun muss sich der Bundesgerichtshof hiermit befassen, so dass es bis zu einer endgültigen Entscheidung noch dauert.

[Februar 2026]

Alaaf 🎉🥳🤡

Jetzt geht es wieder los: allen Jecken im Rheinland und wo auch immer, eine ausgelassene und friedliche Zeit zum Feiern 🎊

Übrigens: das Büro bleibt Rosenmontag 🌹 und Karnevalsdienstag 🍬 geschlossen, ebenso vom 21. bis 28.02.2026.

[Februar 2026]

Die neuen Urkunden 2026 sind da…

Nun sind Sie endlich eingetroffen, um das Büro aufzuhübschen, die Urkunden (und Türaufkleber) von Proven Expert 👍🙌🎊.

Denn wir sind wieder als TOP-DIENSTLEISTER 🔝 und TOP-EMPFEHLUNG 🔝 2026 ausgezeichnet worden 🏆🏅🏵️.

Zugrunde liegen nun fast 500 Top-Bewertungen (im Schnitt mit 4,96/5,00 Sternen) 🥳🍾🎉 mit einer 100%igen Weiterempfehlungsquote 🙌🎊😃.

Ein riesiges Dankeschön 🙏 , dass die Kunden unsere Arbeit nicht nur zu schätzen wissen, sondern dies auch immer wieder bestätigen.

Hier geht es auf direktem Weg zu den Bewertungen: https://www.provenexpert.com/klug-finanziert-de/👀

[Februar 2026]

Schneller schuldenfrei!

Finanztest erklärt in der aktuellen Ausgabe, wie die Tilgungs­rate beein­flusst, wie schnell man seinen Baukredit abzahlt und zeigt als Beispiel: die Rückzahlung bei einem Tilgungssatz von 2 % dauert etwa 29 Jahre, bei 1 % hingegen 43 Jahre.

Der ganze Artikel (für Abonnenten kostenfrei, sonst gegen Gebühr) findet sich hier: https://t1p.de/tzf6t

So stellt Finanztest u.a. fest: bei der Finanzierung einer Immobilie drehen sich die ersten Gedanken oft um Kauf­preise und Zinsen: Wie viel kann ich mir über­haupt leisten? Ist der Zeit­punkt gerade günstig? Schon früh in der Planung sollten sich Kauf­interes­senten aber auch an einen anderen Bestand­teil ihrer Finanzierung denken: die Tilgung. Sie beein­flusst, wann Kreditnehmer wieder schuldenfrei sind – und die Höhe ihrer monatlichen Belastung.

Im Artikel wird erklärt, wie genau der Schulden­abbau beim Baukredit funk­tioniert und worauf Käufe­rinnen und Käufer bei der Planung ihrer Rück­zahlung achten sollten. Etwas, was wir in unseren Kundenterminen natürlich auch beleuchten und besprechen, weil es immens wichtig ist.

Denn eine langsame Tilgung erhöht die Restschuld am Ende der Zinsbindung, was bei steigenden Zinsen zu einer teuren Anschlussfinanzierung (sog. Zinsänderungsrisiko) führen kann.

[Februar 2026)

Neuer Modernisierungsrechner der ING

Seit kurzem ist ein neuer Modernisierungsrechner von ING, einem unserer Finanzierungspartner, verfügbar. Hiermit kann man sich die aktuelle Energieklasse seines Objekts recht genau selbst berechnen (Energiebedarf), denn die zu Grunde liegende Software ist mit der identisch, die auch Energieberater nutzen. Zu finden ist der Rechner unter: https://apps.ing.de/modernisierungsrechner/.

Speziell für alle Objekt, die vor 2005 gebaut wurden, ist sicher interessant zu erfahren, mit welchen Modernisierungsaufwand und -kosten eine Verbesserung erzielbar ist. Auch Einsparpotentiale werden aufgezeigt und Maßnahmen können einfach hinzugenommen oder entfernt werden, um so die Auswirkungen sofort berechnen zu lassen.

Die Berechnungen sind natürlich freibleibend und entbehren nicht die Einschaltung eines Energieeffizienzexperten. Sollte hier Bedarf bestehen, können wir auch unterstützen, sogar mit Rabatten (z.B. iSFP = individueller Sanierungsfahrplan für aktuell nur EUR 650, der zu höheren Förderungen führt).

Wichtig zu wissen: nach 12/2044 dürfen keine Öl-/Gasheizungen mehr betrieben werden, s. unter Punkt 6  unter Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet eine Webseite an, auf der der Themenbereich Heizung sehr ausführlich und gut erklärt ist. Zu finden unter: BMWE | Übersicht zum GEG: Umsteigen auf klimafreundliche Wärme („Heizungswegweiser“).

[Januar 2026]

CO2-Preise steigen

Im neuen Jahr ändern sich einige Regeln, die den Immobilienmarkt betreffen. Ab 2026 wird der CO2-Preis erstmals in einem Korridor festgelegt und liegt zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Das dürfte Heizöl und Erdgas verteuern und sanierte Immobilien attraktiver machen. Außerdem wird die Förderung für energetische Sanierungen angepasst.

Die BAFA-Einzelförderungen für Heizsysteme, Dämmung oder Instandhaltung bleiben bestehen. Wärmepumpen, für die ab dem 1. Januar 2026 ein Förderantrag gestellt wird, müssen mindestens 10 dB leiser sein, als die EU-Ökodesign-Verordnung vorschreibt. Bis Ende 2025 reichten 5 dB.

Obwohl die KfW-Darlehen erhalten bleiben, könnten einzelne Programme wegen der angespannten Haushaltslage geändert werden. Die steigende CO2-Bepreisung wirkt hierbei als Katalysator: Der langfristige Werterhalt einer Immobilie ist künftig untrennbar mit ihrer energetischen Bilanz verknüpft. Das macht den energetischen Zustand bei jedem Immobilienkauf zu einem entscheidenden Preisargument und bietet die Chance, Modernisierungsbedarfe frühzeitig in die Finanzierungsplanung zu integrieren.

Siehe auch Verbraucherzentrale und energie-fachberater.

[Januar 2026]